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Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?

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252<br />

MICHAEL WALTER<br />

schen über die medialen Mechanismen besser zu informieren, ihre Gutgläubigkeit in<br />

diesem Bereich zu begrenzen. Bisher kaum bewältigte Schwierigkeiten ergeben sich,<br />

soweit in einzelnen medialen Darstellungen kriminologische Wissenschaft vermittelt<br />

werden soll. Aus der Sicht der Wissenschaft wären oft bedenkliche Verkürzungen und<br />

Vereinfachungen <strong>vor</strong>zunehmen, die Medienvertreter fürchten ein Zuviel an Komplexität<br />

und ein Zuwenig an Aufregendem. Die daraus folgende Gradwanderung ist unübersehbar,<br />

eben weil die Entstehung, Wahrnehmung und die Verhinderung strafbaren<br />

Verhaltens von einer Fülle von Bedingungen abhängen. Schon die Vorstellung, Kriminalität<br />

durch ideale Sanktionen verhindern zu können, ist in diesem Sinne zu naiv<br />

und problematisch zugleich.<br />

Für die Zukunft wird sich die wissenschaftliche Kriminologie mehr als bisher mit<br />

der politischen Vermittlung ihrer Befunde zu befassen haben. Es genügt nicht, bestimmte<br />

Interventionsformen und Behandlungsprogramme zu evaluieren. Zugleich<br />

brauchen wir Untersuchungen darüber, wann und wie entsprechende Befunde in die<br />

öffentlichen Diskussionen gelangen und wie sie dort politisch „verarbeitet“ werden,<br />

<strong>vor</strong> allem welche Rolle bei diesen Prozessen die Medien spielen. Die bekannte Frage<br />

der Sanktionswirksamkeit muss erheblich ausgeweitet und auf die Prozesse erstreckt<br />

werden, durch die kriminologische Befunde und kriminalpolitische Perspektiven in die<br />

öffentliche Politik einbezogen werden, dort <strong>vor</strong>kommen – oder eben nicht. Korrespondierend<br />

hierzu interessieren Analysen kriminalpolitisch wirksamer – und in diesem<br />

Sinne „erfolgreicher“ – medialer Vorstöße. Vereinzelte Untersuchungen etwa zur Ausrichtung<br />

und gesellschaftlichen Bedeutung bestimmter Sendungen wie „Aktenzeichen<br />

XY-Ungelöst“ machen einen zuversichtlich stimmenden Anfang. 33<br />

Ich schließe mit einer<br />

7. These: Wie zunehmend erkennbar wird, kann sich die Kriminologie nicht mit<br />

Aspekten einer unmittelbaren kriminalpräventiven Einwirkung auf einzelne<br />

Delinquenten und auf entsprechende Erfolge beschränken. Sie muss darüber<br />

hinaus fortlaufend die kriminalpolitische Wirksamkeit ihrer Sichtweisen und<br />

Verständnisangebote in der Mediengesellschaft reflektieren.<br />

33 Kafatou-Haeusermann (2007)

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