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Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...

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03<br />

318 Bundesamt für Sozialversicherungen<br />

Fortsetzung<br />

leistungen des Bundes an die IV<br />

A2310.0328 3 647 000 000<br />

BG vom 19.6.1959 über die Invalidenversicherung (IVG; SR<br />

831.20), Art. 78.<br />

• Beiträge an die IV fw 3 647 000 000<br />

Der gegenüber dem <strong>Voranschlag</strong> 2007 markante Rückgang der<br />

Ausgaben der IV um rund 2,7 Milliarden (-22,0 %) auf 9,7 Milliarden<br />

hat mehrere Ursachen. Als wichtigster Punkt ist der Übergang<br />

zur NFA per 1.1.2008 zu nennen. Dadurch fallen Leistungen<br />

an die Behinderteninstitutionen im Umfang von rund 2,4 Milliarden<br />

(-19,4 %) in die alleinige Kompetenz der Kantone. Des<br />

Weiteren bewirkt die 5. IV-Revision eine Ausgabenreduktion<br />

um rund 190 Millionen (-1,5 %). Schliesslich sind Minderausgaben<br />

von 120 Millionen (-1 %) dem besseren Rechnungsabschluss<br />

2006 zuzuschreiben; dies hat einen Basiseffekt zur Folge,<br />

der im <strong>Voranschlag</strong> des Vorjahres jedoch nicht berücksichtigt<br />

werden konnte. Der Beitrag des Bundes an die IV reduziert<br />

sich aus diesen Gründen gegenüber dem <strong>Voranschlag</strong> 2007 um<br />

rund 1,0 Milliarden oder 21,6 Prozent. Das Ausmass der Reduktion<br />

ist etwas kleiner als bei den Gesamtausgaben der IV, da mit<br />

dem Übergang zur NFA der Anteil des Bundes von 37,5 Prozent<br />

auf 37,7 Prozent der Ausgaben ansteigt.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Alters-<br />

und Hinterlassenenversicherung».<br />

ergänzungsleistungen zur AHV<br />

A2310.0329 528 500 000<br />

BG vom 6.10.2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen-<br />

und Invalidenversicherung (ELG; BBI 2006 8313, in<br />

Kraft ab 1.1.2008), Art. 13 und 24.<br />

•<br />

•<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

82<br />

Kantone (Verwaltungskosten) fw 19 500 000<br />

EL zur AHV fw 509 000 000<br />

Der Bund leistet Beiträge an die Kantone für deren Aufwendungen<br />

an die jährlichen Ergänzungsleistungen zur AHV. Gegenüber<br />

heute beteiligt sich der Bund ab Inkrafttreten der NFA<br />

nicht mehr an der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.<br />

Dafür erhöht er seinen Anteil an der Existenzsicherung<br />

auf 5/8. Bei den Personen zu Hause stellt die ganze Ergänzungsleistung<br />

Existenzsicherung dar. Bei den Personen im<br />

Heim ist der Anteil der Existenzsicherung wesentlich tiefer. Das<br />

Wachstum (32 %) gegenüber dem <strong>Voranschlag</strong> 2007 ist auf den<br />

Systemwechsel in der Finanzierung infolge der NFA zurückzuführen.<br />

Gegenüber heute beteiligt sich der Bund neu auch an den<br />

Verwaltungskosten für die jährlichen Ergänzungsleistungen. Er<br />

richtet pro Fall eine Pauschale aus.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Alters-<br />

und Hinterlassenenversicherung».<br />

<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />

Departement des Innern<br />

ergänzungsleistungen zur IV<br />

A2310.0384 528 600 000<br />

BG vom 6.10.2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen-<br />

und Invalidenversicherung (ELG; BBI 2006 8313, in<br />

Kraft ab 1.1.2008), Art. 13 und 24.<br />

•<br />

•<br />

Kantone (Verwaltungskosten) fw 11 600 000<br />

EL zur IV fw 517 000 000<br />

Der Bund leistet Beiträge an die Kantone für deren Aufwendungen<br />

an die jährlichen Ergänzungsleistungen zur IV. Gegenüber<br />

heute beteiligt sich der Bund ab Inkrafttreten der NFA nicht<br />

mehr an der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.<br />

Dafür erhöht er seinen Anteil an der Existenzsicherung auf<br />

5/8. Bei den Personen zu Hause stellt die ganze Ergänzungsleistung<br />

Existenzsicherung dar. Bei den Personen im Heim ist der<br />

Anteil der Existenzsicherung wesentlich tiefer. Das Wachstum<br />

(64 %) gegenüber dem <strong>Voranschlag</strong> 2007 ist auf den Systemwechsel<br />

in der Finanzierung infolge der NFA zurückzuführen.<br />

Dass das Wachstum höher als bei den EL zur AHV ausfällt, hat<br />

seinen Grund darin, dass mehr Personen mit einer Invalidenrente<br />

zu Hause leben als bei den Personen mit einer Altersrente.<br />

Im <strong>Voranschlag</strong> 2008 sind auch die Auswirkungen der 5. IV-Revision<br />

(Aufhebung der Zusatzrente und Aufhebung des Karrierezuschlages)<br />

enthalten. Gegenüber heute beteiligt sich der Bund<br />

neu auch an den Verwaltungskosten für die jährlichen Ergänzungsleistungen.<br />

Er richtet pro Fall eine Pauschale aus.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Alters-<br />

und Hinterlassenenversicherung».<br />

a.o. Beitrag an die Invalidenversicherung<br />

A2900.0107 981 000 000<br />

BG vom 19.6.1959 über die Invalidenversicherung (IVG; SR<br />

831.20).<br />

Der kollektive Bereich der IV geht mit der NFA an die Kantone<br />

über. Die IV ist jedoch verpflichtet, die vor dem 1.1.2008 von<br />

den Institutionen erbrachten Leistungen abzugelten. Bei diesen<br />

Abgeltungen handelt es sich um Bau- und Betriebsbeiträge<br />

an Wohnheime, Werkstätten und Sonderschulen gemäss Art. 73<br />

IVG sowie um Betriebsbeiträge an Organisationen der privaten<br />

Invalidenhilfe und an Ausbildungsstätten für Fachpersonal gemäss<br />

Art. 74 Abs. 1 Bst. d IVG. Der Bund leistet an die entsprechenden<br />

nachschüssigen Zahlungen gemäss Bundesgesetz über<br />

die Änderung von Erlassen im Rahmen des Übergangs zur Neugestaltung<br />

des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen<br />

Bund und Kantonen vom 22.6.2007 einen à-fonds-perdu-<br />

Beitrag.<br />

• Transferaufwand fw 981 000 000<br />

übrige<br />

Familienzulagen landwirtschaft<br />

A2310.0332 87 600 000<br />

BG vom 20.6.1952 über Familienzulagen in der Landwirtschaft<br />

(FLG; SR 836.1).

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