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Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?

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ZUNEHMENDE PUNITIVITÄT IN DER PRAXIS DES JUGENDKRIMINALRECHTS? 41<br />

Schaubild 6: Nach JGG Verurteilte und Gefangene im Jugendstrafvollzug (Strafgefangene<br />

jeweils am 31. März eines jeden Jahres). Verurteilte in absoluten Zahlen<br />

(Tausend), Jugendstrafgefangene in % der nach JGG Verurteilten.<br />

Früheres Bundesgebiet mit Westberlin, seit 1992 (Gefangene) bzw. 1995 (Verurteilte)<br />

mit Gesamtberlin<br />

8,0<br />

6,0<br />

4,0<br />

2,0<br />

Jugendstrafgefangene in % Verurt.<br />

Gefangene Jugendstrafanstalt<br />

Nach JGG Verurteilte insg.<br />

KONSTANZER<br />

INVENTAR<br />

SANKTIONSFORSCHUNG<br />

Nach JGG Verurteilte (abs. Zahlen- Tausend)<br />

0,0<br />

0<br />

1965<br />

Gefangene<br />

1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 '08<br />

in % Verurt. 8,6 5,3 5,6 4,9 5,3 5,4 5,3 5,6 4,8<br />

Legende:<br />

Gefangene Jugendstrafanstalt: Einschl. Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gemäß § 114 JGG in der<br />

Jugendstrafanstalt vollzogen wird.<br />

Wie aus Schaubildern 5 und 6 her<strong>vor</strong>geht, handelt es sich hierbei um keine kontinuierlichen<br />

Zunahmen. Denn sowohl die absoluten wie (soweit Berechnungen möglich<br />

sind) die relativen Zahlen der Sanktionierten, der Verurteilten und der Gefangenen<br />

zeigen Anstiege, die zeitweilig unterbrochen oder – wie <strong>vor</strong> allem bei Heranwachsenden<br />

– rückläufig sind.<br />

Punitivität im Sinne von Strafquantum meint freilich nur bedingt „mehr und härtere<br />

Sanktionen“. Zwar wird mehr gestraft, wenn das Strafquantum zunimmt. Mit dem<br />

Bild vom Kontinuum „permissiv – punitiv“ ist aber gemeint „mehr und härter“ bei<br />

unveränderten Gegebenheiten. Ob sich indes die justizielle Reaktion oder aber die<br />

Sachverhalte (z.B. das registrierte Kriminalitätsaufkommen) verändert haben, bleibt<br />

beim Konzept „Punitivität i.S. von Strafquantum“ unberücksichtigt. Ein höheres<br />

Strafquantum kann z.B. die Folge davon sein, dass die Strafjustiz an ihren bisherigen<br />

Maßstäben festgehalten hat, obwohl mehr und / oder schwerer wiegende Normabweichungen<br />

an sie herangetragen worden sind. Umgekehrt kann ein konstantes Strafquantum<br />

darauf beruhen, dass die Justiz „milder“ geworden ist, weil (oder obwohl) sie<br />

mehr Straftäter zu verurteilen hatte.<br />

160<br />

120<br />

80<br />

40

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