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Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...

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04<br />

420 Bundesamt für Migration<br />

Fortsetzung<br />

Nothilfepauschale: Pauschale Abgeltung der Kosten, die den<br />

Kantonen durch die Gewährung von Notihilfe an vom Sozialhilfestopp<br />

betroffene Personen. Ab 1.1.2008 sind dies neben den<br />

Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid<br />

(NEE) neu auch Personen mit negativem Asylentscheid, deren<br />

Wegweisungsentscheid rechtskräftig und denen eine Ausreisefrist<br />

gesetzt wurde. Die Nothilfepauschale beträgt 6000 Franken<br />

pro Person mit negativem Asylentscheid, respektive NEE, die<br />

neu rechtskräftig werden. Die Kosten werden budgetiert gestützt<br />

auf Prognosen über die Entwicklung der Anzahl negativer Entscheide<br />

resp. Nichteintretensentscheide, die in Zukunft rechtskräftig<br />

werden.<br />

Unterstützungskosten von Traumatisierten: Beiträge an Einrichtungen<br />

für traumatisierte Personen. Im Rahmen der Strategie<br />

des Bundes «Migration und Gesundheit» ist das BFM zuständig<br />

für die Interventionsachse traumatisierte Personen im Asylbereich.<br />

Medizinalkosten: Bundesabgeltungen an die Kantone für die<br />

notwendigen zahnmedizinischen Behandlungen sozialhilfeabhängiger<br />

Asylsuchender, Honorare für Vertrauenszahnärzte/innen<br />

sowie Abgeltungen für besondere medizinische Versorgung,<br />

die bei gegebenen Anspruchsvoraussetzungen ein Krankenversicherer<br />

oder die Invalidenversicherung zu bezahlen hätte.<br />

Ab 1.1.2008 sind diese Abgeltungen in der Globalpauschale<br />

Asylsuchende integriert. Mehrkosten für das 4. Quartel 2007,<br />

welche mit dem Wechsel des Finanzierungssystems in Zusammenhang<br />

stehen, werden in einer gesonderten Finanzposition<br />

«a.o.Beiträge Asylwesen» (s. unter A2900.0104) budgetiert.<br />

Erfahrungsgemäss treffen aus den Kantonen aber nachträglich<br />

auch Abrechnungen aus früheren Quartalen ein, die vom Bund<br />

noch in der alten nachschüssigen Abrechnungsform beglichen<br />

werden müssen. In diesem Kredit sind deshalb auch über das<br />

Jahr 2007 hinaus noch Beträge für diesen Zweck eingestellt.<br />

Integrationspauschale: Die Integrationspauschale ist ein neues<br />

Instrument zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration<br />

der vorläufig Aufgenommenen. Als Kompensation für den<br />

sofortigen Übergang der vorläufig Aufgenommenen mit einem<br />

Aufenthalt in der Schweiz von mehr als 7 Jahren in die finanzielle<br />

Zuständigkeit der Kantone per 1.1.2008 richtet der Bund<br />

2008 den Kantonen ausserdem eine einmalige Pauschale von<br />

3500 Franken für alle Personen aus, die am 31.12.2007 bereits<br />

vorläufig aufgenommen sind.<br />

Integrationsprojekte: Beiträge des Bundes für die Finanzierung<br />

von Modellvorhaben nationaler Bedeutung im Bereich der beruflichen<br />

Integration von vorläufig aufgenommenen Personen.<br />

Ziel der Pilotprojekte ist es, geeignete Massnahmen zu eruieren,<br />

mit denen die Integration der vorläufig Aufgenommenen<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

126<br />

<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />

Justiz- und Polizeidepartement<br />

in den Arbeitsmarkt verbessert und die Anzahl der sozialhilfeabhängigen<br />

Personen vermindert werden kann.<br />

Die Kostensteigerung gegenüber dem <strong>Voranschlag</strong> 2007 basiert<br />

insbesondere auf der einmaligen Pauschalabgeltung der Kantone<br />

für Personen mit einem rechtskräftigen negativen Asyl-<br />

und Wegweisungsentscheid oder einer rechtskräftigen Aufhebung<br />

der vorläufigen Aufnahme vor dem 1.1.2008 sowie auf der<br />

Ausrichtung der Integrationspauschale als Kompensation für<br />

den sofortigen Übergang der vorläufig Aufgenommenen mit<br />

mehr als 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz in die finanzielle Zuständigkeit<br />

der Kantone.<br />

Flüchtlinge: Sozialhilfe-, Betreuungsund<br />

Verwaltungskosten<br />

A2310.0167 75 561 000<br />

Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005,<br />

(AsylG; SR 142.31), Art. 88 und 89, Art. 91, Entwurf Asylverordnung<br />

2 vom 11.8.1999 (AsylV 2; SR 142.312), Art. 24 bis 27; Verordnung<br />

vom 13.9.2000 über die Integration von Ausländerinnen<br />

und Ausländern (VIntA; SR 124.205) Art. 19, 20.<br />

• Kantone fw 70 061 000<br />

Dieser Betrag setzt sich aus folgenden Hauptkomponenten zusammen:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Globalpauschale Sozialhilfe 60 161 000<br />

Unterstützungskosten Traumatisierte 300 000<br />

Integrationspauschale 9 600 000<br />

Übrige Beiträge an Dritte fw (Integrationsprojekte<br />

und Verwaltungskosten) 5 500 000<br />

Globalpauschale Sozialhilfe: Abgeltungen für die materielle<br />

Grundsicherung und den Verwaltungs- und Betreuungsaufwand<br />

der Kantone erfolgen ab 1.1.2008 nicht mehr in Form<br />

mehrerer Pauschalen, sondern in Form einer Globalpauschale.<br />

Die Globalpauschale beträgt im Jahr 2008 im gesamtschweizerischen<br />

Durchschnitt teuerungsbereinigt 55,56 Franken pro Tag<br />

und Person (Schätzung, abhängig vom Ausgang des Vernehmlassungsverfahrens<br />

über die Verordnungen). Mehrkosten für<br />

das 4. Quartal 2007, welche in Zusammenhang mit dem Wechsel<br />

des Finanzierungssystems in Zusammenhang stehen, werden<br />

in einer gesonderten Finanzposition «a.o.Beiträge Asylwesen»<br />

budgetiert (s. unter A2900.0104).<br />

Unterstützungskosten Traumatisierte: Im Rahmen der Strategie<br />

«Migration und Gesundheit» unterstützt das BFM das Therapiezentrum<br />

bzw. die Ambulatorien des Schweizerischen Roten<br />

Kreuzes SRK zur Behandlung von Folteropfern mit einem jährlichen<br />

Beitrag.<br />

Integrationspauschale: Ab 1.1.2008 richtet der Bund den Kantonen<br />

für die soziale, berufliche und kulturelle Integration von<br />

Flüchtlingen und Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung<br />

Beiträge in Form einer Integrationspauschale aus. Die Integrationspauschale<br />

beträgt 6000 Franken pro neu anerkannten<br />

Flüchtling. 20 Prozent der Integrationspauschale werden erfolgsorientiert<br />

ausgerichtet.

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