Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...
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änderungen in den Budgetpositionen<br />
Gemäss Art. 30 Absatz 4 FHG ist der Bundesrat zur Erstellung<br />
einer Übersicht über die einzelnen Budgetpositionen verpflichtet,<br />
die gegenüber dem Vorjahr eine Änderung erfahren haben.<br />
Grundsätzlich soll dabei die Berichterstattung auf finanzierungswirksame<br />
Positionen beschränkt werden.<br />
Optimierung des Kontenplans im Bereich des<br />
eigenaufwands<br />
Im Rahmen des <strong>Voranschlag</strong>s 2008 werden einige verwaltungsübergreifende<br />
Änderungen im Kontenplan vorgenommen (siehe<br />
Band 1, Kapitel 231/1). Hauptanlass für diese Anpassungen ist<br />
das Anliegen nach einer möglichst transparenten Darstellung<br />
des Aufwands im Eigenbereich. Optimierungsbedarf bestand<br />
insbesondere im Bereich der externen Beratung (siehe dazu<br />
Band 3, Kapitel 134).<br />
Die Kontenplanänderungen wirken sich nur teilweise auf die<br />
Kreditpositionen aus. Namentlich bei Aufwandkrediten für Einzelmassnahmen<br />
und in den Globalbudgets der FLAG-<strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />
erfolgt lediglich eine Verschiebung innerhalb<br />
der betreffenden Kreditposition.<br />
Folgende Kreditarten sind von den Kontenplanänderungen betroffen:<br />
A2100 Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge<br />
Temporärpersonal, welches bisher unter der Position A2115 Beratungsaufwand<br />
ausgewiesen wurde, bildet neu Teil des Kredits<br />
A2100 Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge.<br />
A2114 Informatik Sachaufwand<br />
Die bisher in der Kreditposition A2119 Übriger Betriebsaufwand<br />
enthaltenen Telekommunikationstaxen sind infolge der zunehmenden<br />
Verschmelzung mit der Informatik der Kreditposition<br />
A2114 Informatik Sachaufwand zugeordnet worden. Ausserdem<br />
wird jetzt die Informatikberatung konsequent diesem Kredit belastet.<br />
A2115 Beratungsaufwand<br />
Der Beratungsaufwand wird klarer von den externen Dienstleistungen<br />
abgegrenzt. So werden neu Ausbildungsleistungen dem Kredit<br />
A2109 Übriger Personalaufwand und sonstige Dienstleistungen<br />
wie Übersetzungen, Kontroll- und Revisionstätigkeiten, Durchführung<br />
von Kampagnen der Kreditposition A2119 Übriger Betriebsaufwand<br />
zugeordnet.<br />
Um aussagekräftige Vorjahresvergleiche zu ermöglichen, sind<br />
die von diesen Änderungen betroffenen Positionen im Vergleichsjahr<br />
2007 auf die neue Struktur umgeschlüsselt worden.<br />
Die Umschlüsselung führt insgesamt zu einer Netto-Abnahme<br />
des Allgemeinen Beratungsaufwands um knapp 230 Millionen:<br />
<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />
Zusätzliche Informationen zu den Krediten<br />
Während die konsequentere Trennung zwischen Transfer-<br />
und Beratungsaufwand eine leichte Erhöhung der Beratung<br />
um rund 15 Millionen zur Folge hat, stellen etwas weniger als<br />
200 Millionen der bisher unter Beratung ausgewiesenen Mittel<br />
externe Dienstleistungen und rund 3 Millionen temporäres<br />
Personal dar. Rund 40 Millionen werden schliesslich von der<br />
allgemeinen Beratung in die Informatikberatung umgebucht. Im<br />
Informatikaufwand werden zudem neu auch Mittel im Umfang<br />
von 30 Millionen für nicht aktivierbare Dienstleistungen im<br />
Bereich der Programmentwicklung in der Informatikberatung<br />
aufgeführt; der Beratungsaufwand in der Informatik nimmt<br />
aufgrund der Umschlüsselung insgesamt um 70 Millionen zu.<br />
Schliesslich werden neu die Telekommunikationleistungen in der<br />
Informatik ausgewiesen, was zu einer Zunahme und beim übrigen<br />
Betriebsaufwand zu einem entsprechenden Rückgang der<br />
finanzierungswirksamen Mittel um gut 60 Millionen führt. Bedingt<br />
durch die Umschlüsselung erhöhen sich auch die externen<br />
Dienstleistungen deutlich (+270 Mio.): Nebst den erwähnten Umbuchungen<br />
aus dem allgemeinen Beratungsaufwand (200 Mio.)<br />
fanden sich auch im übrigen Betriebsaufwand (35 Mio.), im<br />
Transferbereich (20 Mio.) und im Personal (15 Mio.) Aufwände,<br />
die den externen Dienstleistungen zuzurechnen sind.<br />
änderungen in den Budgetpositionen einzelnen<br />
<strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />
In der nachfolgenden Tabelle sind finanzierungswirksame Budgetpositionen<br />
einzelner <strong>Verwaltungseinheiten</strong> aufgeführt, die<br />
Veränderungen erfahren, neu eröffnet oder nicht mehr benötigt<br />
werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht aufgelistet<br />
werden die eingangs beschriebenen flächendeckenden Änderungen<br />
aufgrund der neuen Kontenplanstruktur im Eigenbereich.<br />
Insbesondere zu Veränderungen geführt hat die Umwandlung<br />
des Bundesamtes für Zivilluftfahrt in eine FLAG-Verwaltungseinheit;<br />
dies führt zu einer Zusammenlegung aller Budgetpositionen<br />
des Funktionsaufwandes zu einem Globalbudget. Ferner<br />
werden im Rahmen der Verabschiedung der BFI-Botschaft 2008-<br />
2011 im Staatssekretariat für Bildung und Forschung gewisse<br />
Budgetpositionen zusammengelegt bzw. neu eröffnet. Weiter<br />
führt das Inkrafttreten der NFA einerseits bei der <strong>Eidg</strong>enössischen<br />
<strong>Finanzverwaltung</strong> zur Eröffnung neuer Kredite für die<br />
verschiedenen Ausgleichsgefässe, andererseits zur Aufhebung<br />
von Budgetpositionen im Transferbereich im Bundesamt für<br />
Strassen durch den Übergang der Zuständigkeit für die Nationalstrassen<br />
an den Bund (Nationalstrassenbau und -unterhalt neu<br />
Teil des Funktionsaufwandes). Neu im ASTRA sind Budgetpositionen<br />
für die Einlagen in den Infrastrukturfonds eröffnet worden.<br />
Gleiches gilt für die Einführung der CO 2 -Abgabe; diese bedingt<br />
neue Erlös- und Aufwandkredite bei der Zollverwaltung.<br />
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