Diss_16 Okt 2006 finalvers
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Vater (1978), der an der Brauchbarkeit von formalen und operationellen Ermittlungskriterien<br />
105 zur Unterscheidung von Ergänzung und Angabe zweifelt – manche Kriterien sind<br />
bei einigen Verben entweder nicht anwendbar oder sie führen zu widersprüchlichen<br />
Ergebnissen –, äußert sich gegen die Zweiteilung der Verbkomplemente in Ergänzung und<br />
Angabe und plädiert ebenfalls für eine graduelle Abstufung der Verbkomplemente:<br />
„... there are only complements ordered in a certain hierarchy ranging in German from those that are<br />
required by almost every verb, i.e. subject-NP’s, up to those that are required by very small groups of verbs,<br />
like temporal and local adverbials.” 106<br />
Daraus folgt, dass die Valenzgebundenheit eines Verbkomplements an dem (Nicht-)Vorliegen<br />
von prototypischen Eigenschaften von E oder A festzumachen ist, anders ausgedrückt, ein<br />
Verbkomplement hat einen Ergänzungsstatus bzw. weist prototypische Eigenschaften einer<br />
Ergänzung auf, oder es ist eine Angabe bzw. es steht der Angabe sehr nahe; in dem letzten<br />
Fall weist es prototypische Eigenschaften einer Angabe auf. Dadurch wird auch belegt,<br />
weshalb es kein Verbkomplement gibt, das weder einen Ergänzungs- noch einen<br />
Angabestatus hat. Im Hinblick auf die Skala gibt es folglich kein Verbkomplement, das die<br />
Mittelposition einnimmt.<br />
Ausgangspunkt der Untersuchung ist die multidimensionale Valenztheorie von Jacobs<br />
(1994a/1999), in der die Valenz als Sammelbegriff verschiedene Relationen zwischen einem<br />
Verb und dessen Begleitern kennzeichnet. 107 Wenn in der vorliegenden Untersuchung vom<br />
Valenzstatus einer Agensphrase die Rede sein wird, dann sind die vier oben angeführten<br />
Abhängigkeitsrelationen gemeint, in denen eine Agensphrase zu einem Passiv-Verbkomplex<br />
steht. Darauf aufbauend wird gezeigt, dass der Valenzstatus von Agensphrasen nicht durch<br />
eine zweifache Teilung in obligatorischen und fakultativen Agensphrasen, sondern durch<br />
mehrere Kombinationen der Valenzdimensionen repräsentiert ist. Da acht Kombinationen der<br />
Valenzdimensionen, in denen die Valenzdimension der Argumenthaftigkeit durch [-ARG]<br />
105 Formale Kriterien geben an, welche morphosyntaktische Eigenschaften (einen reinen oder einen<br />
präpositionalen Kasus) ein Verbkomplement als Ergänzung oder Angabe hat, während unter operationellen<br />
Kriterien die möglichen Transformationsverfahren wie die Weglassprobe, die freie Hinzufügbarkeit, der<br />
Auslagerungs- bzw. und-zwar-Test eines Verbkomplements verstanden werden.<br />
106 Vgl. Vater (1978:39).<br />
107 In Jacobs (1999) werden den vier Dimensionen zwei Ebenen zugeordnet, auf denen die Valenz als<br />
Oberbegriff angesiedelt ist: Auf der Ebene der kategorialen Repräsentation (KR) werden die für ein Wort<br />
spezifischen syntaktischen Umgebungen illustriert, und dies erfolgt in Form einer Realisierungs- und<br />
Merkmalsforderung; das heißt, die kategoriale Valenzrepräsentation umfasst alle KR-Merkmale und beinhaltet<br />
die Valenzdimensionen Notwendigkeit und Formspezifik. Auf der Ebene der semantischen Repräsentation (SR)<br />
werden die für ein Wort spezifischen Bedeutungspostulate dargestellt, und dies erfolgt in Form einer Forderung<br />
nach Relatpositionen (Argumenten) und inhaltlichen Merkmalen, wobei Letztere als sortale und<br />
Rollenforderungen fungieren; das heißt, die semantische Valenzrepräsentation umfasst alle SR-Merkmale und<br />
beinhaltet die Valenzdimensionen Argumenthaftigkeit und Inhaltsspezifik.