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Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?

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KRIMINALPOLITIK IN DER MEDIENGESELLSCHAFT 247<br />

des „Warnschussarrestes“ und weitere Überlegungen des „Beeindruckens“,<br />

entgegen den bisherigen Resultaten der Präventionsforschung. 21<br />

In politischen Auseinandersetzungen werden die betreffenden von Kriminologen <strong>vor</strong>getragenen<br />

Fakten und die darauf gestützten kriminalpolitischen Vorstellungen und<br />

Postulate zwar angehört, aber letztlich nicht angenommen oder aufgegriffen – und<br />

umgesetzt.<br />

Sozialwissenschaftler, die sich mit der Karriere „sozialer Probleme“ befassen, sahen<br />

und sehen die Vertreter empirischer Wissenschaft in den betreffenden Kontexten<br />

generell als „einsame Rufer in der Wüste“. 22 Für sie ist eine weitgehende Folgenlosigkeit<br />

ihres wissenschaftlichen Schaffens gleichsam <strong>vor</strong>programmiert. Für einen Vertreter<br />

der Kriminologie, der diese als angewandte Wissenschaft begreift, muss vom Ansatz<br />

her das Gegenteil gelten. So kritisieren manche Kriminologen die jüngere Kriminalpolitik<br />

mit harschen Worten als „Kriminalpolitik im Blindflug“ 23 , freilich ohne die<br />

Flieger dadurch vom Kurs abbringen oder gar zur Landung veranlassen zu können.<br />

Erneut fragt sich, was von einem Kampf für wissenschaftliche Informationen zu halten<br />

sei.<br />

Trifft die These von der selbständigen Medienkriminalität zu, dann kann ein solcher<br />

Kampf nicht vollständig gewonnen werden. Es entstünde umgekehrt das Problem,<br />

wie er eigentlich gerechtfertigt werden soll. Die Antwort muss sich m.E. an der<br />

Ansprüchlichkeit ausrichten, mit der Wissenschaftler, konkret also Kriminologen, und<br />

Journalisten jeweils auftreten. Als Grundregel in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen<br />

gilt neben der Wahrhaftigkeit <strong>vor</strong> allem die der Transparenz, die die Grundlage<br />

des eigenen Beitrags offenlegt.<br />

Lässt man einmal die ersichtlich fiktiven Kriminalitätsgeschichten, die in erster Linie<br />

unterhalten und Phantasie sowie Scharfsinn beflügeln möchten, außen <strong>vor</strong>, geht es<br />

stets darum, Wirklichkeiten abzubilden. <strong>Das</strong> kann und darf nicht nur die Wissenschaft,<br />

sondern gleichfalls die mediale Berichterstattung, auch wenn sie nach anderen Konstruktionsregeln<br />

<strong>vor</strong>geht als die Wissenschaft. Insoweit steht und fällt alles mit der<br />

erforderlichen Aufklärung.<br />

Ich komme zur<br />

5. These: Die Medienkriminologie wird sich aufgrund ihrer Entstehungsbedingungen<br />

kaum ändern. Wir können indessen die Menschen besser als bisher in<br />

die Lage versetzen, deren Botschaften in den richtigen gedanklichen Rahmen<br />

einzuordnen, ihnen bewusster zu machen, um welche Wirklichkeit es jeweils<br />

geht.<br />

In anderen Zusammenhängen ist der Bevölkerung eine distanzierte Grundhaltung zu<br />

medialen Botschaften längst vertraut, denken wir etwa nur an die vielfältigen Formen<br />

der Werbung, die nicht „für bare Münze“ genommen wird. Wenn das Thema dieses<br />

Beitrags fragt, was die Kriminologie ausrichten könne, muss die erste Antwort lauten:<br />

21 Zusf. zum Forschungsstand Eisenberg (2005), S. 587 f.; Dölling/Entorf/Hermann/Rupp/Woll (2007)<br />

22 Cremer-Schäfer/Sondermann (2007), S. 139<br />

23 Heinz (2008)

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