Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...
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08<br />
802 Bundesamt für Verkehr<br />
Fortsetzung<br />
Mit den Mitteln fördert der Bund die Aufhebung und Sicherung<br />
von Niveauübergängen, die Entflechtung von Schiene und Strasse<br />
sowie die Verbesserungen des Verkehrsflusses in Agglomerationen,<br />
wodurch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wesentlich<br />
erhöht wird. Ab 2008 entfällt infolge NFA die Rechtsgrundlage;<br />
neue Projekte können nicht mehr aufgenommen werden.<br />
Entsprechend dienen die Mittel einzig dazu, die vor Ende 2007<br />
eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.<br />
• Investitionsbeiträge fw 13 195 000<br />
Fortsetzung der Sanierung Seetalbahn; Verkehrstrennungsmassnahmen<br />
der Linien 11 und 14 der Baselland Transport AG (BLT).<br />
Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Strassenverkehr»<br />
(«Spezialfinanzierung Strassenverkehr»).<br />
Andere Ktu Infrastrukturinvestitionen<br />
A4300.0131 336 435 100<br />
Eisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG, SR 742.101), Art. 49-62;<br />
Verordnung vom 18.12.1995 über Abgeltungen, Darlehen und<br />
Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz (Abgeltungsverordnung,<br />
ADFV; SR 742.101.1); Verordnung vom 18.12.1995 über die Anteile<br />
der Kantone an den Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr<br />
(KAV; SR 742.101.2).<br />
Finanzierung der Infrastrukturinvestitionen (insb. Substanzerhaltung)<br />
gemäss den Investitionsplänen 2007-2010 der Infrastrukturbetreiberinnen.<br />
Der Kredit dient zusammen mit dem<br />
Kredit A2310.0382 der Infrastrukturfinanzierung der Privatbahnen<br />
(analog A2310.0213 und A4300.0115 für SBB). Die Zahlungen<br />
erfolgen sowohl à fonds perdu (für den Ausgleich der Abschreibungsaufwendungen<br />
der Infrastruktur) als auch als zinslose<br />
bedingt rückzahlbare Darlehen.<br />
•<br />
•<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
288<br />
Darlehen fw 189 435 100<br />
Investitionsbeiträge fw 147 000 000<br />
Bundesbeiträge von 5 Millionen und mehr werden voraussichtlich<br />
folgenden Unternehmen ausgerichtet: BLS, Rhätische Bahn,<br />
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG, Zentralbahn, Südostbahn,<br />
Montreux-Berner Oberland-Bahn, Transports Publics Fribourgeois,<br />
Transports Publics du Chablais, Transports de Martigny<br />
et Régions, Appenzellerbahnen, Regionalverkehr Bern –<br />
Solothurn.<br />
Mit der Umsetzung des neuen Rechnungsmodells des Bundes<br />
und des 9. Rahmenkredits für die Investitionsfinanzierung der<br />
Privatbahnen erfolgte eine Neuaufteilung auf den Betriebs- und<br />
Investitionskredit in Analogie zur SBB Leistungsvereinbarung.<br />
Die erste Aufteilung im <strong>Voranschlag</strong> 2007 basierte auf Schätzungen.<br />
Jetzt liegen als Basis konkrete Werte vor, was eine weitere<br />
Umverteilung von knapp einer Million zulasten des Investitionskredits<br />
A4300.0131 nötig macht.<br />
<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
Mit der Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und<br />
der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) auf<br />
den 1.1.2008 verändert sich die Aufteilung der Abgeltungen und<br />
Darlehensgewährung zwischen Bund und Kantonen. Der Anteil<br />
des Bundes wird auf durchschnittlich 55 Prozent reduziert,<br />
was mit einer entsprechenden Reduktion der benötigten Bundesmittel<br />
verbunden ist. Das Gesamtbudget für Infrastrukturbetrieb<br />
und –investitionen (A2310.0382 und A4300.0131) reduziert<br />
sich gegenüber dem Vorjahr NFA-bedingt um rund 28 Millionen.<br />
Bis zum Inkrafttreten des Infrastrukturfonds (ab 2008) konnten<br />
mit diesem Kredit auch einzelne Agglomerationsprojekte mitfinanziert<br />
werden. Durch das neue Finanzierungsinstrument vermindern<br />
sich die entsprechenden Ausgaben um rund 10 Millionen.<br />
Eine weitere Reduktion von 9,5 Millionen erfolgte durch Übertrag<br />
zum Kredit A2310.0216 Regionaler Personenverkehr. Bei der<br />
Einführung von NRM konnte die Aufteilung der Kosten teilweise<br />
nur geschätzt werden, mit der Verschiebung wird die Verteilung<br />
den effektiven Verhältnissen angepasst.<br />
Die Abgeltung der geplanten ungedeckten Betriebskosten der<br />
Infrastruktur erfolgt über den Kredit A2310.0382, Andere KTU<br />
Betrieb Infrastruktur.<br />
darlehen kombinierter Verkehr<br />
A4200.0115 13 195 000<br />
BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen<br />
Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2), Art. 21; Verordnung vom<br />
29.6.1988 über die Förderung des kombinierten Verkehrs und<br />
des Transportes begleiteter Motorfahrzeuge (VKV; SR 742.149),<br />
Art. 3.<br />
Darlehen für den Bau von Anlagen und Einrichtungen für den<br />
Umschlag zwischen den Verkehrsträgern. Die Darlehen dienen<br />
der Umsetzung der flankierenden Massnahmen der Verlagerungspolitik<br />
und insbesondere dem Bau von Terminals in der<br />
Schweiz und im angrenzenden Ausland.<br />
• Darlehen fw 13 195 000<br />
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden an Projekte entrichtet,<br />
die in Bezug auf die Erreichung der verkehrspolitischen Ziele<br />
eine möglichst grosse Verlagerung bewirken und ein günstiges<br />
Kosten-/Nutzenverhältnis aufweisen. Prioritär werden Projekte<br />
gefördert, die der Verlagerung des alpenquerenden Strassenschwerverkehrs<br />
dienen. Der Bund übernimmt maximal 80 Prozent<br />
der anrechenbaren Investitionskosten. Der Eigenmittelanteil<br />
der Gesuchsteller beläuft sich auf mindestens 20 Prozent. Auf<br />
Grundlage der Planerfolgsrechnung und der Gesamtbeurteilung<br />
eines Projektes wird die Aufteilung der Fördersumme in Investitionsbeiträge<br />
(Kredit A4300.0122) und Darlehen bestimmt.