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Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?

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DIETER RÖSSNER<br />

Junge „Intensiv“- und Mehrfachtäter – Diskussion<br />

In der Diskussion um die beiden empirischen Vorträge zu den kriminologischen Ergebnissen<br />

und den Delinquenzverläufen bei Intensivtätern wurde in einem kritischen<br />

Beitrag festgestellt, dass der Intensivtäterbegriff eigentlich nur ein politischer Kampfbegriff<br />

sei und wissenschaftlich nichtssagend. Es sei nicht weiterführend, wenn man<br />

die Jugendlichen im Hinblick auf den Delinquenzverlauf katalogisiere. Wichtig sei<br />

dagegen, sich auf den Einzelfall zu konzentrieren und <strong>vor</strong> allem zu beachten, dass die<br />

Gruppe der Intensivtäter nicht über längere Zeit stabil sei. Während einige der Problemtäter<br />

aus der Gruppe heraus fielen, kämen stets andere Neue hinzu. Auch von anderer<br />

Seite wurde festgestellt, dass aus der Gruppe der Frühauffälligen im Alter von<br />

13 Jahren bis zum 20. Lebensjahr etwa Zweidrittel heraus fallen würden. Andere kämen<br />

aus der völlig heterogen zusammengesetzten Gruppe der Spätstarter hinzu. Es sei<br />

deshalb nicht möglich, genaue Indikatorenkataloge für Intensivtäter anzulegen. Sie<br />

könnten jemals die genaue Diagnose des Einzelfalles nicht ersetzen. Widersprochen<br />

wurde der Annahme, dass der Begriff „Junge Intensiv- und Mehrfachtäter“ als<br />

Kampfbegriff eingesetzt würde. Die Kriminologie könne deren besondere Problemlage<br />

erfassen und so den möglichst schnellen Ausstieg aus der kriminellen Karriere fördern.<br />

Ausführlich wurden die Fragen diskutiert, welchen Einfluss bestimmte soziale<br />

Problemlagen auf die Entwicklung der speziellen Tätergruppe haben und wie justizielle<br />

Maßnahmen wirken. Offen blieb dabei die Frage, inwieweit die Arbeitslosigkeit<br />

unter den heutigen Bedingungen als kriminalitätsfördernder Faktor anzusehen ist.<br />

Einigkeit bestand darin, dass die Schule einen erheblichen Einfluss auf den Normsozialisationsprozess<br />

insbesondere im Bereich der weiterführenden Schulen hat, weil in<br />

diesem Alter der Einfluss der Eltern ab und der der Institutionen zunimmt. So sei es<br />

sicher sinnvoll, dass in der Schule bei Gewalttaten interveniert wird. Auch im Übrigen<br />

müssen die Sozialisationskraft der Schule gestärkt werden. Darauf hingewiesen wurde,<br />

dass weitere empirische Ergebnisse zur Beurteilung notwendig sind. Die Schule<br />

als Sozialisationsinstanz wurde auch deshalb betont, weil bei justiziellen Maßnahmen<br />

der Stigmatisierungseffekt nicht zu vermeiden ist. Freilich könnten entsprechende<br />

Effekte durch faires Verfahren und Akzeptanz der Sanktionierung deutlich reduziert<br />

werden. Schnell und dennoch angemessen zu reagieren und auch für eine zügige Vollstreckung<br />

jugendstrafrechtlicher Maßnahmen zu sorgen, sei für den Effekt der Sanktionen<br />

in jedem Fall wichtig.<br />

Hinsichtlich der Intervention wurde her<strong>vor</strong>gehoben, dass die sozialen Problemlagen<br />

der Intensivtäter nicht mit spezifischen Maßnahmen der Kriminalprävention genügend<br />

ausgeglichen werden können, sondern dass es um Programme sozialer Intervention<br />

mit möglichst breiter Vernetzung gehe. So wurde skeptisch gesagt, dass Inten-

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