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Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?

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ZUNEHMENDE PUNITIVITÄT IN DER PRAXIS DES JUGENDKRIMINALRECHTS? 65<br />

4. Sektorale Punitivität?<br />

4.1 Die Ausgangslage für die Praxis des <strong>Jugendkriminalrecht</strong>s – steigende<br />

registrierte Jugendkriminalität, insbesondere Gewaltkriminalität<br />

Die registrierte Kriminalität junger Menschen hat sich in den letzten Jahrzehnten sowohl<br />

hinsichtlich Umfang als auch Struktur verändert. Insbesondere wurden mehr<br />

Rauschgift- und Gewaltdelikte registriert, auf die in der Regel mit härteren Sanktionen<br />

reagiert wird.<br />

• Die Kriminalitätsbelastungszahlen der jungen Menschen im strafmündigen<br />

Alter sind deutlich überproportional gestiegen. 74 Im Bereich der Gewaltkriminalität<br />

zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen – Rückgang seit (teilweise<br />

technisch bedingtem Anstieg) 1993 bei Mord und Totschlag, Anstieg bei Raub<br />

und räuberischer Erpressung bis in die zweite Hälfte der 1990er Jahre, danach<br />

rückläufige Entwicklung, dagegen weiterhin Anstiege bei Körperverletzungsdelikten,<br />

und zwar sowohl bei schwerer und gefährlicher als auch bei (einfacher)<br />

<strong>vor</strong>sätzlicher Körperverletzung. 75<br />

• Die Deliktsstruktur polizeilich registrierter Kriminalität junger Menschen hat<br />

sich dementsprechend in den letzten 30 Jahren verändert. Die Anteile insbesondere<br />

von Körperverletzungs- und Rauschgiftdelikten sind deutlich größer<br />

geworden.<br />

• Die Verurteiltenbelastungszahlen von jungen Menschen sind ebenfalls gestiegen,<br />

allerdings nicht in demselben Maße wie die Tatverdächtigenbelastungszahlen.<br />

Dies gilt, wenngleich abgeschwächt, auch für Körperverletzungsdelikte.<br />

In den letzten Jahren nähern sich die beiden Kurven aber wieder an. 76<br />

Angesichts dieser Zunahme der polizeilich registrierten Kriminalität und der – zumindest<br />

teilweise – erfolgten Weitergabe an die Jugendgerichte ist zumindest erwartbar,<br />

dass sich – selbst bei unveränderter Sanktionierungspraxis – das Strafenniveau erhöht.<br />

Deshalb stellt sich in besonderer Schärfe die Frage, ob das <strong>Jugendkriminalrecht</strong> punitiver<br />

geworden ist im Sinne der Verhängung härterer Sanktionen.<br />

4.2 Zunehmende Punitivität der <strong>Jugendkriminalrecht</strong>spflege bei<br />

Gewaltkriminalität – Ergebnisse von Einzeldeliktanalysen<br />

4.2.1 Zunahme der absoluten Zahl verhängter Jugendarreste bei<br />

Gewaltkriminalität als Indikator für zunehmende Punitivität?<br />

Goerdeler hat kürzlich die Auffassung vertreten, Gewaltdelikte würden im Vergleich<br />

zu den Eigentums- und Vermögensdelikten „spürbar repressiver“ bewertet. 77 Dies sei<br />

74<br />

Heinz, Wolfgang: Wenn junge Gewalttäter Schlagzeile machen , Schaubild 8.<br />

75<br />

Heinz (Anm. 74), Schaubild 9.<br />

76<br />

Heinz (Anm. 74), Schaubild 30.<br />

77<br />

Goerdeler, Jochen: Mehr Jugendarrest und mehr Arbeitsauflagen <strong>vor</strong> allem bei Gewaltdelikten – Strafverfolgungsstatistik<br />

2005 liegt <strong>vor</strong>, ZJJ 2/2007, S. 211, 212.

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