Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...
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08<br />
808 Bundesamt für Kommunikation<br />
Fortsetzung<br />
Beitrag Ausbildung Programmschaffender<br />
A6210.0113 1 000 000<br />
BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />
Art. 76.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 000 000<br />
Förderung der Aus- und Weiterbildung von Programmschaffenden,<br />
namentlich durch Beiträge an Aus- und Weiterbildungsinstitutionen,<br />
welche kontinuierlich ein bedeutendes Aus- und<br />
Weiterbildungsangebot im Bereich des Informationsjournalismus<br />
für Radio und Fernsehen führen. Mit den Institutionen<br />
werden mehrjährige Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.<br />
Beitrag Verbreitung Programme in Bergregionen<br />
A6210.0117 1 000 000<br />
BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />
Art. 57.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 000 000<br />
Empfänger sind Programmveranstalter mit einer Konzession mit<br />
Gebührenanteil, deren jährlicher Betriebsaufwand für die Verbreitung<br />
des Programms und die Zuführung des Sendesignals,<br />
gemessen an den versorgten Personen, ausserordentlich hoch<br />
ist. Der Kredit wird im Verhältnis zum Aufwand je versorgte Person<br />
auf die beitragsberechtigten Veranstalter aufgeteilt. Grundlage<br />
für die Berechnung bildet der Betriebsaufwand für die Verbreitung<br />
und die Signalzuführung des Vorjahres. Ein Beitrag darf<br />
höchstens einen Viertel dieses Betriebsaufwands ausmachen.<br />
Es sind 0,25 Millionen mehr als im Vorjahr budgetiert. Da die<br />
Beiträge aus dem neuen RTVG resultieren, welches erst am<br />
1.4.2007 in Kraft getreten ist, waren im Vorjahr nur drei Viertel<br />
des vorgesehenen Gesamtbetrages budgetiert.<br />
Beiträge an internationale Organisationen<br />
A6210.0132 4 200 000<br />
• Pflichtbeiträge internationale Organisationen fw 4 200 000<br />
Empfänger ist hauptsächlich die International Telecommunications<br />
Union (ITU). Gegenüber dem Vorjahr sind 1,9 Millionen<br />
weniger budgetiert. Minderausgaben in Höhe von 1,5 Millionen<br />
entstehen durch die Senkung des Beitrags an die ITU im Rahmen<br />
der Aufgabenverzichtsplanung. Die übrigen Minderausgaben<br />
ergeben sich, weil der Sonderbeitrag für die Regional Radio<br />
Conference 2006 an die ITU um 0,4 Millionen tiefer ausfällt als<br />
im Vorjahr.<br />
Beitrag Medienforschung<br />
A6210.0145 1 100 000<br />
BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />
Art. 22 und 77.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 100 000<br />
Empfänger sind wissenschaftliche Forschungsprojekte, deren<br />
Ergebnisse Hinweise auf programmliche, gesellschaftliche,<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
wirtschaftliche und technische Entwicklungen bei Radio und<br />
Fernsehen liefern und es damit der Verwaltung und der Branche<br />
ermöglichen, auf diese Entwicklungen zu reagieren. Die<br />
Forschungsaufträge werden in der Regel auf Grund von öffentlichen<br />
Ausschreibungen vergeben. Das BAKOM kann dabei<br />
Schwerpunktthemen vorgeben.<br />
Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Medienforschung,<br />
Rundfunktechnologien, Programmarchivierung».<br />
Archivierung Programme<br />
A6210.0146 150 000<br />
BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />
Art. 21 und 22.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 150 000<br />
Empfänger sind schweizerische Programmveranstalter sowie<br />
Organe, welche bei der Archivierung von Programmen Aufgaben<br />
übernehmen. Programmveranstalter können finanziell dafür<br />
entschädigt werden, dass sie Aufzeichnungen eines Teils ihrer<br />
Programme zur Verfügung halten. Das BAKOM kann mittels<br />
öffentlichen Ausschreibungen Organe bestimmen, welche bei<br />
der Archivierung von Programmen Aufgaben übernehmen. Der<br />
Aufwand der Organe sowie die Entschädigung von Programmveranstaltern<br />
wird finanziert, soweit der Ertrag aus dem Entgelt<br />
für die Einsichtnahme in die aufgezeichneten Programme und<br />
für deren Weiterverwendung nicht ausreicht.<br />
Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Medienforschung,<br />
Rundfunktechnologien, Programmarchivierung».<br />
neue technologie Rundfunk<br />
A6210.0148 1 000 000<br />
BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />
Art. 22 und 58.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 000 000<br />
Empfänger sind schweizerische Programmveranstalter, die im<br />
Rahmen ihrer Konzession ein Radio- oder Fernsehprogramm<br />
in einer neuen drahtlos-terrestrischen Übertragungsart verbreiten<br />
oder verbreiten lassen, welcher eine grosse Bedeutung für<br />
die künftige Verbreitung von Programmen zugeschrieben wird.<br />
Das Departement bezeichnet die förderungswürdigen Übertragungsarten<br />
und bestimmt den Zeitraum der Förderung. Dabei<br />
berücksichtigt das Departement insbesondere die Verfügbarkeit<br />
von Empfangsgeräten im Versorgungsgebiet, die Grösse des Versorgungsgebiets,<br />
den Investitionsbedarf für die Verbreitungstechnologie<br />
sowie die Art der Finanzierung des Programms.<br />
Es sind 0,25 Millionen mehr als im Vorjahr budgetiert. Da die<br />
Beiträge aus dem neuen RTVG resultieren, welches erst am<br />
1.4.2007 in Kraft getreten ist, waren im Vorjahr nur drei Viertel<br />
des vorgesehnen Gesamtbetrages budgetiert.<br />
Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Medienforschung,<br />
Rundfunktechnologien, Programmarchivierung».<br />
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