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Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...

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08<br />

802 Bundesamt für Verkehr<br />

Fortsetzung<br />

Mit den Mitteln fördert der Bund die Aufhebung und Sicherung<br />

von Niveauübergängen, die Entflechtung von Schiene und Strasse<br />

sowie die Verbesserungen des Verkehrsflusses in Agglomerationen,<br />

wodurch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wesentlich<br />

erhöht wird. Ab 2008 entfällt infolge NFA die Rechtsgrundlage;<br />

neue Projekte können nicht mehr aufgenommen werden.<br />

Entsprechend dienen die Mittel einzig dazu, die vor Ende 2007<br />

eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.<br />

• Investitionsbeiträge fw 13 195 000<br />

Fortsetzung der Sanierung Seetalbahn; Verkehrstrennungsmassnahmen<br />

der Linien 11 und 14 der Baselland Transport AG (BLT).<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Strassenverkehr»<br />

(«Spezialfinanzierung Strassenverkehr»).<br />

Andere Ktu Infrastrukturinvestitionen<br />

A4300.0131 336 435 100<br />

Eisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG, SR 742.101), Art. 49-62;<br />

Verordnung vom 18.12.1995 über Abgeltungen, Darlehen und<br />

Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz (Abgeltungsverordnung,<br />

ADFV; SR 742.101.1); Verordnung vom 18.12.1995 über die Anteile<br />

der Kantone an den Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr<br />

(KAV; SR 742.101.2).<br />

Finanzierung der Infrastrukturinvestitionen (insb. Substanzerhaltung)<br />

gemäss den Investitionsplänen 2007-2010 der Infrastrukturbetreiberinnen.<br />

Der Kredit dient zusammen mit dem<br />

Kredit A2310.0382 der Infrastrukturfinanzierung der Privatbahnen<br />

(analog A2310.0213 und A4300.0115 für SBB). Die Zahlungen<br />

erfolgen sowohl à fonds perdu (für den Ausgleich der Abschreibungsaufwendungen<br />

der Infrastruktur) als auch als zinslose<br />

bedingt rückzahlbare Darlehen.<br />

•<br />

•<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

288<br />

Darlehen fw 189 435 100<br />

Investitionsbeiträge fw 147 000 000<br />

Bundesbeiträge von 5 Millionen und mehr werden voraussichtlich<br />

folgenden Unternehmen ausgerichtet: BLS, Rhätische Bahn,<br />

Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG, Zentralbahn, Südostbahn,<br />

Montreux-Berner Oberland-Bahn, Transports Publics Fribourgeois,<br />

Transports Publics du Chablais, Transports de Martigny<br />

et Régions, Appenzellerbahnen, Regionalverkehr Bern –<br />

Solothurn.<br />

Mit der Umsetzung des neuen Rechnungsmodells des Bundes<br />

und des 9. Rahmenkredits für die Investitionsfinanzierung der<br />

Privatbahnen erfolgte eine Neuaufteilung auf den Betriebs- und<br />

Investitionskredit in Analogie zur SBB Leistungsvereinbarung.<br />

Die erste Aufteilung im <strong>Voranschlag</strong> 2007 basierte auf Schätzungen.<br />

Jetzt liegen als Basis konkrete Werte vor, was eine weitere<br />

Umverteilung von knapp einer Million zulasten des Investitionskredits<br />

A4300.0131 nötig macht.<br />

<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

Mit der Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und<br />

der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) auf<br />

den 1.1.2008 verändert sich die Aufteilung der Abgeltungen und<br />

Darlehensgewährung zwischen Bund und Kantonen. Der Anteil<br />

des Bundes wird auf durchschnittlich 55 Prozent reduziert,<br />

was mit einer entsprechenden Reduktion der benötigten Bundesmittel<br />

verbunden ist. Das Gesamtbudget für Infrastrukturbetrieb<br />

und –investitionen (A2310.0382 und A4300.0131) reduziert<br />

sich gegenüber dem Vorjahr NFA-bedingt um rund 28 Millionen.<br />

Bis zum Inkrafttreten des Infrastrukturfonds (ab 2008) konnten<br />

mit diesem Kredit auch einzelne Agglomerationsprojekte mitfinanziert<br />

werden. Durch das neue Finanzierungsinstrument vermindern<br />

sich die entsprechenden Ausgaben um rund 10 Millionen.<br />

Eine weitere Reduktion von 9,5 Millionen erfolgte durch Übertrag<br />

zum Kredit A2310.0216 Regionaler Personenverkehr. Bei der<br />

Einführung von NRM konnte die Aufteilung der Kosten teilweise<br />

nur geschätzt werden, mit der Verschiebung wird die Verteilung<br />

den effektiven Verhältnissen angepasst.<br />

Die Abgeltung der geplanten ungedeckten Betriebskosten der<br />

Infrastruktur erfolgt über den Kredit A2310.0382, Andere KTU<br />

Betrieb Infrastruktur.<br />

darlehen kombinierter Verkehr<br />

A4200.0115 13 195 000<br />

BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen<br />

Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2), Art. 21; Verordnung vom<br />

29.6.1988 über die Förderung des kombinierten Verkehrs und<br />

des Transportes begleiteter Motorfahrzeuge (VKV; SR 742.149),<br />

Art. 3.<br />

Darlehen für den Bau von Anlagen und Einrichtungen für den<br />

Umschlag zwischen den Verkehrsträgern. Die Darlehen dienen<br />

der Umsetzung der flankierenden Massnahmen der Verlagerungspolitik<br />

und insbesondere dem Bau von Terminals in der<br />

Schweiz und im angrenzenden Ausland.<br />

• Darlehen fw 13 195 000<br />

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden an Projekte entrichtet,<br />

die in Bezug auf die Erreichung der verkehrspolitischen Ziele<br />

eine möglichst grosse Verlagerung bewirken und ein günstiges<br />

Kosten-/Nutzenverhältnis aufweisen. Prioritär werden Projekte<br />

gefördert, die der Verlagerung des alpenquerenden Strassenschwerverkehrs<br />

dienen. Der Bund übernimmt maximal 80 Prozent<br />

der anrechenbaren Investitionskosten. Der Eigenmittelanteil<br />

der Gesuchsteller beläuft sich auf mindestens 20 Prozent. Auf<br />

Grundlage der Planerfolgsrechnung und der Gesamtbeurteilung<br />

eines Projektes wird die Aufteilung der Fördersumme in Investitionsbeiträge<br />

(Kredit A4300.0122) und Darlehen bestimmt.

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