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Diss_16 Okt 2006 finalvers

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typischerweise obligatorisch, sinnnotwendig und subkategorisierend/subklassenspezifisch<br />

sind.<br />

Es gibt aber Verben, bei denen nicht alle genannten Merkmale vorliegen. Zum Beispiel<br />

können die Argumente obligatorisch, sinnnotwendig, aber nicht subkategorisierend/<br />

subklassenspezifisch sein, vgl. die Adverbialbestimmungen sowie weitere Ergänzungsbestimmungen<br />

bei den Verben wohnen, sich benehmen, verbringen. Das zweite Argument des<br />

Verbs wohnen kann verschiedenen semantischen Klassen angehören. In den Beispielsätzen<br />

(288) (a) Er wohnt in Berlin.<br />

(b) Er wohnt preiswert/billig/schön.<br />

(c) Er wohnt bei seinen Eltern.<br />

(d) Er wohnt zur Miete.<br />

(e) Er wohnt ganz anders als wir.<br />

sind die kursiv hervorgehobenen Ausdrücke in (288)(a), (288)(c) Präpositionalphrasen, die<br />

die Funktion einer lokalen Adverbialbestimmung übernehmen. In (288)(b) und (288)(d)<br />

hingegen haben wir es mit einem Adjektiv bzw. einer Präpositionalphrase zu tun, die eine<br />

Modalität ausdrücken; in (288)(e) wird mit der Vergleichspartikel „ganz anders“ ausgedrückt,<br />

dass die Sachverhaltsbeteiligten „er“ und „wir“ in Bezug auf den Sachverhalt „wohnen“<br />

ungleich sind. Die hervorgehobenen Ausdrücke in (288)(b), (288)(d) und (288)(e) sind für das<br />

Verb wohnen somit nicht subkategorisierend, das heißt, sie stellen keine<br />

subklassenspezifische Eigenschaft des Verbs wohnen dar; außerdem lassen sie sich nicht<br />

unter einen gemeinsamen Nenner subsumieren. Es handelt sich bei diesem Verb um eine<br />

Argumentstelle, die zwar zur Bedeutung des Verbs gehört, also obligatorisch und<br />

sinnnotwendig ist, aber inhaltlich betrachtet unbestimmt sein kann. Die Argumentstelle kann<br />

durch Größen besetzt werden, die unterschiedliche Funktionen ausüben.<br />

Andererseits gibt es Argumente, die weder obligatorisch noch sinnnotwendig, wohl aber<br />

subkategorisierend/subklassenspezifisch sind, vgl. die Richtungsadverbiale bei den<br />

Bewegungsverben sowie die indirekten Objekte bei den Verben des Sagens, Berichtens und<br />

Mitteilens.<br />

Schließlich sind solche Argumente zu nennen, die weder obligatorisch noch<br />

subklassenspezifisch/subkategorisierend, aber sinnnotwendig sind, vgl. etwa den so<br />

genannten freien Dativ bei den Verben, die eine Leerstelle für den Nutznießer eines<br />

Verbalgeschehens eröffnen, z.B. tragen, waschen, putzen, kochen.<br />

Wenn auf die Passiv-Verbkomplexe als Valenzträger Bezug genommen wird, können die<br />

Agensphrasen entweder als untypische Argumente oder untypische Modifikatoren im Sinne<br />

von Welke (2002) aufgefasst werden. Die Agensphrasen werden deshalb als untypische

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