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Diss_16 Okt 2006 finalvers

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107<br />

angesiedelt sind, die wie folgt erläutert werden: Während sich die obligatorischen<br />

Ergänzungen von den fakultativen Ergänzungen nur auf der lexikalischen Ebene<br />

unterscheiden lassen, basiert die Unterscheidung von nicht-weglassbaren bzw. weglassbaren<br />

Ergänzungen auf der textuellen Ebene, das heißt, die Weglassbarkeit bzw.<br />

Nichtweglassbarkeit einer Ergänzung hängt von kontextuellen Faktoren ab. Daraus ist zu<br />

folgern, dass die Obligatorik und die Fakultativität auf der Ebene des Sprachsystems<br />

operieren, während die Nichtweglassbarkeit und die Weglassbarkeit der Ebene des<br />

Sprachgebrauchs zuzuordnen sind. 191 Konkret bedeutet dies, dass die Obligatorik und die<br />

Nichtweglassbarkeit keine Synonyme sind. Es stimmt zwar, dass eine obligatorische<br />

Ergänzung nicht weggelassen wird, umgekehrt es ist nicht zutreffend, dass jede nichtweglassbare<br />

Konstituente eine obligatorische Ergänzung darstellt.<br />

Mit Bezug auf diese Unterscheidung wird der Begriff der Notwendigkeit im Sinne von<br />

semantischer und grammatischer bzw. syntaktischer Notwendigkeit (SEM-NOT und<br />

SYN-NOT) definiert. Bei der Beschreibung des Valenzstatus von Agensphrasen in<br />

Passivsätzen werden die Fragestellungen hinsichtlich der Obligatorik und der Fakultativität,<br />

der Nichtweglassbarkeit und der Weglassbarkeit im Zusammenhang mit der Grammatikalität<br />

und der Akzeptabilität von Passivsätzen mit bzw. ohne Agensphrasen erörtert. Die zwei<br />

letzten Begriffe werden, wie allgemein üblich, als zwei Maßstäbe innerhalb einer<br />

Grammatiktheorie verwendet.<br />

192<br />

Angesichts der Tatsache, dass der vorliegenden<br />

Untersuchung die multidimensionale Valenztheorie zugrunde liegt und dass wir uns mit<br />

empirischen Daten befassen, wird die Realisierung bzw. Nichtrealisierung von Agensphrasen<br />

bei Passivsätzen hinsichtlich ihrer Grammatikalität untersucht. Mit dem Begriff „grammatisch<br />

relevant“ bzw. „grammatisch notwendig“ 193 wird im Folgenden eine Agensphrase<br />

gekennzeichnet, die in einem Passiv-Verbkomplex realisiert werden muss. In Abschnitt<br />

4.2.1.1. wird die Frage zu beantworten versucht, ob sich die grammatisch notwendigen<br />

Agensphrasen im Passiv tatsächlich so verhalten wie die grammatisch notwendigen<br />

Akkusativobjekte von Verben im Aktiv.<br />

Andererseits wird die Nichtweglassbarkeit/Weglassbarkeit von Agensphrasen im<br />

Hinblick auf die Akzeptabilität der Passivsätze hin analysiert. Bezüglich der Akzeptabilität<br />

wird zu sein, dass die Agensphrasen, die für die Informationsstruktur eines Passivsatzes<br />

wichtig sind, nicht eliminiert werden. Hier wird zwischen verschiedenen Akzeptabilitäts-<br />

191 Siehe auch Götze (1974:66), der die Begriffe „obligatorisch“ und „nicht weglassbar“ zwei verschiedenen<br />

Ebenen zuordnet, einmal der Ebene der Langue (des Sprachsystems) und der der Parole (des Sprachgebrauchs).<br />

192 Vgl. Heringer et al. (1980:69ff.).<br />

193 Vgl. Pape-Müller (1980:86), Fußn. 45.

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