Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek
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METHODEN<br />
● Alkalische Hydrolyse und Extraktion aus <strong>der</strong> wässrigen Phase<br />
Das getrocknete und zerkleinerte Probenmaterial wurde in einen 100 ml-Braunglaskolben<br />
eingewogen (je nach C org -Gehalt 0,5 – 1 g pflanzliches Material bzw. 2 g – 5g Torf und 10 g –<br />
40 g C org -armes Wattsediment), mit 60 ml methanolischer KOH-Lösung (5%ig, Methanol/<br />
Wasser, 4:1, v/v) versetzt und anschließend 24 h bei 80°C unter Rückfluss erhitzt. Reaktion<br />
und Abkühlungsprozess erfolgten unter Inertgasatmosphäre (N 2 ). Nach Abkühlung des<br />
Reaktionsgemisches erfolgte eine Filtration <strong>der</strong> überstehenden Lösung über den<br />
Membranfilter einer Vakuumfiltrationsapparatur. Der Rückstand wurde noch dreimal mit<br />
wenig Methanol/Wasser (80:20, v/v) nachgespült. Das Filtrat wurde in einem Scheidetrichter<br />
aufgefangen und mit 2 N Salzsäure langsam auf einen pH-Wert von 4-5 (Indikatorpapier)<br />
angesäuert, um Reaktionen freier Säuren zu Methylestern zu vermeiden. Das<br />
Reaktionsgemisch wurde mehrfach mit je 30 ml Dichlormethan extrahiert, bis die organische<br />
Phase farblos war.<br />
● Ultraschallextraktion des Hydrolyserückstandes<br />
Die Rückstände <strong>der</strong> alkalischen Hydrolyse wurden nach dem Trocknen dreimal mit 60 ml<br />
eines Dichlormethan/Methanol-Gemisches (99:1, v/v) im Ultraschallbad 15 min lang<br />
extrahiert. Nach jedem Extraktionsschritt wurde <strong>der</strong> Lösemittelüberstand über eine<br />
Vakuummembranfilteranlage abdekantiert und abfiltriert. Nach dem letzten Extraktionsschritt<br />
wurde die gesamte Probe auf den Membranfilter gegeben und <strong>der</strong> Filterkuchen mit dem<br />
Lösemittelgemisch gut gespült. Die vereinigten Extraktlösungen wurden zusammen mit den<br />
Extrakten <strong>der</strong> alkalischen Hydrolyse am Rotationsverdampfer volumenreduziert, über Nacht<br />
mit Natriumsulfat getrocknet, über Natriumsulfat filtriert, erneut volumenreduziert und<br />
quantitativ in einen Spitzkolben überführt. Das verbleibende Lösemittel wurde mit Stickstoff<br />
abgeblasen und <strong>der</strong> Extrakt nach Erreichen <strong>der</strong> Gewichtskonstanz ausgewogen.<br />
4.1.4 INTERNE STANDARDISIERUNG DER GESAMTEXTRAKTE<br />
Um eventuelle Verluste von Biomarkern während <strong>der</strong> weiteren Probenaufarbeitung<br />
nachvollziehen und ausgleichen zu können, wurden den Proben vor <strong>der</strong> Asphaltenfällung<br />
Standardverbindungen (Interne Standards, ISTD) in definierter Menge zugefügt. Dabei wurde<br />
davon ausgegangen, dass sich die Aufarbeitungsverluste <strong>der</strong> organischen Verbindungen einer<br />
Probe proportional zu den Verlusten <strong>der</strong> Standardverbindungen verhalten. Unter dieser<br />
Annahme wurde die Quantifizierung <strong>der</strong> in den Proben detektierten Substanzen relativ zur<br />
Standardsubstanz durchgeführt. Weiterhin wurden die Standardsubstanzen so gewählt, dass<br />
sich in den nach den Gruppentrennungen erhaltenen Fraktionen jeweils eine<br />
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