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Voranschlag Verwaltungseinheiten - Eidg. Finanzverwaltung ...

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08<br />

808 Bundesamt für Kommunikation<br />

Fortsetzung<br />

Beitrag Ausbildung Programmschaffender<br />

A6210.0113 1 000 000<br />

BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />

Art. 76.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 000 000<br />

Förderung der Aus- und Weiterbildung von Programmschaffenden,<br />

namentlich durch Beiträge an Aus- und Weiterbildungsinstitutionen,<br />

welche kontinuierlich ein bedeutendes Aus- und<br />

Weiterbildungsangebot im Bereich des Informationsjournalismus<br />

für Radio und Fernsehen führen. Mit den Institutionen<br />

werden mehrjährige Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.<br />

Beitrag Verbreitung Programme in Bergregionen<br />

A6210.0117 1 000 000<br />

BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />

Art. 57.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 000 000<br />

Empfänger sind Programmveranstalter mit einer Konzession mit<br />

Gebührenanteil, deren jährlicher Betriebsaufwand für die Verbreitung<br />

des Programms und die Zuführung des Sendesignals,<br />

gemessen an den versorgten Personen, ausserordentlich hoch<br />

ist. Der Kredit wird im Verhältnis zum Aufwand je versorgte Person<br />

auf die beitragsberechtigten Veranstalter aufgeteilt. Grundlage<br />

für die Berechnung bildet der Betriebsaufwand für die Verbreitung<br />

und die Signalzuführung des Vorjahres. Ein Beitrag darf<br />

höchstens einen Viertel dieses Betriebsaufwands ausmachen.<br />

Es sind 0,25 Millionen mehr als im Vorjahr budgetiert. Da die<br />

Beiträge aus dem neuen RTVG resultieren, welches erst am<br />

1.4.2007 in Kraft getreten ist, waren im Vorjahr nur drei Viertel<br />

des vorgesehenen Gesamtbetrages budgetiert.<br />

Beiträge an internationale Organisationen<br />

A6210.0132 4 200 000<br />

• Pflichtbeiträge internationale Organisationen fw 4 200 000<br />

Empfänger ist hauptsächlich die International Telecommunications<br />

Union (ITU). Gegenüber dem Vorjahr sind 1,9 Millionen<br />

weniger budgetiert. Minderausgaben in Höhe von 1,5 Millionen<br />

entstehen durch die Senkung des Beitrags an die ITU im Rahmen<br />

der Aufgabenverzichtsplanung. Die übrigen Minderausgaben<br />

ergeben sich, weil der Sonderbeitrag für die Regional Radio<br />

Conference 2006 an die ITU um 0,4 Millionen tiefer ausfällt als<br />

im Vorjahr.<br />

Beitrag Medienforschung<br />

A6210.0145 1 100 000<br />

BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />

Art. 22 und 77.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 100 000<br />

Empfänger sind wissenschaftliche Forschungsprojekte, deren<br />

Ergebnisse Hinweise auf programmliche, gesellschaftliche,<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

<strong>Voranschlag</strong> Band 2B | 2008<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

wirtschaftliche und technische Entwicklungen bei Radio und<br />

Fernsehen liefern und es damit der Verwaltung und der Branche<br />

ermöglichen, auf diese Entwicklungen zu reagieren. Die<br />

Forschungsaufträge werden in der Regel auf Grund von öffentlichen<br />

Ausschreibungen vergeben. Das BAKOM kann dabei<br />

Schwerpunktthemen vorgeben.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Medienforschung,<br />

Rundfunktechnologien, Programmarchivierung».<br />

Archivierung Programme<br />

A6210.0146 150 000<br />

BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />

Art. 21 und 22.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 150 000<br />

Empfänger sind schweizerische Programmveranstalter sowie<br />

Organe, welche bei der Archivierung von Programmen Aufgaben<br />

übernehmen. Programmveranstalter können finanziell dafür<br />

entschädigt werden, dass sie Aufzeichnungen eines Teils ihrer<br />

Programme zur Verfügung halten. Das BAKOM kann mittels<br />

öffentlichen Ausschreibungen Organe bestimmen, welche bei<br />

der Archivierung von Programmen Aufgaben übernehmen. Der<br />

Aufwand der Organe sowie die Entschädigung von Programmveranstaltern<br />

wird finanziert, soweit der Ertrag aus dem Entgelt<br />

für die Einsichtnahme in die aufgezeichneten Programme und<br />

für deren Weiterverwendung nicht ausreicht.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Medienforschung,<br />

Rundfunktechnologien, Programmarchivierung».<br />

neue technologie Rundfunk<br />

A6210.0148 1 000 000<br />

BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />

Art. 22 und 58.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 000 000<br />

Empfänger sind schweizerische Programmveranstalter, die im<br />

Rahmen ihrer Konzession ein Radio- oder Fernsehprogramm<br />

in einer neuen drahtlos-terrestrischen Übertragungsart verbreiten<br />

oder verbreiten lassen, welcher eine grosse Bedeutung für<br />

die künftige Verbreitung von Programmen zugeschrieben wird.<br />

Das Departement bezeichnet die förderungswürdigen Übertragungsarten<br />

und bestimmt den Zeitraum der Förderung. Dabei<br />

berücksichtigt das Departement insbesondere die Verfügbarkeit<br />

von Empfangsgeräten im Versorgungsgebiet, die Grösse des Versorgungsgebiets,<br />

den Investitionsbedarf für die Verbreitungstechnologie<br />

sowie die Art der Finanzierung des Programms.<br />

Es sind 0,25 Millionen mehr als im Vorjahr budgetiert. Da die<br />

Beiträge aus dem neuen RTVG resultieren, welches erst am<br />

1.4.2007 in Kraft getreten ist, waren im Vorjahr nur drei Viertel<br />

des vorgesehnen Gesamtbetrages budgetiert.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Medienforschung,<br />

Rundfunktechnologien, Programmarchivierung».<br />

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08

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