Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...
Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...
Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
04<br />
420 Bundesamt für Migration<br />
Fortsetzung<br />
länderdienste) gesetzt. Ferner werden Modellvorhaben mit Erkenntnisgewinn<br />
gefördert, die von nationaler Bedeutung sind.<br />
Ausserordentlicher Beitrag Asylwesen<br />
A2900.0104 122 000 000<br />
Gesetzesgrundlagen s.unter A2310.0166 und A2310.0167<br />
• Transferaufwand fw (Ausserordentlicher Beitrag<br />
Asylwesen) 122 000 000<br />
Sozialhilfe für Asylsuchende und Flüchtlinge: Nachschüssige<br />
Zahlungen an die Kantone für das 4. Quartal 2007. Ab 1.1.2008<br />
wird mit der Einführung der Globalpauschale für die Sozialhilfe<br />
an Asylsuchende und Flüchtlinge das Finanzierungssystem umgestellt<br />
von der nachschüssigen zur gleichzeitigen Auszahlung<br />
der Bundesabgeltungen. Im Jahr 2008 werden infolgedessen neben<br />
den gleichzeitigen Zahlungen für die vier Quartale 2008<br />
auch die Abrechnungen zum 4. Quartal 2007 betreffend die materielle<br />
Grundsicherung und die Medizinalkosten der Asylsuchenden<br />
einerseits und die materielle Grundsicherung, die Medizinalkosten,<br />
die Eingliederungsmassnahmen und Starthilfen<br />
für Flüchtlinge andererseits zur nachschüssigen Bezahlung anfallen.<br />
Durch die Abgeltung dieses zusätzlichen Quartals entstehen<br />
dem Bund 2008 einmalige Mehrkosten. Die Mehrkosten<br />
werden nach NRM in diesem Kredit budgetiert. Die nachschüssigen<br />
Aufwendungen zum 4. Quartal 2007 für die Asylsuchenden<br />
werden mit 109,1 Millionen Franken veranschlagt, diejenigen<br />
für die Flüchtlinge mit 12,9 Millionen Franken.<br />
Investitionsrechnung<br />
einnahmen<br />
Rückzahlung darlehen<br />
E3200.0107 200 000<br />
Weisung über das Abrechnungs- und Rückerstattungsverfahren<br />
für anerkannte Flüchtlinge vom 20.12.1990, bei welchen die<br />
Fürsorgezuständigkeit beim Bund liegt.<br />
• Rückzahlungen Darlehen fw (Darlehen Flüchtlinge) 200 000<br />
Vor Änderung der Fürsorgezuständigkeit (per 1.10.1999) haben<br />
anerkannte Hilfswerke im Auftrag des Bundes gewisse Sozialhilfen<br />
(Mietkautionen, u.ä.) gegen Darlehensverträge ausgerichtet.<br />
Nach diesem Zeitpunkt wurden keine neuen Darlehen<br />
mehr gewährt. Bei den verbleibenden 460 aktiven Darlehen per<br />
31.12.2006 ergibt sich weiterhin ein erhöhter Abschreibungsbedarf.<br />
Rückerstattung Finanzierung<br />
unterkünfte für Asylsuchende<br />
E3200.0116 3 200 000<br />
Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005<br />
(AsylG; SR 142.31), Art. 90 und Asylverordnung 2 vom 11.8.1999<br />
(AsylV 2; SR 142.312) Art. 40.<br />
• Rückzahlung Darlehen fw 3 200 000<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />
Justiz- und Polizeidepartement<br />
Die Kantone sind verpflichtet, die gewährten Vorfinanzierungen<br />
für Asylunterkünfte entsprechend den Vereinbarungen<br />
zurück zu erstatten. Die Rückzahlungen erfolgen in Raten, basierend<br />
auf der vereinbarten Nutzungsdauer. Bis zum 30.9.1999 gewährte<br />
Finanzierungen sind nicht zu verzinsen, später gewährte<br />
Finanzierungen werden von den Kantonen zum Renditesatz des<br />
Swiss-Bond-Indexes für Bundesanleihen verzinst. Der Bestand<br />
und somit auch die Rückzahlungen nehmen kontinuierlich ab.<br />
Ausgaben<br />
Sach- und immaterielle Analgen, Vorräte<br />
A4100.0001 9 376 900<br />
Bundesinformatikverordnung vom 26.9.2003 (BinfV; SR<br />
172.010.58). V vom 23.2.2005 über die Fahrzeuge des Bundes<br />
und ihre Führer und Führerinnen (VFBF; SR 514.31), Art. 23 und<br />
Art. 25, Abs.1.<br />
Investitionsbedarf des Amtes für Anpassungen der Fachanwendungen<br />
bedingt durch Gesetzesrevisionen, Anpassung der Geschäftsprozesse<br />
(z.B. wegen Reorganisationen) und Technologiewechsel.<br />
Die grössten Anpassungskosten entfallen auf die<br />
Weiterentwicklung des Zentralen Migrationsinformationssystem<br />
(ZEMIS), des Informationssystems Reisepapiere, die Entwicklung<br />
des neuen Ausländerausweises, sowie auf die Ablösung<br />
des arbeitsmarktlichen Teils der vom Seco betriebenen Anwendung<br />
AVAM.<br />
Personenwagen: Die Beschaffung der Fahrzeuge erfolgt durch<br />
die Armasuisse. Pro Fahrzeug wird ein Pauschalbetrag von<br />
36 000 Franken budgetiert. Im Jahr 2008 soll 1 Fahrzeug angeschafft<br />
werden.<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Informatikentwicklung, -beratung,<br />
-dienstleistungen fw (nicht aktivierungsfähig) 2 487 100<br />
Investition Personenwagen fw 36 000<br />
Investition Software Eigenentwicklung fw (aktivierungsfähig)<br />
3 453 800<br />
Informatikentwicklung, -beratung,<br />
-dienstleistungen LV 3 400 000<br />
Die Mehrausgaben gegenüber dem <strong>Voranschlag</strong> 2007 basieren<br />
auf einer aktualisierten Kostenschätzung für die Weiterentwicklung<br />
der Fachanwendung ZEMIS und weiteren technologisch<br />
bedingten IT-Vorhaben sowie auf dem Transfer der nicht aktivierungsfähigen<br />
Ausgaben im Rahmen von Informatik-Projekten<br />
vom Kredit Informatik Sachaufwand (A2114.0001) zu<br />
den Investitionsausgaben.<br />
Verpflichtungskredit IT-Projekt Ausländer 2000, siehe Band 2A,<br />
Ziffer 9.<br />
129<br />
04