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Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?

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20<br />

HEINZ SCHÖCH<br />

maß<strong>vor</strong>stellungen bezüglich eines den Befragten geschilderten Einbruchsdiebstahls<br />

durch einen 21-jährigen Rückfalltäter 26 sowie aus den Aussagen zur Akzeptanz der<br />

Todesstrafe in repräsentativen Befragungen. 27<br />

Besonders eindrucksvoll und differenziert sind die Ergebnisse, die Franz Streng<br />

aus einer seit 1989 regelmäßig durchgeführten Befragung von Jura-Studienanfängern<br />

zu Sanktions<strong>vor</strong>stellungen, Strafzweckpräferenzen und Kriminalitätswahrnehmung<br />

<strong>vor</strong>gelegt hat. 28 Etwa seit 1993 hat die Zustimmung zu den Strafzwecken der Vergeltung,<br />

der Generalprävention, der Sicherung und der individuellen Abschreckung deutlich<br />

zugenommen, während die Zustimmung zur Resozialisierung zurückgegangen ist.<br />

Zugenommen hat auch der Anteil derer, welche die lebenslange Freiheitsstrafe für zu<br />

mild halten. <strong>Das</strong> durchschnittliche Strafmaß für Affekttotschlag stieg von 70 Monaten<br />

im Jahr 1995 auf 114 Monate im Jahr 2005, hat sich innerhalb von 10 Jahren also um<br />

63 % erhöht. 29<br />

Zwar handelt es sich nicht um eine repräsentative Stichprobe, und andere Untersuchungen<br />

weisen darauf hin, dass ältere Befragtengruppen über Jahre hinweg einen<br />

schwächeren Punitivitätsanstieg aufweisen. 30 Gleichwohl sind die Ergebnisse von<br />

hohem Aussagewert, weil bei jungen Menschen dauerhafte Prägungen einzukalkulieren<br />

sind und weil es sich um eine beruflich einschlägig engagierte Population handelt.<br />

31<br />

Natürlich ist die Punitivität eine überaus komplexe Variable, und Streng weist auch<br />

nach, dass sie hochsignifikant mit der Kriminalitätsfurcht und mit der Strafzweckorientierung<br />

zusammenhängt.<br />

gehe.<br />

32 Bemerkenswert ist aber, dass trotz der seit Mitte der 90er<br />

Jahre leicht zurückgegangenen Kriminalitätsfurcht die Punitivität weiter angestiegen<br />

ist. 33 Streng vermutet, dass die von der Kriminalitätsfurcht unabhängige Punitivität<br />

mit dem stetig angestiegenen Angstniveau in der Bevölkerung zusammen hängt. 34<br />

Dafür seien vermutlich mit gesamtgesellschaftliche Veränderungen verantwortlich,<br />

insbesondere die Globalisierung und damit verbundenen Verunsicherungseffekte.<br />

Wahrscheinlich muss man in diesem Zusammenhang auch Terrorismus und organisierte<br />

Kriminalität sowie die Medienberichterstattung über Kriminalfälle nennen, auf<br />

die ich später ein<br />

26<br />

Kury 2001, 243 f.; Kury/Obergfell-Fuchs 2006, 1026 f.<br />

27<br />

Kreuzer FS Schwind, 2004, 177 ff.; Kury/Kania/Obergfell-Fuchs 2006, 70 ff.<br />

28<br />

Streng Sanktionseinstellungen bei Jura-Studierenden im Wandel, Soziale Probleme 17(2006), 210 ff.<br />

29<br />

Streng (s.o. Fn. 28), S. 212 ff.<br />

30<br />

Kury (s.o. Fn. 26), S. 257 f.; Reuband Neue Kriminalpolitik 2003. 100, 102 f.<br />

31<br />

Streng (s.o. Fn. 28), S. 223.<br />

32<br />

Streng (s.o. Fn. 28), S. 221 f.<br />

33<br />

Streng (s.o. Fn. 28), S. 222 f., 224 f.<br />

34<br />

Dazu Kury/Obergfell-Fuchs (o. Fn. 26), S. 1024.

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