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Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?

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46<br />

WOLFGANG HEINZ<br />

Schaubild 7: Diversionsrate im JGG und Anteil der Heranwachsenden unter den nach<br />

JGG Verurteilten. Früheres Bundesgebiet mit Westberlin, seit 1995 mit Gesamtberlin<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

KONSTANZER<br />

INVENTAR<br />

SANKTIONSFORSCHUNG \ Diversionsrate<br />

\ Anteil Heranwachsende an<br />

nach JGG Verurteilten<br />

0<br />

1955 1960 65 1970 75 1980 85 1990 95 2000 2006'<br />

1.2 Diversion und die möglichen Folgen für die (Fehl-)Messung von Punitivität<br />

im Jugendstrafrecht<br />

In den amtlichen Strafrechtspflegestatistiken (hier: Geschäftsstatistiken der Staatsanwaltschaften<br />

bzw. der Strafgerichte) wird nicht ausgewiesen, bei welchen Tat- und<br />

Tätergruppen das Verfahren nach §§ 45, 47 JGG eingestellt wird. 46 Da in den letzten<br />

25 Jahren von diesen Möglichkeiten in stark zunehmendem Maße Gebrauch gemacht<br />

wurde und derzeit weniger als ein Drittel der angeklagefähigen jungen Menschen verurteilt<br />

wird, dürfte dies das stärkste Hindernis sein bei der Beurteilung, ob die <strong>Jugendkriminalrecht</strong>spflege<br />

insgesamt punitiver geworden ist.<br />

Üblicherweise wird die Zunahme des Anteils der zu Jugendarrest oder zu Jugendstrafe<br />

Verurteilten als zunehmende Punitivität interpretiert. Die Problematik der<br />

Nichtberücksichtigung von Diversionsentscheidung zeigt dann folgendes Gedankenexperiment:<br />

Würden die Diversionsrichtlinien der Länder <strong>vor</strong>sehen, alle Strafverfahren<br />

einzustellen, bei denen weder Jugendarrest noch Jugendstrafe zu erwarten ist, dann<br />

würden die Folgen interner Selektionsprozesse – fälschlicherweise – als „enorme Zunahme<br />

von Punitivität“ interpretiert werden, denn der Anteil dieser freiheitsentziehenden<br />

Sanktionen beliefe sich – je nach Güte der Sanktionierungsprognose der Staats-<br />

46 Erst seit dem Berichtsjahr 2004 wird das Verfahrensaufkommen bei den Staatsanwaltschaften und den<br />

Strafgerichten nach einem Sachgebietskatalog der verletzten Straf<strong>vor</strong>schriften differenziert, der derzeit<br />

30 Positionen umfasst. Eine Differenzierung nach Tätermerkmalen (Alter und Geschlecht) fehlt weiterhin.

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