Diss_16 Okt 2006 finalvers
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angesiedelt sind, die wie folgt erläutert werden: Während sich die obligatorischen<br />
Ergänzungen von den fakultativen Ergänzungen nur auf der lexikalischen Ebene<br />
unterscheiden lassen, basiert die Unterscheidung von nicht-weglassbaren bzw. weglassbaren<br />
Ergänzungen auf der textuellen Ebene, das heißt, die Weglassbarkeit bzw.<br />
Nichtweglassbarkeit einer Ergänzung hängt von kontextuellen Faktoren ab. Daraus ist zu<br />
folgern, dass die Obligatorik und die Fakultativität auf der Ebene des Sprachsystems<br />
operieren, während die Nichtweglassbarkeit und die Weglassbarkeit der Ebene des<br />
Sprachgebrauchs zuzuordnen sind. 191 Konkret bedeutet dies, dass die Obligatorik und die<br />
Nichtweglassbarkeit keine Synonyme sind. Es stimmt zwar, dass eine obligatorische<br />
Ergänzung nicht weggelassen wird, umgekehrt es ist nicht zutreffend, dass jede nichtweglassbare<br />
Konstituente eine obligatorische Ergänzung darstellt.<br />
Mit Bezug auf diese Unterscheidung wird der Begriff der Notwendigkeit im Sinne von<br />
semantischer und grammatischer bzw. syntaktischer Notwendigkeit (SEM-NOT und<br />
SYN-NOT) definiert. Bei der Beschreibung des Valenzstatus von Agensphrasen in<br />
Passivsätzen werden die Fragestellungen hinsichtlich der Obligatorik und der Fakultativität,<br />
der Nichtweglassbarkeit und der Weglassbarkeit im Zusammenhang mit der Grammatikalität<br />
und der Akzeptabilität von Passivsätzen mit bzw. ohne Agensphrasen erörtert. Die zwei<br />
letzten Begriffe werden, wie allgemein üblich, als zwei Maßstäbe innerhalb einer<br />
Grammatiktheorie verwendet.<br />
192<br />
Angesichts der Tatsache, dass der vorliegenden<br />
Untersuchung die multidimensionale Valenztheorie zugrunde liegt und dass wir uns mit<br />
empirischen Daten befassen, wird die Realisierung bzw. Nichtrealisierung von Agensphrasen<br />
bei Passivsätzen hinsichtlich ihrer Grammatikalität untersucht. Mit dem Begriff „grammatisch<br />
relevant“ bzw. „grammatisch notwendig“ 193 wird im Folgenden eine Agensphrase<br />
gekennzeichnet, die in einem Passiv-Verbkomplex realisiert werden muss. In Abschnitt<br />
4.2.1.1. wird die Frage zu beantworten versucht, ob sich die grammatisch notwendigen<br />
Agensphrasen im Passiv tatsächlich so verhalten wie die grammatisch notwendigen<br />
Akkusativobjekte von Verben im Aktiv.<br />
Andererseits wird die Nichtweglassbarkeit/Weglassbarkeit von Agensphrasen im<br />
Hinblick auf die Akzeptabilität der Passivsätze hin analysiert. Bezüglich der Akzeptabilität<br />
wird zu sein, dass die Agensphrasen, die für die Informationsstruktur eines Passivsatzes<br />
wichtig sind, nicht eliminiert werden. Hier wird zwischen verschiedenen Akzeptabilitäts-<br />
191 Siehe auch Götze (1974:66), der die Begriffe „obligatorisch“ und „nicht weglassbar“ zwei verschiedenen<br />
Ebenen zuordnet, einmal der Ebene der Langue (des Sprachsystems) und der der Parole (des Sprachgebrauchs).<br />
192 Vgl. Heringer et al. (1980:69ff.).<br />
193 Vgl. Pape-Müller (1980:86), Fußn. 45.