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Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?

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88<br />

WIEBKE STEFFEN<br />

erzieherisch, durch Maßnahmen der Jugendhilfe, aber auch polizeilich und<br />

strafrechtlich interveniert werden soll.<br />

Vorliegende Erkenntnisse zu jungen Intensivtätern stammen <strong>vor</strong> allem aus folgenden<br />

Daten(quellen):<br />

Aus polizeilichen Angaben zu Intensivtätern, die sich in der Regel nur auf die Hellfelddaten<br />

der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) eines Berichtsjahres (1.1. – 31.<br />

12.) beziehen und schon deshalb, aber auch wegen der Zählweise der PKS bei der<br />

Erfassung von Tatverdächtigen, von nur geringer Aussagekraft sind. Außerdem gehen<br />

auch sie nicht von einer bundeseinheitlichen Definition aus, sondern bestenfalls von<br />

einer, die für alle Polizeidienststellen eines Landes verbindlich ist 10 . Berücksichtigt<br />

wird immer die Zahl der Delikte (= Mehrfachtäter), häufig auch die Art/Schwere der<br />

bei einem Tatverdächtigen erfassten Taten sowie weitere „weiche“ (qualitative) Kriterien<br />

wie die Gewichtung von Tat<strong>vor</strong>würfen, Legalprognose, kriminelle Energie, Persönlichkeitsmerkmale,<br />

Beurteilung des sozialen Umfeldes (= Intensivtäter) 11 .<br />

Bezogen auf alle Straftaten fällt ein knappes Drittel (30,5%) der 14- bis 17-jährigen<br />

Tatverdächtigen im Berichtsjahr mit 2 und mehr Straftaten auf und nur etwa 6% mit 5<br />

und mehr Delikten. Bei der Gewaltkriminalität sind diese Anteile noch einmal deutlich<br />

niedriger: Mit 2 und mehr Delikten fallen nur etwa 1% der jungen „Gewalttäter“<br />

auf und nur etwa 0,2% mit 5 und mehr Taten (Daten für Bayern 2006). Übrigens sind<br />

dies über die Jahre hinweg sehr stabile Werte.<br />

Aussagekräftiger sind da schon Auswertungen, die sich auf den Gesamtbestand der<br />

polizeilichen Informationssysteme beziehen. Einer Abfrage 12 bei allen Ländern zur<br />

Erfassung von Intensivtätern (gemäß der jeweiligen Landesdefinition) in den letzten<br />

10 Jahren zufolge gingen die Zahlen in fast allen Ländern, die Angaben machen konnten,<br />

eher zurück 13 .<br />

Die Kriminologische Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei (KFG) hat auf der<br />

Basis polizeilicher Registrierungen in zwei Untersuchungen auch Daten zur Mehrfachauffälligkeit<br />

von Tatverdächtigen in Bayern <strong>vor</strong>gelegt (Elsner/Steffen/Stern 1998<br />

und Elsner/Molnar 2001). Für die (906) Jugendlichen, die 1991 im Alter von 14 oder<br />

15 Jahren polizeilich registriert worden waren, wurde ihre kriminelle Auffälligkeit im<br />

10<br />

Siehe dazu ausführlich Steffen 2003.<br />

11<br />

Aktuell hat eine AG der Polizei eine Handlungsempfehlung zur Darstellung von Mehrfach- und Intensivtätern<br />

in der PKS <strong>vor</strong>gelegt. Die AG hält eine bundeseinheitliche Definition für Mehrfachtäter für<br />

möglich, da es sich hier um rein quantitative Kriterium handle; für Intensivtäter, für deren Zuordnung<br />

zusätzlich auch qualitative Faktoren herangezogen würden, sei eine bundeseinheitliche Definition dagegen<br />

nicht erreichbar.<br />

12<br />

Abfrage der Bund-Länder-AG „Entwicklung der Gewaltkriminalität junger Menschen mit einem<br />

Schwerpunkt auf städtischen Ballungsräumen“ von 2006/2007 bei allen Ländern (Anlage 1 des Berichtes)<br />

13<br />

Erfasst wurden in Baden-Württemberg 2006 532 Intensivtäter, 2001 waren es 879; in Brandenburg<br />

2006 533, 2001 1100; in Bremen 2006 345, 2001 439; in Hamburg 2006 684, 2003 443; in Sachsen-<br />

Anhalt 2006 741, 2001 928; in Schleswig-Holstein 2006390, 2003 397; in Nordrhein-Westfalen waren<br />

Ende 2007 822 jugendliche und 486 heranwachsende Intensivtäter registriert (von den andern Ländern<br />

liegen keine Angaben <strong>vor</strong>).

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