Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...
Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...
Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
09<br />
Wirtschaft<br />
Für den Ausbau des E-Government (V0149.00) wird für die Jahre<br />
2008-2011 ein Verpflichtungskredit von insgesamt 10,2 Millionen<br />
anbegehrt, welcher der Ausgabenbremse unterstellt ist.<br />
Damit werden die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien<br />
im Verkehr mit Regierung und Verwaltung stärker<br />
ausgebaut, was die administrative Belastung insbesondere von<br />
kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) deutlich senken<br />
wird. Bund und Kantone haben im Rahmen der E-Government-<br />
Strategie Schweiz jährlich je rund 2,6 Millionen dafür vorgesehen.<br />
Bisher hat die Schweiz in diesem Bereich im internationalen<br />
Vergleich unterdurchschnittlich abgeschnitten, dies soll<br />
sich mit diesen zusätzlichen finanziellen Mitteln ändern.<br />
Hinzu kommt (im Total der Verpflichtungskredite nicht enthalten)<br />
ein Verpflichtungskredit von 300 Millionen für die<br />
Übernahme des Kriegsrisikos bei humanitären und diplomatischen<br />
Sonderflügen sowie bei Flügen für friedenserhaltende Massnahmen.<br />
Dieser jährlich beantragte Verpflichtungskredit wurde erstmals<br />
mit dem <strong>Voranschlag</strong> 1981 anbegehrt.<br />
Verpflichtungskredite, die mittels besonderer Botschaft beantragt<br />
werden, sind nicht Bestandteil der Botschaft zum <strong>Voranschlag</strong>.<br />
Alle laufenden Verpflichtungskredite, welche die <strong>Eidg</strong>enössischen<br />
Räte bis am 30. Juni 2007 verabschiedet haben, sind<br />
unter Ziffer 9 aufgeführt. Die beantragten Jahreszusicherungskredite<br />
sind unter Ziffer 9 näher erläutert.<br />
Jahreszusicherungskredite<br />
Der Jahreszusicherungskredit ist eine besondere Art des Verpflichtungskredits.<br />
So gilt der Jahreszusicherungskredit nur<br />
für das entsprechende <strong>Voranschlag</strong>sjahr und dient der Steuerung<br />
von Beiträgen und Darlehenszusicherungen, in denen der<br />
Bund eine Vielzahl gleichartiger Vorhaben mit verhältnismässig<br />
kurzen Durchlaufzeiten subventioniert.<br />
Insgesamt beantragt der Bundesrat mit dem <strong>Voranschlag</strong> 2008<br />
Jahreszusicherungskredite in der Höhe von 494,1 Millionen; davon<br />
unterliegen 419 Millionen der Ausgabenbremse.<br />
Rund die Hälfte der beantragten Mittel fallen auf den neuen Jahreszusicherungskredit<br />
(J022.00) Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen<br />
(250 Mio.). Mit Inkrafttreten der NFA werden die<br />
Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen im Rahmen von<br />
328<br />
<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />
Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen<br />
Leistungsvereinbarungen pauschal ausgerichtet. Jedes Jahr werden<br />
rund ein Viertel der Institutionen im Hinblick auf ihre Anerkennung<br />
überprüft. Anschliessend werden den anerkannten<br />
Institutionen in der Regel für vier Jahre die Mittel zugesichert.<br />
Demzufolge soll die Steuerung dieser Mittel mit Hilfe dieses Jahreszusicherungskredites<br />
erfolgen. Im Einführungsjahr bzw. im<br />
Rahmen des Übergangs zum neuen System fällt die Höhe des<br />
Jahreszusicherungskredits überdurchschnittlich hoch aus, da<br />
beim erstmaligen Abschluss der Leistungsvereinbarungen unterschiedliche<br />
(Rest-)Laufzeiten (2-5 Jahre) berücksichtigt werden<br />
müssen.<br />
Grössere Veränderungen sind unter anderem bei den landwirtschaftlichen<br />
Strukturverbesserungen (J0005.00) zu verzeichnen.<br />
2008 werden dabei knapp 24 Millionen weniger Mittel beantragt<br />
als im <strong>Voranschlag</strong> 2007, dies ist auf die Unwetter 2005<br />
zurückzuführen, welche 2007 zu einem starken ausserordentlichen<br />
Anstieg des Jahreszusicherungskredits geführt haben.<br />
Aufgrund der Einführung der NFA werden in den Bereichen<br />
Kultur und Freizeit sowie Umweltschutz und Raumordnung<br />
grösstenteils keine neuen Jahreszusicherungskredite mehr beantragt.<br />
Diese sogenannten Verbundaufgaben mit den Kantonen<br />
werden neu mittels Programmvereinbarungen geregelt, für welche<br />
wiederum verschiedene neue Verpflichtungskredite (meist<br />
Rahmenkredite) beantragt werden (siehe «Programmvereinbarungen»<br />
und Tabelle «Mit dem VA 2008 beantragte Verpflichtungskredite»;<br />
Band 2A). Die altrechtlichen Verpflichtungen<br />
(bis 2007) werden nicht auf diese neuen Verpflichtungskredite<br />
übertragen, sondern über die bestehenden Jahreszusicherungskredite<br />
abgerechnet. Folgende Jahreszusicherungskredite werden<br />
nicht mehr beantragt:<br />
• J0001.00 Denkmalpflege, Heimat- und Ortsbildschutz<br />
• J0007.00 Hochwasserschutz<br />
• J0014.00 Schutz vor Naturgefahren<br />
• J0016.00 Natur und Landschaftsschutz<br />
• J0021.00 Wald (bis 2007: J0015.00 Strukturverbesserung<br />
und Erschliessungsanlagen und J0020.00 Waldpflege und<br />
Bewirtschaftungsmassnahmen)<br />
Ebenfalls keine Mittel werden für den Jahreszusicherungskredit<br />
Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (J0006.00)<br />
beantragt. Mit der Einführung der NFA sind für diese Aufgabe<br />
ausschliesslich die Kantone verantwortlich; der Bund setzt dafür<br />
keine Mittel mehr ein.