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Prescriptions pour les mouvements de manœuvre - CFF

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431 (Luzern) – Ballwil – Lenzburg R I-30121<br />

6.1.2 Abfahrprozess bei Gruppensignal-Halttafel mit Info-Tafel<br />

- <strong>de</strong>r Lokführer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Rangierleiter mel<strong>de</strong>n sich rechtzeitig unter Angabe <strong>de</strong>s<br />

Abfahrgleises beim Fahrdienstleiter<br />

- nach Einstellen <strong>de</strong>r Fahrstrasse bestätigt <strong>de</strong>r Fahrdienstleiter <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n<br />

Lokführer quittungspflichtig, dass die Fahrstrasse eingestellt ist<br />

- <strong>de</strong>r Lokführer darf abfahren, sofern alle Bedingungen für die Abfahrt erfüllt<br />

sind<br />

6.2 Halteort<br />

- RABe 520, RBDe 560/562/568 ohne Zwischenwagen halten bei <strong>de</strong>r Zuglängentafel,<br />

wo diese fehlt: En<strong>de</strong> Perron.<br />

- Übrige Formationen/Züge: Mit und ohne Zuglängentafel<br />

Zugspitze generell ca. 10 m vor En<strong>de</strong> Perron. Damit wird <strong>de</strong>r Standort <strong>de</strong>r Eurobalise<br />

13 m vor <strong>de</strong>m Perronen<strong>de</strong> berücksichtigt.<br />

6.3 Einfahrt in ein besetztes Gleis in <strong>de</strong>n Bahnhöfen von Waldibrücke (inkl.) bis<br />

Lenzburg (exkl.)<br />

Die im R 30111 festgelegten Distanzen können nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n. Das<br />

Hin<strong>de</strong>rnis kann bereits nach <strong>de</strong>r ersten Weiche stehen.<br />

Der Fahrdienstleiter verständigt <strong>de</strong>n Lokführer in je<strong>de</strong>m Fall protokollpflichtig.<br />

6.4 Befahren <strong>de</strong>r Schutzstrecke Km. 26.493 zwischen Mosen und Beinwil am<br />

See<br />

Beim Verkehren von zwei RABe 520 in Vielfachsteuerung ist das Senken <strong>de</strong>r<br />

Stromabnehmer beim Befahren dieser Schutzstrecke nicht nötig.<br />

9 Störungen<br />

9.1 Grundsatz für die Strecke Eschenbach – Lenzburg<br />

In Bezug auf das Sicherungsanlagenkonzept und auf die am Bildschirm <strong>de</strong>s<br />

Fahrdienstleiters fehlen<strong>de</strong> Information <strong>de</strong>r Strassenbahnsignale, sowie <strong>de</strong>r<br />

Bahnübergang- und Verkehrsregelungsanlagen, wer<strong>de</strong>n allfällige Verständigungen<br />

/ Befehle <strong>de</strong>s Fahrdienstleiters ohne Sicherheitsmassnahmen betreffend<br />

dieser Anlagen erteilt.<br />

In folgen<strong>de</strong>n Fällen sind die Bahnübergang- bzw. Verkehrsregelungsanlagen als<br />

gestört und örtlich nicht bewacht zu betrachten:<br />

- bei Vorbeifahrt an Halt zeigen<strong>de</strong>n Haupt- bzw. Strassenbahnsignalen<br />

- bei einem Halt resp. einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von unter 30<br />

km/h zwischen Deckungssignal, Streckengerät (Signum, Eurobalisen) und<br />

Bahnüberganganlage<br />

- bei Rangierbewegungen<br />

Seite 06/08 5 SBB und BLS Netz AG 01.07.2012

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