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Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?

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ZUNEHMENDE PUNITIVITÄT IN DER PRAXIS DES JUGENDKRIMINALRECHTS? 63<br />

Schaubild 18: Nach Jugendstrafrecht zu unbedingter Jugendstrafe Verurteilte nach<br />

der Dauer der Jugendstrafe, 1981 – 2006. Anteile, bezogen auf nach JGG Sanktionierte.<br />

1981 = Index 100.<br />

Früheres Bundesgebiet mit Westberlin, seit 1995 mit Gesamtberlin<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

> 2 .. 3 Jahre \<br />

KONSTANZER<br />

INVENTAR<br />

SANKTIONSFORSCHUNG<br />

40<br />

6 Monate genau > 6 ..9 Monate > 9 .. 12 Monate<br />

20<br />

> 12 .. 24 Monate<br />

> 3 .. 5 Jahre u. unbest. JStrafe<br />

> 2 .. 3 Jahre > 5 .. 10 Jahre<br />

1981 1985 1990 1995 2000 2005 '<br />

Auch die Zusammenschau von Jugendstrafe und Jugendarrest erbringt, jedenfalls bei<br />

Bezugnahme auf die Sanktionierten, keine Hinweise auf eine deutlich zunehmende<br />

Punitivität im Jugendstrafrecht (vgl. Schaubild 19 und 20).

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