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Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...

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09<br />

Wirtschaft<br />

Für den Ausbau des E-Government (V0149.00) wird für die Jahre<br />

2008-2011 ein Verpflichtungskredit von insgesamt 10,2 Millionen<br />

anbegehrt, welcher der Ausgabenbremse unterstellt ist.<br />

Damit werden die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

im Verkehr mit Regierung und Verwaltung stärker<br />

ausgebaut, was die administrative Belastung insbesondere von<br />

kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) deutlich senken<br />

wird. Bund und Kantone haben im Rahmen der E-Government-<br />

Strategie Schweiz jährlich je rund 2,6 Millionen dafür vorgesehen.<br />

Bisher hat die Schweiz in diesem Bereich im internationalen<br />

Vergleich unterdurchschnittlich abgeschnitten, dies soll<br />

sich mit diesen zusätzlichen finanziellen Mitteln ändern.<br />

Hinzu kommt (im Total der Verpflichtungskredite nicht enthalten)<br />

ein Verpflichtungskredit von 300 Millionen für die<br />

Übernahme des Kriegsrisikos bei humanitären und diplomatischen<br />

Sonderflügen sowie bei Flügen für friedenserhaltende Massnahmen.<br />

Dieser jährlich beantragte Verpflichtungskredit wurde erstmals<br />

mit dem <strong>Voranschlag</strong> 1981 anbegehrt.<br />

Verpflichtungskredite, die mittels besonderer Botschaft beantragt<br />

werden, sind nicht Bestandteil der Botschaft zum <strong>Voranschlag</strong>.<br />

Alle laufenden Verpflichtungskredite, welche die <strong>Eidg</strong>enössischen<br />

Räte bis am 30. Juni 2007 verabschiedet haben, sind<br />

unter Ziffer 9 aufgeführt. Die beantragten Jahreszusicherungskredite<br />

sind unter Ziffer 9 näher erläutert.<br />

Jahreszusicherungskredite<br />

Der Jahreszusicherungskredit ist eine besondere Art des Verpflichtungskredits.<br />

So gilt der Jahreszusicherungskredit nur<br />

für das entsprechende <strong>Voranschlag</strong>sjahr und dient der Steuerung<br />

von Beiträgen und Darlehenszusicherungen, in denen der<br />

Bund eine Vielzahl gleichartiger Vorhaben mit verhältnismässig<br />

kurzen Durchlaufzeiten subventioniert.<br />

Insgesamt beantragt der Bundesrat mit dem <strong>Voranschlag</strong> 2008<br />

Jahreszusicherungskredite in der Höhe von 494,1 Millionen; davon<br />

unterliegen 419 Millionen der Ausgabenbremse.<br />

Rund die Hälfte der beantragten Mittel fallen auf den neuen Jahreszusicherungskredit<br />

(J022.00) Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen<br />

(250 Mio.). Mit Inkrafttreten der NFA werden die<br />

Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen im Rahmen von<br />

328<br />

<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />

Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen<br />

Leistungsvereinbarungen pauschal ausgerichtet. Jedes Jahr werden<br />

rund ein Viertel der Institutionen im Hinblick auf ihre Anerkennung<br />

überprüft. Anschliessend werden den anerkannten<br />

Institutionen in der Regel für vier Jahre die Mittel zugesichert.<br />

Demzufolge soll die Steuerung dieser Mittel mit Hilfe dieses Jahreszusicherungskredites<br />

erfolgen. Im Einführungsjahr bzw. im<br />

Rahmen des Übergangs zum neuen System fällt die Höhe des<br />

Jahreszusicherungskredits überdurchschnittlich hoch aus, da<br />

beim erstmaligen Abschluss der Leistungsvereinbarungen unterschiedliche<br />

(Rest-)Laufzeiten (2-5 Jahre) berücksichtigt werden<br />

müssen.<br />

Grössere Veränderungen sind unter anderem bei den landwirtschaftlichen<br />

Strukturverbesserungen (J0005.00) zu verzeichnen.<br />

2008 werden dabei knapp 24 Millionen weniger Mittel beantragt<br />

als im <strong>Voranschlag</strong> 2007, dies ist auf die Unwetter 2005<br />

zurückzuführen, welche 2007 zu einem starken ausserordentlichen<br />

Anstieg des Jahreszusicherungskredits geführt haben.<br />

Aufgrund der Einführung der NFA werden in den Bereichen<br />

Kultur und Freizeit sowie Umweltschutz und Raumordnung<br />

grösstenteils keine neuen Jahreszusicherungskredite mehr beantragt.<br />

Diese sogenannten Verbundaufgaben mit den Kantonen<br />

werden neu mittels Programmvereinbarungen geregelt, für welche<br />

wiederum verschiedene neue Verpflichtungskredite (meist<br />

Rahmenkredite) beantragt werden (siehe «Programmvereinbarungen»<br />

und Tabelle «Mit dem VA 2008 beantragte Verpflichtungskredite»;<br />

Band 2A). Die altrechtlichen Verpflichtungen<br />

(bis 2007) werden nicht auf diese neuen Verpflichtungskredite<br />

übertragen, sondern über die bestehenden Jahreszusicherungskredite<br />

abgerechnet. Folgende Jahreszusicherungskredite werden<br />

nicht mehr beantragt:<br />

• J0001.00 Denkmalpflege, Heimat- und Ortsbildschutz<br />

• J0007.00 Hochwasserschutz<br />

• J0014.00 Schutz vor Naturgefahren<br />

• J0016.00 Natur und Landschaftsschutz<br />

• J0021.00 Wald (bis 2007: J0015.00 Strukturverbesserung<br />

und Erschliessungsanlagen und J0020.00 Waldpflege und<br />

Bewirtschaftungsmassnahmen)<br />

Ebenfalls keine Mittel werden für den Jahreszusicherungskredit<br />

Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (J0006.00)<br />

beantragt. Mit der Einführung der NFA sind für diese Aufgabe<br />

ausschliesslich die Kantone verantwortlich; der Bund setzt dafür<br />

keine Mittel mehr ein.

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