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Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...

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04<br />

420 Bundesamt für Migration<br />

Fortsetzung<br />

länderdienste) gesetzt. Ferner werden Modellvorhaben mit Erkenntnisgewinn<br />

gefördert, die von nationaler Bedeutung sind.<br />

Ausserordentlicher Beitrag Asylwesen<br />

A2900.0104 122 000 000<br />

Gesetzesgrundlagen s.unter A2310.0166 und A2310.0167<br />

• Transferaufwand fw (Ausserordentlicher Beitrag<br />

Asylwesen) 122 000 000<br />

Sozialhilfe für Asylsuchende und Flüchtlinge: Nachschüssige<br />

Zahlungen an die Kantone für das 4. Quartal 2007. Ab 1.1.2008<br />

wird mit der Einführung der Globalpauschale für die Sozialhilfe<br />

an Asylsuchende und Flüchtlinge das Finanzierungssystem umgestellt<br />

von der nachschüssigen zur gleichzeitigen Auszahlung<br />

der Bundesabgeltungen. Im Jahr 2008 werden infolgedessen neben<br />

den gleichzeitigen Zahlungen für die vier Quartale 2008<br />

auch die Abrechnungen zum 4. Quartal 2007 betreffend die materielle<br />

Grundsicherung und die Medizinalkosten der Asylsuchenden<br />

einerseits und die materielle Grundsicherung, die Medizinalkosten,<br />

die Eingliederungsmassnahmen und Starthilfen<br />

für Flüchtlinge andererseits zur nachschüssigen Bezahlung anfallen.<br />

Durch die Abgeltung dieses zusätzlichen Quartals entstehen<br />

dem Bund 2008 einmalige Mehrkosten. Die Mehrkosten<br />

werden nach NRM in diesem Kredit budgetiert. Die nachschüssigen<br />

Aufwendungen zum 4. Quartal 2007 für die Asylsuchenden<br />

werden mit 109,1 Millionen Franken veranschlagt, diejenigen<br />

für die Flüchtlinge mit 12,9 Millionen Franken.<br />

Investitionsrechnung<br />

einnahmen<br />

Rückzahlung darlehen<br />

E3200.0107 200 000<br />

Weisung über das Abrechnungs- und Rückerstattungsverfahren<br />

für anerkannte Flüchtlinge vom 20.12.1990, bei welchen die<br />

Fürsorgezuständigkeit beim Bund liegt.<br />

• Rückzahlungen Darlehen fw (Darlehen Flüchtlinge) 200 000<br />

Vor Änderung der Fürsorgezuständigkeit (per 1.10.1999) haben<br />

anerkannte Hilfswerke im Auftrag des Bundes gewisse Sozialhilfen<br />

(Mietkautionen, u.ä.) gegen Darlehensverträge ausgerichtet.<br />

Nach diesem Zeitpunkt wurden keine neuen Darlehen<br />

mehr gewährt. Bei den verbleibenden 460 aktiven Darlehen per<br />

31.12.2006 ergibt sich weiterhin ein erhöhter Abschreibungsbedarf.<br />

Rückerstattung Finanzierung<br />

unterkünfte für Asylsuchende<br />

E3200.0116 3 200 000<br />

Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005<br />

(AsylG; SR 142.31), Art. 90 und Asylverordnung 2 vom 11.8.1999<br />

(AsylV 2; SR 142.312) Art. 40.<br />

• Rückzahlung Darlehen fw 3 200 000<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />

Justiz- und Polizeidepartement<br />

Die Kantone sind verpflichtet, die gewährten Vorfinanzierungen<br />

für Asylunterkünfte entsprechend den Vereinbarungen<br />

zurück zu erstatten. Die Rückzahlungen erfolgen in Raten, basierend<br />

auf der vereinbarten Nutzungsdauer. Bis zum 30.9.1999 gewährte<br />

Finanzierungen sind nicht zu verzinsen, später gewährte<br />

Finanzierungen werden von den Kantonen zum Renditesatz des<br />

Swiss-Bond-Indexes für Bundesanleihen verzinst. Der Bestand<br />

und somit auch die Rückzahlungen nehmen kontinuierlich ab.<br />

Ausgaben<br />

Sach- und immaterielle Analgen, Vorräte<br />

A4100.0001 9 376 900<br />

Bundesinformatikverordnung vom 26.9.2003 (BinfV; SR<br />

172.010.58). V vom 23.2.2005 über die Fahrzeuge des Bundes<br />

und ihre Führer und Führerinnen (VFBF; SR 514.31), Art. 23 und<br />

Art. 25, Abs.1.<br />

Investitionsbedarf des Amtes für Anpassungen der Fachanwendungen<br />

bedingt durch Gesetzesrevisionen, Anpassung der Geschäftsprozesse<br />

(z.B. wegen Reorganisationen) und Technologiewechsel.<br />

Die grössten Anpassungskosten entfallen auf die<br />

Weiterentwicklung des Zentralen Migrationsinformationssystem<br />

(ZEMIS), des Informationssystems Reisepapiere, die Entwicklung<br />

des neuen Ausländerausweises, sowie auf die Ablösung<br />

des arbeitsmarktlichen Teils der vom Seco betriebenen Anwendung<br />

AVAM.<br />

Personenwagen: Die Beschaffung der Fahrzeuge erfolgt durch<br />

die Armasuisse. Pro Fahrzeug wird ein Pauschalbetrag von<br />

36 000 Franken budgetiert. Im Jahr 2008 soll 1 Fahrzeug angeschafft<br />

werden.<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Informatikentwicklung, -beratung,<br />

-dienstleistungen fw (nicht aktivierungsfähig) 2 487 100<br />

Investition Personenwagen fw 36 000<br />

Investition Software Eigenentwicklung fw (aktivierungsfähig)<br />

3 453 800<br />

Informatikentwicklung, -beratung,<br />

-dienstleistungen LV 3 400 000<br />

Die Mehrausgaben gegenüber dem <strong>Voranschlag</strong> 2007 basieren<br />

auf einer aktualisierten Kostenschätzung für die Weiterentwicklung<br />

der Fachanwendung ZEMIS und weiteren technologisch<br />

bedingten IT-Vorhaben sowie auf dem Transfer der nicht aktivierungsfähigen<br />

Ausgaben im Rahmen von Informatik-Projekten<br />

vom Kredit Informatik Sachaufwand (A2114.0001) zu<br />

den Investitionsausgaben.<br />

Verpflichtungskredit IT-Projekt Ausländer 2000, siehe Band 2A,<br />

Ziffer 9.<br />

129<br />

04

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