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Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...

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Aufbau der Finanzberichterstattung<br />

Der <strong>Voranschlag</strong> Bund informiert in Band 1 transparent und konzentriert<br />

über die Finanz- und Ertragslage. Wichtig ist der Anhang:<br />

Er liefert zusätzliche Informationen, die für die Interpretation<br />

des Zahlenwerks nötig sind. In Band 2, der neu in die zwei<br />

Teile 2A und 2B aufgetrennt ist, werden alle Informationen im<br />

Zusammenhang mit der Kreditsprechung ausgewiesen, unter<br />

anderem die beantragten <strong>Voranschlag</strong>s- und Verpflichtungskredite<br />

sowie die Zahlungsrahmen. Der Band 2A umfasst den Zahlenteil.<br />

Band 2B enthält die Begründungen zu den beantragten<br />

<strong>Voranschlag</strong>s- und Verpflichtungskrediten sowie Zahlungsrahmen<br />

und zusätzliche Erläuterungen zu den verschiedenen Kreditarten<br />

und Steuerungsinstrumenten. Band 3 geht vertiefend<br />

auf einzelne Einnahmen- und Ausgabenpositionen ein und er-<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Band 1, Bericht zum <strong>Voranschlag</strong><br />

läutert Querschnittsleistungen sowie die FLAG-Steuerung. Der<br />

Statistikteil zeigt detaillierte Finanzinformationen im Mehrjahresvergleich.<br />

Der <strong>Voranschlag</strong> der Sonderrechnungen ist in Band 4 enthalten. Im<br />

Jahr 2008 kommt der Infrastrukturfonds neu zu den bisherigen<br />

Sonderrechnungen ETH-Bereich, Fonds für Eisenbahngrossprojekte<br />

und <strong>Eidg</strong>enössische Alkoholverwaltung hinzu.<br />

Band 5 umfasst normalerweise den aktuellen Finanzplan. Zum<br />

Beginn der neuen Legislaturperiode 2008-2011 wird der Legislaturfinanzplan<br />

jedoch im Rahmen des Legislaturplans erarbeitet<br />

und publiziert. Dieser wird in der Frühjahrssession 2008 vom<br />

Parlament beraten.<br />

Finanzierungsrechnung Ausweis der finanzierungswirksamen Einnahmen und Ausgaben<br />

inkl. Investitionen (auf Stufe Bund wird keine separate Investitionsrechnung<br />

geführt).<br />

Erfolgsrechnung Ausweis der Erträge und Aufwände nach Elimination der internen<br />

Leistungsverrechnung zwischen den <strong>Verwaltungseinheiten</strong>.<br />

Bundesbeschluss Ausweis der Finanzierungs- und Erfolgsrechnung. Die Zahlen<br />

der Erfolgsrechnung werden nach Elimination der internen<br />

Leistungsverrechnung zur Genehmigung unterbreitet.<br />

Bände 2A und 2B, <strong>Voranschlag</strong> der <strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />

Erfolgsrechnung Ausweis der Aufwandkredite und Ertragsschätzungen. Die interne<br />

Leistungsverrechnung zwischen den <strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />

bildet Gegenstand der Kreditsprechung.<br />

Investitionsrechnung Ausweis der Kredite für Investitionsausgaben und der Schätzungen<br />

für Investitionseinnahmen.<br />

Band 3, Zusatzerläuterungen und Statistik<br />

Mit Einführung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) erfolgte der<br />

Systemwechsel zur periodengerechten Rechnungslegung und<br />

Budgetierung (Accrual Accounting and Budgeting). Gemäss<br />

dem Prinzip der dualen Steuerung werden die <strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />

über die Erfolgs- und Investitionsrechnung geführt (Managementrationalität),<br />

während die Steuerung auf Stufe Bund<br />

nach der Finanzierungsrechnung erfolgt (politische Rationalität).<br />

Die Gliederung von Finanzierungs- und Erfolgsrechnung<br />

folgt dem Kontenrahmen des Bundes (buchhalterische Sicht<br />

bzw. Kontensicht).<br />

Die Bundesversammlung genehmigt die Aufwände und Ausgaben<br />

des <strong>Voranschlag</strong>s in der Form von Krediten. Dies begründet<br />

die Kreditsicht. Die Kredite folgen politischen Prioritäten<br />

Finanzierungsrechnung Ausweis der finanzierungswirksamen Einnahmen und Ausgaben<br />

inkl. Investitionen (auf Stufe Bund wird keine separate Investitionsrechnung<br />

geführt).<br />

Erfolgsrechnung Ausweis der Erträge und Aufwände nach Elimination der internen<br />

Leistungsverrechnung zwischen den <strong>Verwaltungseinheiten</strong>.<br />

und können deshalb in Einzelfällen von der Artengliederung<br />

des Kontenrahmens abweichen. Abweichungen ergeben sich in<br />

jenen Fällen, in denen die Kreditbildung nach Einzelmassnahmen<br />

erfolgt (Vorhaben oder Projekte). In diesen Fällen werden<br />

einem Kredit unterschiedliche Kontenarten zugeordnet.<br />

Die Bände 1 und 3 folgen der Kontensicht. Die Bände 2A und 2B<br />

zeigen die Kreditsicht. Im Rahmen des <strong>Voranschlag</strong>s 2008 werden<br />

einige Änderungen im Kontenplan und in den Budgetpositionen<br />

eingeführt. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurden die entsprechenden<br />

Zahlen 2007 umgeschlüsselt. Für weitere Informationen<br />

siehe Band 1, Ziffer 231/1 (Konten) und Band 2B, Ziffer 14<br />

(Kredite).

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