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Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...

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08<br />

810 Bundesamt für umwelt<br />

Fortsetzung<br />

Auf den flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), dem<br />

«Heizöl Extraleicht» mit einem Schwefelgehalt von mehr als<br />

0,1 Prozent sowie Benzin und Dieselöl mit einem Schwefelgehalt<br />

von mehr als 0,001 Prozent erhebt der Bund Lenkungsabgaben.<br />

Im Jahr 2008 werden die Einnahmen des Jahres 2006 inklusive<br />

Zinsen an die Bevölkerung verteilt. Da die Abgaben beim<br />

Import durch die Zollämter erhoben werden, werden die Einnahmen<br />

im Budget der <strong>Eidg</strong>enössischen Zollverwaltung ausgewiesen<br />

(Kredit E1100.0111). Die gleichmässige Verteilung der<br />

Erträge an die Bevölkerung als wichtiger Bestandteil des Abgabenkonzeptes<br />

wird unter Aufsicht des BAFU durchgeführt. Die<br />

Verteilung der Mittel erfolgt über die Krankenversicherer nach<br />

Anzahl der Versicherten. Das BAFU überweist den Versicherern<br />

das zu verteilende Geld im Frühjahr 2008. Ebenfalls aus den Einnahmen<br />

der Lenkungsabgaben werden die Vollzugskosten für<br />

die Kantone von rund 2 Millionen gedeckt.<br />

• Rückverteilung Lenkungsabgabe VOC fw 131 852 900<br />

Das Niveau der Einnahmen aus der Lenkungsabgabe auf VOC<br />

liegt heute deutlich tiefer als ursprünglich angenommen. Daher<br />

fallen die für die Rückverteilung bestimmten Mittel geringer<br />

aus, als dies für das Vorjahr unterstellt wurde. Zudem wird<br />

das für die Rückverteilung nötige Personal neu über den Personalkredit<br />

finanziert.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «VOC/HEL-<br />

Lenkungsabgabe».<br />

nationalpark<br />

A2310.0108 3 660 000<br />

Nationalparkgesetz vom 19.12.1980 (SR 454), Art. 3. Verträge mit<br />

den Parkgemeinden des Schweizerischen Nationalparks.<br />

Pachtzinsen, Aufsicht, Information, Wildschäden (Vergütung<br />

und Verhütung) und Entschädigungen laut Parkverträgen (BRB<br />

vom 17.6.1991).<br />

Empfänger der Bundesmittel sind die öffentlich-rechtliche Stiftung<br />

«Schweizerischer Nationalpark» sowie die anliegenden<br />

Parkgemeinden.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 3 660 000<br />

Arbeitssicherheit, Waldberufe<br />

A2310.0123 2 942 000<br />

Waldgesetz vom 4.10.1991 (WaG; SR 921.0), Art. 34 und 39; BG<br />

vom 20.6.1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere<br />

und Vögel (SR 922.0), Art. 14; BG vom 24.1.1991 über<br />

den Schutz der Gewässer (SR 814.20), Art. 64 Abs. 2; BG vom<br />

21.6.1991 über die Fischerei (SR 923.0), Art. 13; BG vom 7.10.1983<br />

über den Umweltschutz (SR 814.01), Art. 9, 38, 41, 49; BG vom<br />

1.7.1966 über den Natur- und Heimatschutz (SR 451), Art. 14.<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

314<br />

<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

Beiträge an private Ausbildungsinstitutionen (zwecks Fortbildung<br />

der ForstingenieurInnen, Koordination, Dokumentation,<br />

Grundlagenerarbeitung, Schulung Wald) und Kantone (Ausbildung<br />

Waldarbeiter im Bereich der Arbeitssicherheit). Vollzug<br />

der Gesetzgebung betreffend Organisation und Durchführung<br />

der praktisch-forstlichen Ausbildung für ForstingenieurInnen.<br />

Ausbildungsanlässe, die dem Vollzug der Verordnungen im Umweltschutzbereich<br />

dienen.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 2 942 000<br />

Der Bund gewährt eine Finanzhilfe an die Kurskosten, beispielsweise<br />

für die Ausbildung von Waldarbeitern. Die Finanzhilfe beträgt<br />

bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten.<br />

Internationale Kommissionen und Organisationen<br />

A2310.0124 11 744 900<br />

Umweltschutzgesetz vom 7.10.1983 (USG; SR 814.01), Art. 53.<br />

Die Ausgaben basieren in der Regel auf Verpflichtungen, die sich<br />

direkt aus der Ratifikation internationaler Abkommen oder aus<br />

der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen und Kommissionen<br />

ergeben (Pflichtbeiträge), oder stehen in direktem<br />

Zusammenhang mit den politischen Zielen, welche die Schweiz<br />

mit diesen Abkommen und Mitgliedschaften anstrebt (als «freiwillig»<br />

definierte Beiträge).<br />

Pflichtbeiträge umfassen insbesondere Mitgliederbeiträge an<br />

Konventionen und internationale Organisationen, z.B. PIC und<br />

POP Konventionen (Chemikalien), Basler Konvention (gefährliche<br />

Abfälle), Montrealer Protokoll (Ozonschicht), Genfer-Konvention<br />

(Luftreinhaltung), Europäische Umweltagentur sowie<br />

internationale Gewässerschutzkommissionen. Die freiwilligen<br />

Beiträge zur Umsetzung politischer Ziele der Schweiz betreffen<br />

die Unterstützung spezifischer umweltrelevanter Arbeiten internationaler<br />

Institutionen (z.B. OECD-Chemikalienprogramm,<br />

Prozess zur Erarbeitung einer globalen Konvention für persistente<br />

inorganische Schadstoffe) sowie Beiträge zur Stärkung der internationalen<br />

Umweltgouvernanz, z.B. durch das Initiieren des<br />

Vorschlags, eine Liste globaler Umweltziele zu erarbeiten, oder<br />

durch die Förderung von Synergien im Chemikalien- und Abfallregime.<br />

Sie umfassen auch die Unterstützung von Ausbildungsmassnahmen<br />

in den globalen Konventionen (UNITAR) und des<br />

Netzwerkes der in Genf ansässigen internationalen Organisation<br />

(Geneva Environment Network). Im Europäischen Raum engagiert<br />

sich die Schweiz für einheitliche Umweltstandards, so etwa<br />

durch das Follow up der sechsten Europäischen Umweltministerkonferenz<br />

(Belgrad, 2007).<br />

•<br />

•<br />

Pflichtbeiträge internationale Organisationen fw 7 047 000<br />

Freiwillige Beiträge internationale Organisationen fw 4 697 900<br />

Die grössten Beiträge betreffen das Stockholmer Übereinkommen<br />

über persistente Schadstoffe (2,3 Mio.), die Europäische<br />

Umweltagentur (1,9 Mio.), die Rotterdamer Konvention betreffend<br />

Chemikalien und Pestizide und das Übereinkommen zur<br />

grenzüberschreitenden Luftverunreinigung (je 1,0 Mio.).

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