Arbeitshilfen für den Mobilen Sonderpädagogischen ... - SFZ-Erlangen
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Arbeitsgruppe Mobiler Sonderpädagogischer Dienst<br />
Dr. Laschkowski, Birmann, Foltin, Geyer, Lechner, Merk-Seeberger, Schneider ©2003<br />
• Keine Diskussion anschließend, kein Verhandeln.<br />
• Möglichst emotionslose Durchführung der Konsequenzen.<br />
Ansatzpunkt Kompetenzen:<br />
• Soziale Problemsituationen ermitteln (z. B. Bitten um ein Arbeitsmaterial)<br />
• Soziale Handlung in Einzelteile zerlegen<br />
• Modelle ermitteln (z. B. Mitschüler, Tutor, Streitschlichter)<br />
• Einüben des erwünschten Verhaltens<br />
• Erprobung<br />
• Alternativhandlungen vorher bewusstmachen und ev. üben (z. B. auf dem Feld<br />
gehen)<br />
Einschreiten bei körperlicher Gewalt: 22<br />
1. Aktiv in die Auseinandersetzung eingreifen und weitere Gewalt unterbin<strong>den</strong>:<br />
Klare Anweisungen geben, aber auf Selbstschutz achten.<br />
2. Sich einen Überblick über die Lage verschaffen:<br />
Nicht die Schuldfrage klären, sondern Beteiligte und Zeugen herausfin<strong>den</strong>.<br />
3. Opferhilfe leisten:<br />
Erste Hilfe leisten und seelischen Beistand geben.<br />
4. Erste Kontaktaufnahme mit dem Täter:<br />
Klares Signal über mögliche Konsequenzen geben.<br />
5. Unterstützung holen:<br />
Andere Lehrkräfte, Schulleiter, Hausverwalter, andere Schüler.<br />
6. Zuschauer wegschicken (oder sich mit <strong>den</strong> Konfliktparteien entfernen)<br />
7. Konfliktparteien beruhigen:<br />
Zuerst die Kontrahen<strong>den</strong> trennen, Zeit gewinnen.<br />
8. Konflikt aufarbeiten:<br />
9. Lösungsvorschläge der Beteiligten erfragen, möglichst gemeinsame Einigung,<br />
10. Wiedergutmachung des Täters, Versöhnung als Ziel. Täterausgleich.<br />
Nicht vergessen: Schulrechtliche Folgen (Mitteilung an die Eltern, Eintrag in die<br />
Schülerpapiere. Wir dürfen nicht vergessen, dass es wenig Handlungsmöglichkeiten<br />
gibt, wenn ein Schüler zwar häufig aufgefallen ist, aber nice amtlich reagiert wurde.<br />
Dies ist dann wichtig, wenn es um die Überweisung an eine schule zur<br />
22 Nach Tillmann K.J., 1999, 308 ff.<br />
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