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Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?

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DIETER RÖSSNER<br />

sivtäterprogramme, die ausschließlich von Polizei und Justiz durchgeführt werden,<br />

nicht ausreichen. Die vernetzten Interventionen müssten eher der Jugendhilfe verstanden<br />

werden. Probleme im Jugendalter müssten aufgegriffen und gelöst werden. Spezifische<br />

Kriminalprävention greife zu kurz.<br />

Auf die (selbst-)kritischen Ausführungen zur der provokativen Frage im 3. Vortrag,<br />

ob Erziehung von Intensivtätern sinnlos ist, wurde eingehend über die Aufgabe der<br />

Erziehung, die Funktion der Sozialpädagogik dabei und mögliche neue Wege debattiert.<br />

Dabei wurde zunächst eine Diskrepanz zwischen den Vorstellungen der Öffentlichkeit<br />

und der fachlichen Debatte über die Sozialpädagogik festgestellt. Bedauert<br />

wurde, dass es im Bereich der Sozialpädagogik zu wenig Grundlagenforschung gibt<br />

und sich die Erziehungswissenschaft in diesem Bereich auf dem Rückzug befindet.<br />

Im Anschluss daran ging es um die Frage, inwieweit Sanktion und Normverdeutlichung<br />

in ein modernes sozialpädagogisches Erziehungskonzept integriert werden können.<br />

So wurde <strong>vor</strong>geschlagen, dass die Strafe immer in eine Unterstützung münden<br />

müsse. Sie sei dann erzieherisch wirksam, wenn sie auf Akzeptanz stoße und der Täter<br />

mit der Sanktion lerne, sich mit den Werten und Normen der Gesellschaft auseinanderzusetzen.<br />

Konkret wurde hinzugefügt, dass der Konfliktschlichtung in diesem Zusammenhang<br />

große Bedeutung zukomme und der Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht<br />

zu wenig in Betracht gezogen werde. Am Ende war allen klar, dass ein exakter<br />

Erziehungsbegriff in der Sozialpädagogik nicht <strong>vor</strong>liegt und es möglicherweise<br />

bis zu dessen Klärung wichtiger ist, konstruktive sozialpädagogische Modelle und<br />

Programme zu entwickeln und deren Wirksamkeit zu prüfen.

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