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Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...

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03<br />

316 Bundesamt für gesundheit<br />

Fortsetzung<br />

Der Bund vergütet der Suva die Verwaltungskosten in den ersten<br />

drei Jahren ab Übertragung mit einem Pauschalbetrag. Dieser<br />

Betrag wird der Teuerung angepasst. Was zur Deckung der<br />

laufenden Kosten nicht benötigt wird, kann zur Finanzierung<br />

der Transferkosten verwendet werden. Ab dem vierten Jahr seit<br />

der Übertragung, d.h. ab dem 1.7.2008 wird der Suva jedoch nur<br />

noch der effektive Verwaltungsaufwand vergütet.<br />

• Sonstiger Betriebsaufwand fw 23 892 000<br />

Die Integration der Militärversicherung in die SUVA ist soweit<br />

vollzogen, dass ab Mitte des Jahres eine Reduktion der Verwaltungskosten<br />

um 20 Prozent erreicht werden konnte, was die Reduktion<br />

des Kredits um 2,3 Millionen gegenüber dem <strong>Voranschlag</strong><br />

2007 erklärt.<br />

Versicherungsleistungen Militärversicherung<br />

A2310.0342 228 482 000<br />

BG vom 19.6.1992 über die Militärversicherung (MVG; SR 833.1),<br />

Art. 16, 19, 20, 28 und 40-56.<br />

Die Ausgaben im Bereich Barleistungen bestehen zum grössten<br />

Teil aus Taggeldzahlungen. Diese werden dann ausgerichtet,<br />

wenn eine vorübergehende Verdiensteinbusse eintritt, die<br />

im Zusammenhang mit einer von der Militärversicherung gedeckten<br />

Gesundheitsschädigung entstanden ist. Invalidenrenten<br />

werden ausgerichtet, wenn als Folge der versicherten Gesundheitsschädigung<br />

eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit<br />

(Verdiensteinbusse) besteht. Integritätsschadenrenten<br />

werden zugesprochen, wenn ein Versicherter als Folge der versicherten<br />

Gesundheitsschädigung eine dauernde erhebliche<br />

Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen und psychischen<br />

Unversehrtheit in Kauf nehmen muss. Hinterlassenenrenten<br />

(Ehegatten-, Waisen- und unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Elternrenten) werden ausgerichtet, wenn der Tod des Verstorbenen<br />

eine Folge der versicherten Gesundheitsschädigung ist.<br />

In besonderen Fällen besteht, wenn der Tod nicht versichert ist,<br />

aber die übrigen Vorsorgeleistungen der Hinterbliebenen ungenügend<br />

sind, Anspruch auf Reversionsrente.<br />

Ein Anspruch auf Heilbehandlung besteht bei allen Gesundheitsschädigungen,<br />

für welche die Militärversicherung nach<br />

dem MVG haftet. Eine Gesundheitsschädigung im Sinne eines<br />

Versicherungsfalles liegt vor, wenn sie als Unfall- oder Krankheitsfolge<br />

eine medizinische Untersuchung oder Behandlung<br />

erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Einer Heilbehandlung<br />

gleichgestellt sind präventive Massnahmen, welche<br />

durch eine versicherte Gesundheitsschädigung begründet<br />

und medizinisch indiziert sind.<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />

Departement des Innern<br />

• Militärversicherung fw 228 482 000<br />

Die Versicherungsleistungen setzen sich aus folgenden Hauptkomponenten<br />

zusammen:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Barleistungen 33 890 000<br />

Renten und Abfindungen 135 300 000<br />

Behandlungskosten 59 292 000<br />

Trotz steigender Behandlungskosten bleiben die Gesamtausgaben<br />

auf dem Vorjahresniveau. Dies ist auf den stetigen Rückgang<br />

alter, teurerer Renten zurückzuführen.<br />

Wertberichtigung im transferbereich<br />

A2320.0001 4 500 000<br />

100 prozentige Wertberichtigung der Investitionsbeiträge <strong>Eidg</strong>.<br />

Rehabilitationsklinik Novaggio (siehe Kredit A4300.0128).<br />

• Wertberichtigung auf Investitionsbeiträgen nf 4 500 000<br />

Investitionsrechnung<br />

Ausgaben<br />

Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte<br />

A4100.0001 1 062 100<br />

Beschaffung von Laborausrüstung für den Lebensmittelbereich<br />

sowie Geräte zur Umweltüberwachung und zur Messung der Radioaktivität<br />

in der Atmosphäre.<br />

• Investitionen Maschinen, Apparate, Werkzeuge,<br />

Geräte fw 1 062 100<br />

Militärversicherung<br />

Investitionsbeiträge eRK novaggio<br />

A4300.0128 4 500 000<br />

Vereinbarung zwischen dem Bund und der Suva vom 19.5.2005<br />

über die Übertragung der Führung der Militärversicherung als<br />

eigene Sozialversicherung an die Suva.<br />

Damit der EOC (Ente Ospedaliero Cantonale) Bauinvestitionen<br />

von mindestens 25 Millionen verwirklichen kann, ohne dass<br />

die Betriebskosten und damit die Spitaltaxen unverhältnismässig<br />

erhöht werden müssen, leistet der Bund einen Beitrag von 13<br />

Millionen an die Investitionen.<br />

• Investitionsbeiträge fw 4 500 000<br />

Der Beitrag wird entsprechend dem Baufortschritt in den Jahren<br />

2005 bis 2009 ausgerichtet. Der Investitionsbeitrag wird zu 100<br />

Prozent wertberichtigt (siehe Kredit A2320.0001).<br />

77<br />

03

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