Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...
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Aufbau der Finanzberichterstattung<br />
Der <strong>Voranschlag</strong> Bund informiert in Band 1 transparent und konzentriert<br />
über die Finanz- und Ertragslage. Wichtig ist der Anhang:<br />
Er liefert zusätzliche Informationen, die für die Interpretation<br />
des Zahlenwerks nötig sind. In Band 2, der neu in die zwei<br />
Teile 2A und 2B aufgetrennt ist, werden alle Informationen im<br />
Zusammenhang mit der Kreditsprechung ausgewiesen, unter<br />
anderem die beantragten <strong>Voranschlag</strong>s- und Verpflichtungskredite<br />
sowie die Zahlungsrahmen. Der Band 2A umfasst den Zahlenteil.<br />
Band 2B enthält die Begründungen zu den beantragten<br />
<strong>Voranschlag</strong>s- und Verpflichtungskrediten sowie Zahlungsrahmen<br />
und zusätzliche Erläuterungen zu den verschiedenen Kreditarten<br />
und Steuerungsinstrumenten. Band 3 geht vertiefend<br />
auf einzelne Einnahmen- und Ausgabenpositionen ein und er-<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Band 1, Bericht zum <strong>Voranschlag</strong><br />
läutert Querschnittsleistungen sowie die FLAG-Steuerung. Der<br />
Statistikteil zeigt detaillierte Finanzinformationen im Mehrjahresvergleich.<br />
Der <strong>Voranschlag</strong> der Sonderrechnungen ist in Band 4 enthalten. Im<br />
Jahr 2008 kommt der Infrastrukturfonds neu zu den bisherigen<br />
Sonderrechnungen ETH-Bereich, Fonds für Eisenbahngrossprojekte<br />
und <strong>Eidg</strong>enössische Alkoholverwaltung hinzu.<br />
Band 5 umfasst normalerweise den aktuellen Finanzplan. Zum<br />
Beginn der neuen Legislaturperiode 2008-2011 wird der Legislaturfinanzplan<br />
jedoch im Rahmen des Legislaturplans erarbeitet<br />
und publiziert. Dieser wird in der Frühjahrssession 2008 vom<br />
Parlament beraten.<br />
Finanzierungsrechnung Ausweis der finanzierungswirksamen Einnahmen und Ausgaben<br />
inkl. Investitionen (auf Stufe Bund wird keine separate Investitionsrechnung<br />
geführt).<br />
Erfolgsrechnung Ausweis der Erträge und Aufwände nach Elimination der internen<br />
Leistungsverrechnung zwischen den <strong>Verwaltungseinheiten</strong>.<br />
Bundesbeschluss Ausweis der Finanzierungs- und Erfolgsrechnung. Die Zahlen<br />
der Erfolgsrechnung werden nach Elimination der internen<br />
Leistungsverrechnung zur Genehmigung unterbreitet.<br />
Bände 2A und 2B, <strong>Voranschlag</strong> der <strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />
Erfolgsrechnung Ausweis der Aufwandkredite und Ertragsschätzungen. Die interne<br />
Leistungsverrechnung zwischen den <strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />
bildet Gegenstand der Kreditsprechung.<br />
Investitionsrechnung Ausweis der Kredite für Investitionsausgaben und der Schätzungen<br />
für Investitionseinnahmen.<br />
Band 3, Zusatzerläuterungen und Statistik<br />
Mit Einführung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) erfolgte der<br />
Systemwechsel zur periodengerechten Rechnungslegung und<br />
Budgetierung (Accrual Accounting and Budgeting). Gemäss<br />
dem Prinzip der dualen Steuerung werden die <strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />
über die Erfolgs- und Investitionsrechnung geführt (Managementrationalität),<br />
während die Steuerung auf Stufe Bund<br />
nach der Finanzierungsrechnung erfolgt (politische Rationalität).<br />
Die Gliederung von Finanzierungs- und Erfolgsrechnung<br />
folgt dem Kontenrahmen des Bundes (buchhalterische Sicht<br />
bzw. Kontensicht).<br />
Die Bundesversammlung genehmigt die Aufwände und Ausgaben<br />
des <strong>Voranschlag</strong>s in der Form von Krediten. Dies begründet<br />
die Kreditsicht. Die Kredite folgen politischen Prioritäten<br />
Finanzierungsrechnung Ausweis der finanzierungswirksamen Einnahmen und Ausgaben<br />
inkl. Investitionen (auf Stufe Bund wird keine separate Investitionsrechnung<br />
geführt).<br />
Erfolgsrechnung Ausweis der Erträge und Aufwände nach Elimination der internen<br />
Leistungsverrechnung zwischen den <strong>Verwaltungseinheiten</strong>.<br />
und können deshalb in Einzelfällen von der Artengliederung<br />
des Kontenrahmens abweichen. Abweichungen ergeben sich in<br />
jenen Fällen, in denen die Kreditbildung nach Einzelmassnahmen<br />
erfolgt (Vorhaben oder Projekte). In diesen Fällen werden<br />
einem Kredit unterschiedliche Kontenarten zugeordnet.<br />
Die Bände 1 und 3 folgen der Kontensicht. Die Bände 2A und 2B<br />
zeigen die Kreditsicht. Im Rahmen des <strong>Voranschlag</strong>s 2008 werden<br />
einige Änderungen im Kontenplan und in den Budgetpositionen<br />
eingeführt. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurden die entsprechenden<br />
Zahlen 2007 umgeschlüsselt. Für weitere Informationen<br />
siehe Band 1, Ziffer 231/1 (Konten) und Band 2B, Ziffer 14<br />
(Kredite).