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Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...

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Mit dem <strong>Voranschlag</strong> 2008 beantragte<br />

Zahlungsrahmen<br />

Der Bundesrat beantragt nach Art. 3, 4 und 15 des Bundesgesetzes<br />

vom 14. Dezember 2001 über Filmproduktion und Filmkultur<br />

(SR 443.1) für die Periode 2008-2011 einen neuen Zahlungsrahmen<br />

für die Filmförderung über 95 Millionen. Der Zahlungsrahmen<br />

umfasst insbesondere die Unterstützung von Schweizer<br />

Filmen und Gemeinschaftsproduktionen in ihrer Entwicklung,<br />

Herstellung und Verwertung sowie die Förderung der Vielfalt<br />

und Qualität des Filmangebots. Dieser Zahlungsrahmen untersteht<br />

der Ausgabenbremse.<br />

Mit Art. 11 des Bundesbeschlusses I zum <strong>Voranschlag</strong> 2008 beantragt<br />

der Bundesrat sodann eine geringfügige Änderung der drei<br />

landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2008-2011 (Z0022.01,<br />

Z0023.01, Z0024.01), welche die <strong>Eidg</strong>enössischen Räte am 5. Juni<br />

2007 (BBl 2007 4949) beschlossen haben. Aufgrund des Inkrafttretens<br />

der NFA per 1. Januar 2008 kommt es zu Anpassungen<br />

dieser drei Zahlungsrahmen. Insbesondere führen die Entflechtung<br />

von Aufgaben in der Landwirtschaft zwischen Bund und<br />

Kantonen (z.B. Tierzucht) sowie der Wegfall der Finanzkraftzuschläge<br />

zu den nachfolgend aufgeführten Änderungen:<br />

<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />

Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen<br />

• die Massnahmen der Grundlagenverbesserung und die Sozialmassnahmen<br />

werden von 719 Millionen auf 739 Millionen<br />

erhöht (Strukturverbesserungen –40 Mio; Betriebshilfe<br />

–4 Mio; Tier- und Pflanzenzucht +64 Mio.);<br />

• die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz<br />

werden von 1 886 Millionen auf 1 885 Millionen gekürzt.<br />

(Weinlesekontrolle –1 Mio.);<br />

• die Direktzahlungen werden von 11 044 Millionen auf<br />

11 029 Millionen gekürzt (Ökobeiträge); Wegfall des Finanzkraftzuschlags<br />

(-16 Mio.).<br />

Die drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre<br />

2008-2011 betragen somit neu 13 652 Millionen Franken an Stelle<br />

von 13 649 Millionen.<br />

Bei den drei in der Tabelle 322 Früher bewilligte, laufende Zahlungsrahmen<br />

aufgeführten landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen<br />

(Z0022.01-Z0024.01) sind die entsprechenden Anpassungen<br />

aufgrund der NFA gemäss obigen Ausführungen noch nicht vorgenommen.<br />

Die Werte entsprechen dem Bundesbeschluss vom<br />

5. Juni 2007.<br />

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