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Diss_16 Okt 2006 finalvers

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Vater (1978), der an der Brauchbarkeit von formalen und operationellen Ermittlungskriterien<br />

105 zur Unterscheidung von Ergänzung und Angabe zweifelt – manche Kriterien sind<br />

bei einigen Verben entweder nicht anwendbar oder sie führen zu widersprüchlichen<br />

Ergebnissen –, äußert sich gegen die Zweiteilung der Verbkomplemente in Ergänzung und<br />

Angabe und plädiert ebenfalls für eine graduelle Abstufung der Verbkomplemente:<br />

„... there are only complements ordered in a certain hierarchy ranging in German from those that are<br />

required by almost every verb, i.e. subject-NP’s, up to those that are required by very small groups of verbs,<br />

like temporal and local adverbials.” 106<br />

Daraus folgt, dass die Valenzgebundenheit eines Verbkomplements an dem (Nicht-)Vorliegen<br />

von prototypischen Eigenschaften von E oder A festzumachen ist, anders ausgedrückt, ein<br />

Verbkomplement hat einen Ergänzungsstatus bzw. weist prototypische Eigenschaften einer<br />

Ergänzung auf, oder es ist eine Angabe bzw. es steht der Angabe sehr nahe; in dem letzten<br />

Fall weist es prototypische Eigenschaften einer Angabe auf. Dadurch wird auch belegt,<br />

weshalb es kein Verbkomplement gibt, das weder einen Ergänzungs- noch einen<br />

Angabestatus hat. Im Hinblick auf die Skala gibt es folglich kein Verbkomplement, das die<br />

Mittelposition einnimmt.<br />

Ausgangspunkt der Untersuchung ist die multidimensionale Valenztheorie von Jacobs<br />

(1994a/1999), in der die Valenz als Sammelbegriff verschiedene Relationen zwischen einem<br />

Verb und dessen Begleitern kennzeichnet. 107 Wenn in der vorliegenden Untersuchung vom<br />

Valenzstatus einer Agensphrase die Rede sein wird, dann sind die vier oben angeführten<br />

Abhängigkeitsrelationen gemeint, in denen eine Agensphrase zu einem Passiv-Verbkomplex<br />

steht. Darauf aufbauend wird gezeigt, dass der Valenzstatus von Agensphrasen nicht durch<br />

eine zweifache Teilung in obligatorischen und fakultativen Agensphrasen, sondern durch<br />

mehrere Kombinationen der Valenzdimensionen repräsentiert ist. Da acht Kombinationen der<br />

Valenzdimensionen, in denen die Valenzdimension der Argumenthaftigkeit durch [-ARG]<br />

105 Formale Kriterien geben an, welche morphosyntaktische Eigenschaften (einen reinen oder einen<br />

präpositionalen Kasus) ein Verbkomplement als Ergänzung oder Angabe hat, während unter operationellen<br />

Kriterien die möglichen Transformationsverfahren wie die Weglassprobe, die freie Hinzufügbarkeit, der<br />

Auslagerungs- bzw. und-zwar-Test eines Verbkomplements verstanden werden.<br />

106 Vgl. Vater (1978:39).<br />

107 In Jacobs (1999) werden den vier Dimensionen zwei Ebenen zugeordnet, auf denen die Valenz als<br />

Oberbegriff angesiedelt ist: Auf der Ebene der kategorialen Repräsentation (KR) werden die für ein Wort<br />

spezifischen syntaktischen Umgebungen illustriert, und dies erfolgt in Form einer Realisierungs- und<br />

Merkmalsforderung; das heißt, die kategoriale Valenzrepräsentation umfasst alle KR-Merkmale und beinhaltet<br />

die Valenzdimensionen Notwendigkeit und Formspezifik. Auf der Ebene der semantischen Repräsentation (SR)<br />

werden die für ein Wort spezifischen Bedeutungspostulate dargestellt, und dies erfolgt in Form einer Forderung<br />

nach Relatpositionen (Argumenten) und inhaltlichen Merkmalen, wobei Letztere als sortale und<br />

Rollenforderungen fungieren; das heißt, die semantische Valenzrepräsentation umfasst alle SR-Merkmale und<br />

beinhaltet die Valenzdimensionen Argumenthaftigkeit und Inhaltsspezifik.

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