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Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...

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04<br />

420 Bundesamt für Migration<br />

Fortsetzung<br />

Dienstleistungen: Dabei handelt es sich um Leistungsvereinbarungen<br />

mit der Bundesreisezentrale (BRZ) und mit dem VBS<br />

(Sonderflüge durch die Schweizer Luftwaffe).<br />

Rückkehrhilfe allgemein<br />

A2310.0170 5 300 000<br />

Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005<br />

(AsylG;SR 142.31), Art. 93.<br />

Förderung der freiwilligen und pflichtgemässen Ausreise von<br />

Personen aus dem Asylbereich. Empfänger sind ausreisepflichtige<br />

Personen sowie Kantone.<br />

•<br />

•<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

128<br />

Kantone fw (Rückkehrberatung) 3 000 000<br />

Übrige Beiträge an Dritte fw (IHI, IOM, REZ) 2 300 000<br />

Dieser Betrag setzt sich insbesondere aus folgenden Hauptkomponenten<br />

zusammen:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Individuelle Rückkehrhilfe (IHI) 1 000 000<br />

Sonstige Rückkehrhilfekosten(IOM) 900 000<br />

Rückkehrhilfe ab Empfangs- und Verfahrenszentren (REZ) 400 000<br />

Rückkehrberatung: Die Beratungsstellen informieren interessierte<br />

Personen in den Kantonen und erarbeiten individuelle<br />

Rückkehrprojekte mit den Betroffenen. Die Subventionierung<br />

der Kantone erfolgt in Form einer Basis- und einer Leistungspauschale<br />

und wird jährlich neu berechnet.<br />

Individuelle Rückkehrhilfe: Ausrichtung von finanzieller Rückkehr-<br />

und Wiedereingliederungshilfe an Rückkehrer/-innen. Diese<br />

kann durch Sachleistungen ergänzt werden. Sachleistungen<br />

sind individuelle Projekte namentlich in den Bereichen Beruf,<br />

Ausbildung und Wohnraum. Seit dem 1.4.2006 können auch<br />

Personen mit abgelaufenen Ausreisefristen Rückkehrhilfe beantragen.<br />

Per 1.1.2008 wird die Zielgruppe weiter ausgeweitet und<br />

es können auch Personen mit rechtskräftigen Nichteintretensentscheiden<br />

Rückkehrhilfe beantragen.<br />

Sonstige Rückkehrhilfekosten: Erledigung von operationellen<br />

Aufgaben im Rückkehrbereich durch die Internationale Organisation<br />

für Migration (IOM). Beschaffung von Information zur<br />

Vorbereitung der Rückkehr im Auftrag des BFM oder der Rückkehrberatungsstellen.<br />

Rückkehrhilfe ab Empfangszentren (REZ): Förderung der kontrollierten<br />

und geordneten Ausreise von Asylsuchenden Personen<br />

ab den Empfangs- und Verfahrenzentren des BFM in Form<br />

von Beratung, Ausreiseorganisation und finanzieller Unterstützung.<br />

Diese Personen werden nicht auf die Kantone verteilt und<br />

verlassen die Schweiz direkt ab den Strukturen des Bundes.<br />

Rückkehrhilfe länderspezifische Programme<br />

A2310.0171 8 000 000<br />

Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005<br />

(AsylG;SR 142.31), Art. 93.<br />

<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />

Justiz- und Polizeidepartement<br />

Gezielte Förderung der Rückkehr und Wiedereingliederung<br />

von bestimmten Personengruppen aus dem Asylbereich. Ergänzung<br />

der allgemeinen Massnahmen gemäss Finanzposition<br />

A2310.0170. Die Programme umfassen Massnahmen in der<br />

Schweiz und in den Herkunftsländern im Rahmen von Strukturhilfe.<br />

Strukturhilfeprojekte in Zusammenarbeit mit der DEZA<br />

werden verstärkt in den Migrationsdialog mit Herkunftstaaten<br />

einbezogen, um Rückübernahme zu ermöglichen.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 8 000 000<br />

Entwicklung in Europa: Der westliche Balkan ist im Bereich länderspezifische<br />

Rückkehrhilfe mittelfristig weiterhin von grosser<br />

Bedeutung. Die Strategie Balkan 2003-2006 wurde in die Migrationspartnerschaft<br />

Westbalkan 2007-2009 überführt, welche einen<br />

finanziell geringeren Umfang aufweist und zu einem Minderaufwand<br />

gegenüber 2007 führt. Im Rahmen dieses neuen Ansatzes<br />

wird weiterhin die freiwillige Rückkehr von vulnerablen<br />

Personen (Alte, Kranke, Alleinerziehende, Minderheiten, usw.)<br />

unterstützt, die sich mit dem Status einer vorläufigen Aufnahme<br />

in der Schweiz befinden und oft sozialhilfeabhängig sind. Zur<br />

Senkung des Migrationsdrucks in die Schweiz werden weiterhin<br />

Projekte zur Prävention irregulärer Migration (PiM) umgesetzt.<br />

Entwicklung übrige Regionen: Die Länderprogramme im Nahen<br />

Osten, Afrika und dem Kaukasus sind weiterhin von Bedeutung.<br />

In den Jahren 2007 und 2008 werden Programme in Aethiopien,<br />

Afghanistan, Angola, Armenien, Georgien, Irak, Maghreb (Algerien,<br />

Marokko, Tunesien, Libyen, Mauretanien) und Westafrika<br />

(Nigeria, Guinea Conakry, Mali, Sierra Leone, Burkina Faso) umgesetzt.<br />

Verpflichtungskredit Länderspezifische Rückkehr und Wiedereingliederungsprogramm,<br />

siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

Integrationsmassnahmen Ausländer<br />

A2310.0172 14 210 000<br />

BG vom 16.12.2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />

(AuG; SR 142.20), Art. 25. V vom 13.9.2000 über die Integration<br />

von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 124.205)<br />

Ausrichtung von finanziellen Beiträgen für die Integration von<br />

Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw (Integrationsmassnahmen<br />

Ausländer) 14 210 000<br />

Integrationsprobleme manifestieren sich in Schulschwierigkeiten,<br />

in der Berufsbildung sowie bei der Integration in den<br />

Arbeitsmarkt. Prioritäre Zielgruppen der Integrationsförderung<br />

sind unqualifizierte Arbeitskräfte, sowie Frauen, Jugendliche<br />

und Kinder, die im Rahmen des Familiennachzugs in die<br />

Schweiz gekommen sind. Aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen<br />

können neu auch vorläufig aufgenommene Personen<br />

von den Integrationsförderungsmassnahmen profitieren.<br />

Die Vergabe richtet sich nach einem durch das Departement<br />

erlassenen Schwerpunkteprogramm. Die inhaltlichen<br />

Schwerpunkte werden für die Jahre 2008-2011 auf die Förderung<br />

der Sprache und Bildung sowie der Fachstellen Integration (Aus-

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