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Diss_16 Okt 2006 finalvers

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103<br />

Der geschehen-Test ist auf Zustandsverben (vgl. (312)(b)) bzw. Verben mit Dauerzustandsbedeutung<br />

nicht anwendbar. 184 Selbst innerhalb einer Verbgruppe (vgl. etwa die<br />

Handlungsverben) führt die Anwendung des Tests zu einem negativen Ergebnis, vgl.<br />

(313)(b). Die daraus resultierenden Sätze sind zwar nicht ungrammatisch, aber nicht völlig<br />

(un-)akzeptabel, vgl. (314)(b) und (314)(c). In Abschnitt 4.1.4. wird zu überprüfen sein, ob<br />

diese Erkenntnis für alle Agensphrasen gilt.<br />

3.2.1.4.2. Der Akkumulierbarkeitstest<br />

Nach dem Akkumulierbarkeitstest (siehe Abschnitt 3.1.1.2., S. 73f.) sind zwei Konstituenten<br />

mit der gleichen semantischen Rolle in einem Satz nicht akkumulierbar, wohl aber<br />

koordinierbar:<br />

(315) (a) * Otto liebt seine Mutter seinen Vater.<br />

(b) Otto liebt seine Mutter und seinen Vater.<br />

(3<strong>16</strong>) (a) ?? Er wurde vom Aufsichtsrat vom stellvertretenden Vorsitzenden eingeladen. (Jacobs,<br />

1994a:62)<br />

(b) Er wurde vom Aufsichtsrat und vom stellvertretenden Vorsitzenden eingeladen.<br />

Der Beispielsatz (315)(a) ist deshalb ungrammatisch, weil die Konstituenten „Mutter“ und<br />

„Vater“ die gleiche semantische Rolle ausüben, sie erfüllen nämlich die Rolle des Patiens.<br />

Dagegen ist die Unakzeptabilität des Beispielsatzes (3<strong>16</strong>)(a) durch andere Faktoren motiviert:<br />

Obwohl nach Jacobs (1994a:61f.) die Spezifikationsbedingung erfüllt ist – in dem<br />

Beispielsatz drücken die von-Phrasen zwei verschiedene semantische Rollen (einmal als<br />

Agens und als Vermittler) aus –, ist der Satz trotzdem weniger akzeptabel. Die<br />

Unakzeptabilität des Satzes erklärt sich dadurch, dass hier gegen eine Regel verstoßen wird,<br />

die angibt, dass zwei Konstituenten der gleichen semantischen Klasse nicht rekursiv<br />

verwendbar sind, vgl. Fourquet/Grunig (1971:15), Helbig (1982:79). 185 Rekursiv verwendbar<br />

sind nur solche semantischen Größen, die in einem Passivsatz in Opposition zueinander<br />

stehen und formal verschieden sind:<br />

(3<strong>16</strong>) (c) Er wurde vom Aufsichtsrat durch den stellvertretenden Vorsitzenden eingeladen.<br />

184 Vgl. Milan (1985:145).<br />

185 Siehe Forstreuter (1977:<strong>16</strong>5), die vermutet, dass die Nichtakkumulierbarkeit von zwei von-Phrasen formalstilistisch<br />

motiviert ist. Danach werden zwei verschiedene Präpositionen deshalb gebraucht, weil dadurch die<br />

Homonymie vermieden wird und die unterschiedlichen semantischen Funktionen beider Präpositionen (von als<br />

Urheber, durch als Vermittler) deutlich gemacht werden können.

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