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Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?

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72<br />

WOLFGANG HEINZ<br />

4.2.2.2 Sonstige Gewaltkriminalität – Körperverletzungsdelikte, Raub und Erpressung<br />

Kury et al. 84 haben gezeigt, dass bei Körperverletzungsdelikten seit 1980 (bis 2002)<br />

der Anteil der Verurteilungen zu Freiheitsstrafen zugenommen und innerhalb der<br />

Freiheitsstrafen eine Verschiebung zulasten der sehr kurzen Freiheitsstrafen erfolgte.<br />

Vor allem der Anteil der Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren habe zugenommen.<br />

Da aber gleichzeitig vermehrt zur Bewährung ausgesetzt werde, führe dies<br />

zu dem paradoxen Befund, dass im Bereich unter zwei Jahren „zunehmend härtere<br />

Sanktionen verhängt, diese jedoch inzwischen häufiger zur Bewährung ausgesetzt<br />

(werden). Für den einzelnen Straftäter würde dies bedeuten, dass er in den 1980er<br />

Jahren für eine gefährliche Körperverletzung (eher) eine mildere Freiheitsstrafe erhalten<br />

hätte, diese aber (wahrscheinlich) hätte antreten müssen – wohingegen er heute<br />

eine (eher) härtere Sanktion erhalten würde, die dann jedoch häufiger zur Bewährung<br />

ausgesetzt würde.“ 85<br />

Für das Jugendstrafrecht sind derartige Analysen schwieriger, weil der Einfluss<br />

von Diversionsentscheidungen unbekannt ist und die Veränderungen im Anteil der<br />

nach JGG verurteilten Heranwachsenden in ihrem Einfluss auf die Sanktionierungspraxis<br />

nicht bestimmt werden können. Eine Annäherung ist möglich anhand einer<br />

Sonderauswertung der anonymisierten Einzeldatensätze der StVerfStat, die über die<br />

Forschungsdatenzentren des Bundes und der Länder für die Zeit seit 1995 verfügbar<br />

sind.<br />

Um die Effekte der unterschiedlichen Einbeziehung der Heranwachsenden in das<br />

Jugendstrafrecht auszuklammern, wurde die Analyse beschränkt auf Jugendliche. Sie<br />

wurde <strong>vor</strong>genommen für die beiden Delikte, bei denen am ehesten punitive Tendenzen<br />

zu erwarten waren: Leichte <strong>vor</strong>sätzliche sowie gefährliche Körperverletzung (§§ 223,<br />

224 StGB). Ferner wurde eine Analyse durchgeführt für die Hauptdeliktsgruppe<br />

„Raub und Erpressung“, hier beschränkt auf männliche Jugendliche. Sämtliche Analysen<br />

zeigen weitgehende Konstanz der Sanktionierungspraxis (vgl. Schaubilder 25 bis<br />

27). Es gibt leichte Anstiege härterer Sanktionen bis um das Jahr 2000, gefolgt von<br />

einer leicht „milder“ werdenden Praxis. Eine kontinuierlich strenger werdende Sanktionierungspraxis<br />

ist nicht feststellbar.<br />

84<br />

Kury/Kania/Obergfell-Fuchs (Anm. 19).<br />

85<br />

Kury/Kania/Obergfell-Fuchs (Anm. 19), S. 51, 74.

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