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Aktualisierung der Berichterstattung über die Verteilung

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Endbericht: <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> <strong>Berichterstattung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Verteilung</strong> von Einkommen und Vermögen 270<br />

<strong>der</strong> ursprünglich Wertgegenstände und Betriebsvermögen als Vermögenskategorien fehlen. In <strong>der</strong> von uns<br />

benutzten Version <strong>der</strong> EVS wurden, wie in Kapitel 3 beschrieben, Betriebsvermögen mit Hilfe <strong>der</strong> Daten des<br />

SOEP imputiert und enthalten daher im Prinzip (in unvollkommener Form) ebenfalls <strong>die</strong> Information des SOEP.<br />

Ein weiterer Nachteil <strong>der</strong> EVS ist <strong>der</strong>en obere Abschneidegrenze beim Einkommen, <strong>die</strong> erwartungsgemäß auch<br />

zu einer Unterrepräsentation hoher Vermögen führt. Im Gegensatz dazu bietet <strong>der</strong> Einschluss <strong>der</strong><br />

Hocheinkommensstichprobe des SOEP genügend Informationen bezüglich des oberen Rands <strong>der</strong> Einkommensund<br />

Vermögensverteilung.<br />

Der Schwerpunkt <strong>die</strong>ser Analyse liegt auf dem Pro-Kopf-Haushaltsvermögen. Dies ist auch das hauptsächliche<br />

Vermögenskonzept in den an<strong>der</strong>en Teilen <strong>die</strong>ses Gutachtens. Der Vorteil <strong>die</strong>ses Vermögenskonzepts liegt in <strong>der</strong><br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Tatsache, dass <strong>die</strong> gemeinsame Nutzung <strong>der</strong> Vorteile des Besitzes bestimmter<br />

Vermögensgegenstände innerhalb von Haushalten abgebildet wird. Im Falle <strong>der</strong> Betrachtung tatsächlicher<br />

individueller Vermögenseigentumsverhältnisse würde etwa ignoriert, dass Ehepartner o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> ebenfalls<br />

Nutznießer des Vermögens eines Haushaltsmitglieds sind. In Einzelfällen ist jedoch auch <strong>die</strong> <strong>Verteilung</strong> des<br />

individuellen Vermögensbesitzes von Interesse, etwa bei <strong>der</strong> Betrachtung geschlechtsspezifischer<br />

Unterschiede, wenn davon abgesehen wird, dass z.B. Ehepartner trotz unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse<br />

Vermögen gemeinsam nutzen. Für detaillierte Analysen zur individuellen Vermögensverteilung verweisen wir<br />

auf Frick et al. (2010b).<br />

Als hauptsächliches Reichtumskriterium verwenden wir <strong>die</strong> Definition, dass eine Person als reich klassifiziert<br />

wird, wenn ihr Nettovermögen das Doppelte des arithmetischen Mittels <strong>der</strong> Gesamtpopulation <strong>über</strong>schreitet.<br />

Diese Definition wird auch im Hauptteil <strong>die</strong>ses Gutachtens verwendet und stellt <strong>die</strong> insgesamt gebräuchlichste<br />

Definition von Reichtum dar. Wir führen aber zu Vergleichszwecken auch Analysen für den Fall durch, dass eine<br />

Person als reich klassifiziert wird, wenn ihr Nettoäquivalenzeinkommen das Doppelte des Median <strong>der</strong><br />

Nettoäquivalenzeinkommen <strong>der</strong> Population <strong>über</strong>schreitet.<br />

10.1.1 Abgrenzung nach Vermögensreichtum<br />

Dieser Abschnitt betrachtet <strong>die</strong> Vermögensstruktur <strong>der</strong> reichen bzw. <strong>der</strong> nicht-reichen Teilbevölkerung, wobei<br />

eine Person als reich klassifiziert wird, wenn das ihr zugerechnete Vermögen mehr als das Doppelte des<br />

arithmetischen Mittels <strong>der</strong> Vermögen <strong>der</strong> Gesamtpopulation beträgt. Die Tabellen 10.1.1 und 10.1.2 zeigen<br />

<strong>die</strong>se Betrachtung für das Pro-Kopf Nettovermögen für das SOEP bzw. für <strong>die</strong> EVS.<br />

Wie sich aus den ersten beiden Zeilen von Tabelle 10.1.1 ergibt, betrug <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Personen, <strong>der</strong>en Pro-Kopf<br />

Haushaltsvermögen das Doppelte des arithmetischen Mittels (d.h. den Betrag von 134.242 Euro im Jahre 2002<br />

bzw. den Betrag von 136.882 Euro im Jahre 2007) <strong>über</strong>schritt, sowohl im Jahr 2002 als auch im Jahr 2007 sehr<br />

genau 13%. Bei den Anteilen <strong>der</strong> Besitzer <strong>der</strong> jeweiligen Vermögensart 207 zeigt sich, dass ca. <strong>die</strong> Hälfte <strong>der</strong><br />

Bevölkerung <strong>über</strong> selbstgenutzten Immobilienbesitz verfügt, sowie <strong>die</strong> Hälfte o<strong>der</strong> mehr <strong>über</strong> Geld- und<br />

Wertpapiervermögen und/o<strong>der</strong> Versicherungsvermögen. Nur ca. 8% <strong>der</strong> Bevölkerung verfügt <strong>über</strong><br />

Betriebsvermögen. Ca. 40% <strong>der</strong> Bevölkerung haben Schulden und immerhin ca. 20% haben ein Nettovermögen,<br />

welches entwe<strong>der</strong> gleich Null o<strong>der</strong> sogar negativ ist.<br />

Wie unterscheiden sich nun <strong>die</strong> Anteile <strong>der</strong> Besitzer <strong>der</strong> jeweiligen Vermögensart zwischen <strong>der</strong> reichen und <strong>der</strong><br />

nicht-reichen Teilbevölkerung? Der auffälligste Unterschied besteht darin, dass <strong>die</strong> vermögensreiche<br />

Teilbevölkerung zu <strong>über</strong> 90% selbstgenutzten und zu nahezu 50% sonstigen Immobilienbesitz vorweisen kann,<br />

während bei <strong>der</strong> nicht-reichen Teilbevölkerung <strong>die</strong> Quote des selbstgenutzten Immobilienbesitzes nur bei 40%<br />

und <strong>die</strong> des sonstigen Immobilienbesitzes bei ca. 9% liegt. Weitere Unterschiede liegen darin, dass <strong>der</strong> Anteil<br />

<strong>der</strong> Betriebsvermögensbesitzer unter den Vermögensreichen mit ca. 25% viel höher ist als bei den Nicht-<br />

Vermögensreichen, wo er nur etwa 6% beträgt. Allerdings zeigt <strong>die</strong>se Zahl auch deutlich, dass nicht alle<br />

Vermögensreichen automatisch Betriebsvermögen halten. Die Vermögensreichen sind weiterhin durch einen<br />

207 Dies sind Personen, <strong>die</strong> einen positiven Betrag <strong>der</strong> jeweiligen Vermögensart besaßen.

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