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Diss_16 Okt 2006 finalvers

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104<br />

Da aus der nicht-rekursiven Verwendung von Agensphrasen nicht folgt, dass die<br />

Agensphrasen über keinen Argumentstatus verfügen, ist davon auszugehen, dass der<br />

Akkumulierbarkeits- bzw. Kollokationstest kein geeigneter Test ist, um die<br />

Argumenthaftigkeit von Agensphrasen zu ermitteln. Aus diesem Grund wird der Test nicht<br />

weiter berücksichtigt.<br />

3.2.1.4.3. Der Fragetest<br />

Der Test setzt voraus, dass die zu erfragenden Agensphrasen aus einer kommunikativen<br />

Situation oder aus einem (Satz)Kontext hervorgehen und dass das entsprechende Fragewort<br />

durch den Passiv-Komplex hervorgerufen wird. Bei der Äußerung eines Satzes wie<br />

(317) Er wurde ermordet.<br />

wird vorausgesetzt, dass der Mörder oder die Ursache bzw. der Umstand der Ermordung allen<br />

bekannt ist. Ist dies nicht der Fall, dann wird nach dem Mörder oder nach der Ursache bzw.<br />

den Umständen der Ermordung gefragt, etwa so: von wem?/wodurch?/womit?/wie? Die<br />

agentiv verwendbaren Adverbien auf -lich, -isch, -ell können mittels des für Adverbien<br />

typischen Frageadverbs „wie?“ erfragt werden, vorausgesetzt, dass das agentiv verwendete<br />

Adverb überhaupt erfragbar ist. 186 Der Fragetest wird im Zusammenhang mit der<br />

Assoziiertheit durchgeführt (vgl. Abschnitt 4.1.4.2.).<br />

3.2.1.4.4. Der Implikationstest<br />

Der von der Projektgruppe Verbvalenz (1981) entwickelte Implikationstest überprüft, ob<br />

zwischen zwei Sätzen S1 und S2 eine Implikationsbeziehung besteht. Wenn aus dem Satz Er<br />

liest der Satz Er liest etwas erschlossen wird, dann ist das implizierte Satzglied eindeutig als<br />

Ergänzung einzustufen und hat folglich einen Argumentstatus. Dieser Test ist nur auf<br />

fakultative Ergänzungen anwendbar. Im Hinblick auf die Passiv-Verbkomplexe führt die<br />

Anwendung des Implikationstests zu dem Ergebnis, dass aus einem Passivsatz ohne<br />

Agensphrase ein Passivsatz mit Agensphrase erschlossen wird. Hier bleibt zu überprüfen, ob<br />

bzw. inwiefern der Implikationstest auf Passivsätze mit obligatorischen Agensphrasen<br />

anwendbar ist, vgl. Abschnitt 4.1.4.3.<br />

186 Über die Erfragbarkeit vgl. Abschnitt 3.1.1.2., (a), S. 71f.

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