Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...
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04<br />
420 Bundesamt für Migration<br />
Fortsetzung<br />
Nothilfepauschale: Pauschale Abgeltung der Kosten, die den<br />
Kantonen durch die Gewährung von Notihilfe an vom Sozialhilfestopp<br />
betroffene Personen. Ab 1.1.2008 sind dies neben den<br />
Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid<br />
(NEE) neu auch Personen mit negativem Asylentscheid, deren<br />
Wegweisungsentscheid rechtskräftig und denen eine Ausreisefrist<br />
gesetzt wurde. Die Nothilfepauschale beträgt 6000 Franken<br />
pro Person mit negativem Asylentscheid, respektive NEE, die<br />
neu rechtskräftig werden. Die Kosten werden budgetiert gestützt<br />
auf Prognosen über die Entwicklung der Anzahl negativer Entscheide<br />
resp. Nichteintretensentscheide, die in Zukunft rechtskräftig<br />
werden.<br />
Unterstützungskosten von Traumatisierten: Beiträge an Einrichtungen<br />
für traumatisierte Personen. Im Rahmen der Strategie<br />
des Bundes «Migration und Gesundheit» ist das BFM zuständig<br />
für die Interventionsachse traumatisierte Personen im Asylbereich.<br />
Medizinalkosten: Bundesabgeltungen an die Kantone für die<br />
notwendigen zahnmedizinischen Behandlungen sozialhilfeabhängiger<br />
Asylsuchender, Honorare für Vertrauenszahnärzte/innen<br />
sowie Abgeltungen für besondere medizinische Versorgung,<br />
die bei gegebenen Anspruchsvoraussetzungen ein Krankenversicherer<br />
oder die Invalidenversicherung zu bezahlen hätte.<br />
Ab 1.1.2008 sind diese Abgeltungen in der Globalpauschale<br />
Asylsuchende integriert. Mehrkosten für das 4. Quartel 2007,<br />
welche mit dem Wechsel des Finanzierungssystems in Zusammenhang<br />
stehen, werden in einer gesonderten Finanzposition<br />
«a.o.Beiträge Asylwesen» (s. unter A2900.0104) budgetiert.<br />
Erfahrungsgemäss treffen aus den Kantonen aber nachträglich<br />
auch Abrechnungen aus früheren Quartalen ein, die vom Bund<br />
noch in der alten nachschüssigen Abrechnungsform beglichen<br />
werden müssen. In diesem Kredit sind deshalb auch über das<br />
Jahr 2007 hinaus noch Beträge für diesen Zweck eingestellt.<br />
Integrationspauschale: Die Integrationspauschale ist ein neues<br />
Instrument zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration<br />
der vorläufig Aufgenommenen. Als Kompensation für den<br />
sofortigen Übergang der vorläufig Aufgenommenen mit einem<br />
Aufenthalt in der Schweiz von mehr als 7 Jahren in die finanzielle<br />
Zuständigkeit der Kantone per 1.1.2008 richtet der Bund<br />
2008 den Kantonen ausserdem eine einmalige Pauschale von<br />
3500 Franken für alle Personen aus, die am 31.12.2007 bereits<br />
vorläufig aufgenommen sind.<br />
Integrationsprojekte: Beiträge des Bundes für die Finanzierung<br />
von Modellvorhaben nationaler Bedeutung im Bereich der beruflichen<br />
Integration von vorläufig aufgenommenen Personen.<br />
Ziel der Pilotprojekte ist es, geeignete Massnahmen zu eruieren,<br />
mit denen die Integration der vorläufig Aufgenommenen<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
126<br />
<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />
Justiz- und Polizeidepartement<br />
in den Arbeitsmarkt verbessert und die Anzahl der sozialhilfeabhängigen<br />
Personen vermindert werden kann.<br />
Die Kostensteigerung gegenüber dem <strong>Voranschlag</strong> 2007 basiert<br />
insbesondere auf der einmaligen Pauschalabgeltung der Kantone<br />
für Personen mit einem rechtskräftigen negativen Asyl-<br />
und Wegweisungsentscheid oder einer rechtskräftigen Aufhebung<br />
der vorläufigen Aufnahme vor dem 1.1.2008 sowie auf der<br />
Ausrichtung der Integrationspauschale als Kompensation für<br />
den sofortigen Übergang der vorläufig Aufgenommenen mit<br />
mehr als 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz in die finanzielle Zuständigkeit<br />
der Kantone.<br />
Flüchtlinge: Sozialhilfe-, Betreuungsund<br />
Verwaltungskosten<br />
A2310.0167 75 561 000<br />
Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005,<br />
(AsylG; SR 142.31), Art. 88 und 89, Art. 91, Entwurf Asylverordnung<br />
2 vom 11.8.1999 (AsylV 2; SR 142.312), Art. 24 bis 27; Verordnung<br />
vom 13.9.2000 über die Integration von Ausländerinnen<br />
und Ausländern (VIntA; SR 124.205) Art. 19, 20.<br />
• Kantone fw 70 061 000<br />
Dieser Betrag setzt sich aus folgenden Hauptkomponenten zusammen:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Globalpauschale Sozialhilfe 60 161 000<br />
Unterstützungskosten Traumatisierte 300 000<br />
Integrationspauschale 9 600 000<br />
Übrige Beiträge an Dritte fw (Integrationsprojekte<br />
und Verwaltungskosten) 5 500 000<br />
Globalpauschale Sozialhilfe: Abgeltungen für die materielle<br />
Grundsicherung und den Verwaltungs- und Betreuungsaufwand<br />
der Kantone erfolgen ab 1.1.2008 nicht mehr in Form<br />
mehrerer Pauschalen, sondern in Form einer Globalpauschale.<br />
Die Globalpauschale beträgt im Jahr 2008 im gesamtschweizerischen<br />
Durchschnitt teuerungsbereinigt 55,56 Franken pro Tag<br />
und Person (Schätzung, abhängig vom Ausgang des Vernehmlassungsverfahrens<br />
über die Verordnungen). Mehrkosten für<br />
das 4. Quartal 2007, welche in Zusammenhang mit dem Wechsel<br />
des Finanzierungssystems in Zusammenhang stehen, werden<br />
in einer gesonderten Finanzposition «a.o.Beiträge Asylwesen»<br />
budgetiert (s. unter A2900.0104).<br />
Unterstützungskosten Traumatisierte: Im Rahmen der Strategie<br />
«Migration und Gesundheit» unterstützt das BFM das Therapiezentrum<br />
bzw. die Ambulatorien des Schweizerischen Roten<br />
Kreuzes SRK zur Behandlung von Folteropfern mit einem jährlichen<br />
Beitrag.<br />
Integrationspauschale: Ab 1.1.2008 richtet der Bund den Kantonen<br />
für die soziale, berufliche und kulturelle Integration von<br />
Flüchtlingen und Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung<br />
Beiträge in Form einer Integrationspauschale aus. Die Integrationspauschale<br />
beträgt 6000 Franken pro neu anerkannten<br />
Flüchtling. 20 Prozent der Integrationspauschale werden erfolgsorientiert<br />
ausgerichtet.