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Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?

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40<br />

WOLFGANG HEINZ<br />

Schaubild 5: Verurteilte und Strafgefangene nach Altersgruppen (Strafgefangene jeweils<br />

am 31. März eines jeden Jahres). Raten pro 100.000 der Wohnbevölkerung.<br />

Früheres Bundesgebiet mit Westberlin, seit 1992 (Strafgefangene) Deutschland bzw.<br />

seit 1995 (Verurteilte) früheres Bundesgebiet mit Gesamtberlin<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

Verurteilte (pro 100.000 WB)<br />

VBZ Jugendliche<br />

\<br />

KONSTANZER<br />

INVENTAR<br />

SANKTIONSFORSCHUNG<br />

VBZ Heranwachsende<br />

\<br />

Gefangenenrate (pro 100.000 WB)<br />

\ Gefangenenrate Heranwachsende<br />

\ Gefangenenrate 16 b.u. 18 Jahre<br />

1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005'07<br />

Dies wird noch deutlicher, wenn die (absoluten) Zahlen der im Jugendstrafvollzug<br />

einsitzenden Gefangenen und die nach JGG Verurteilten einander gegenüber gestellt<br />

werden (vgl. Schaubild 6 40 ). Würde im Zeitverlauf zunehmend und deutlich härter<br />

bestraft werden (mehr oder längere Jugend- oder Freiheitsstrafen), müsste der Abstand<br />

zwischen Gefangenenraten und den VBZ zunehmend größer werden. Diese Tendenz<br />

ist nicht erkennbar. Trotz der Vorbehalte hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Daten<br />

über Verurteilte und Gefangene, geben diese beiden Schaubilder doch Anlass, die<br />

Frage der Zunahme von Punitivität genauer zu prüfen.<br />

40 In Schaubild 6 sind zwar die Gebiete vergleichbar; in den Gefangenenzahlen des Jugendstrafvollzugs<br />

fehlen allerdings die Gefangenen, die gem. § 92 aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind. Mit<br />

erfasst sind hingegen die Freiheitsstrafen bei nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten, die gem. § 114<br />

JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird.<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0

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