Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...
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04<br />
420 Bundesamt für Migration<br />
Fortsetzung<br />
Dienstleistungen: Dabei handelt es sich um Leistungsvereinbarungen<br />
mit der Bundesreisezentrale (BRZ) und mit dem VBS<br />
(Sonderflüge durch die Schweizer Luftwaffe).<br />
Rückkehrhilfe allgemein<br />
A2310.0170 5 300 000<br />
Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005<br />
(AsylG;SR 142.31), Art. 93.<br />
Förderung der freiwilligen und pflichtgemässen Ausreise von<br />
Personen aus dem Asylbereich. Empfänger sind ausreisepflichtige<br />
Personen sowie Kantone.<br />
•<br />
•<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
128<br />
Kantone fw (Rückkehrberatung) 3 000 000<br />
Übrige Beiträge an Dritte fw (IHI, IOM, REZ) 2 300 000<br />
Dieser Betrag setzt sich insbesondere aus folgenden Hauptkomponenten<br />
zusammen:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Individuelle Rückkehrhilfe (IHI) 1 000 000<br />
Sonstige Rückkehrhilfekosten(IOM) 900 000<br />
Rückkehrhilfe ab Empfangs- und Verfahrenszentren (REZ) 400 000<br />
Rückkehrberatung: Die Beratungsstellen informieren interessierte<br />
Personen in den Kantonen und erarbeiten individuelle<br />
Rückkehrprojekte mit den Betroffenen. Die Subventionierung<br />
der Kantone erfolgt in Form einer Basis- und einer Leistungspauschale<br />
und wird jährlich neu berechnet.<br />
Individuelle Rückkehrhilfe: Ausrichtung von finanzieller Rückkehr-<br />
und Wiedereingliederungshilfe an Rückkehrer/-innen. Diese<br />
kann durch Sachleistungen ergänzt werden. Sachleistungen<br />
sind individuelle Projekte namentlich in den Bereichen Beruf,<br />
Ausbildung und Wohnraum. Seit dem 1.4.2006 können auch<br />
Personen mit abgelaufenen Ausreisefristen Rückkehrhilfe beantragen.<br />
Per 1.1.2008 wird die Zielgruppe weiter ausgeweitet und<br />
es können auch Personen mit rechtskräftigen Nichteintretensentscheiden<br />
Rückkehrhilfe beantragen.<br />
Sonstige Rückkehrhilfekosten: Erledigung von operationellen<br />
Aufgaben im Rückkehrbereich durch die Internationale Organisation<br />
für Migration (IOM). Beschaffung von Information zur<br />
Vorbereitung der Rückkehr im Auftrag des BFM oder der Rückkehrberatungsstellen.<br />
Rückkehrhilfe ab Empfangszentren (REZ): Förderung der kontrollierten<br />
und geordneten Ausreise von Asylsuchenden Personen<br />
ab den Empfangs- und Verfahrenzentren des BFM in Form<br />
von Beratung, Ausreiseorganisation und finanzieller Unterstützung.<br />
Diese Personen werden nicht auf die Kantone verteilt und<br />
verlassen die Schweiz direkt ab den Strukturen des Bundes.<br />
Rückkehrhilfe länderspezifische Programme<br />
A2310.0171 8 000 000<br />
Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005<br />
(AsylG;SR 142.31), Art. 93.<br />
<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />
Justiz- und Polizeidepartement<br />
Gezielte Förderung der Rückkehr und Wiedereingliederung<br />
von bestimmten Personengruppen aus dem Asylbereich. Ergänzung<br />
der allgemeinen Massnahmen gemäss Finanzposition<br />
A2310.0170. Die Programme umfassen Massnahmen in der<br />
Schweiz und in den Herkunftsländern im Rahmen von Strukturhilfe.<br />
Strukturhilfeprojekte in Zusammenarbeit mit der DEZA<br />
werden verstärkt in den Migrationsdialog mit Herkunftstaaten<br />
einbezogen, um Rückübernahme zu ermöglichen.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 8 000 000<br />
Entwicklung in Europa: Der westliche Balkan ist im Bereich länderspezifische<br />
Rückkehrhilfe mittelfristig weiterhin von grosser<br />
Bedeutung. Die Strategie Balkan 2003-2006 wurde in die Migrationspartnerschaft<br />
Westbalkan 2007-2009 überführt, welche einen<br />
finanziell geringeren Umfang aufweist und zu einem Minderaufwand<br />
gegenüber 2007 führt. Im Rahmen dieses neuen Ansatzes<br />
wird weiterhin die freiwillige Rückkehr von vulnerablen<br />
Personen (Alte, Kranke, Alleinerziehende, Minderheiten, usw.)<br />
unterstützt, die sich mit dem Status einer vorläufigen Aufnahme<br />
in der Schweiz befinden und oft sozialhilfeabhängig sind. Zur<br />
Senkung des Migrationsdrucks in die Schweiz werden weiterhin<br />
Projekte zur Prävention irregulärer Migration (PiM) umgesetzt.<br />
Entwicklung übrige Regionen: Die Länderprogramme im Nahen<br />
Osten, Afrika und dem Kaukasus sind weiterhin von Bedeutung.<br />
In den Jahren 2007 und 2008 werden Programme in Aethiopien,<br />
Afghanistan, Angola, Armenien, Georgien, Irak, Maghreb (Algerien,<br />
Marokko, Tunesien, Libyen, Mauretanien) und Westafrika<br />
(Nigeria, Guinea Conakry, Mali, Sierra Leone, Burkina Faso) umgesetzt.<br />
Verpflichtungskredit Länderspezifische Rückkehr und Wiedereingliederungsprogramm,<br />
siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />
Integrationsmassnahmen Ausländer<br />
A2310.0172 14 210 000<br />
BG vom 16.12.2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />
(AuG; SR 142.20), Art. 25. V vom 13.9.2000 über die Integration<br />
von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 124.205)<br />
Ausrichtung von finanziellen Beiträgen für die Integration von<br />
Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw (Integrationsmassnahmen<br />
Ausländer) 14 210 000<br />
Integrationsprobleme manifestieren sich in Schulschwierigkeiten,<br />
in der Berufsbildung sowie bei der Integration in den<br />
Arbeitsmarkt. Prioritäre Zielgruppen der Integrationsförderung<br />
sind unqualifizierte Arbeitskräfte, sowie Frauen, Jugendliche<br />
und Kinder, die im Rahmen des Familiennachzugs in die<br />
Schweiz gekommen sind. Aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen<br />
können neu auch vorläufig aufgenommene Personen<br />
von den Integrationsförderungsmassnahmen profitieren.<br />
Die Vergabe richtet sich nach einem durch das Departement<br />
erlassenen Schwerpunkteprogramm. Die inhaltlichen<br />
Schwerpunkte werden für die Jahre 2008-2011 auf die Förderung<br />
der Sprache und Bildung sowie der Fachstellen Integration (Aus-