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Aktualisierung der Berichterstattung über die Verteilung

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Endbericht: <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> <strong>Berichterstattung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Verteilung</strong> von Einkommen und Vermögen 23<br />

Gründungszuschuss verschmolzen, wodurch <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung des Eintritts in <strong>die</strong> Selbständigkeit in ihrem<br />

zeitlichen und finanziellen Umfang gekürzt wurde. 42<br />

Im Sinne des Leitsatzes „För<strong>der</strong>n und For<strong>der</strong>n“ wurden jedoch auch Einschränkungen bei Leistungsumfang und<br />

Leistungszugang für erwerbslose Personen vorgenommen. Bereits vor den eigentlichen Hartz-Reformen wurde<br />

im Jahr 2003 <strong>der</strong> Vermögensfreibetrag in <strong>der</strong> Arbeitslosenhilfe gesenkt. 43<br />

Mit dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für Mo<strong>der</strong>ne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) 44<br />

erfolgte im Jahr 2005 <strong>die</strong> Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG<br />

II) für alle Personen, <strong>die</strong> erwerbsfähig und bedürftig sind. Der bundesweit einheitliche Regelsatz ist mit aktuell<br />

364 Euro 45 zwar höher als das bisherige durchschnittliche Niveau <strong>der</strong> Sozialhilfe, umfasst aber auch Pauschalen<br />

für Leistungen, <strong>die</strong> zuvor auf Antrag geson<strong>der</strong>t gewährt wurden. Im Bereich <strong>der</strong> Zuver<strong>die</strong>nstregelungen setzt<br />

das ALG II im Vergleich zur alten Arbeitslosenhilfe durch verringerte Transferentzugsraten für<br />

Leistungsempfänger etwas größere Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung. 46 Außerdem wurde durch<br />

Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Definition einer „Bedarfsgemeinschaft“ versucht, <strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong> Leistungsempfänger zu<br />

verringern und Leistungsmissbrauch zu verhin<strong>der</strong>n (vgl. auch Abschnitt 6.2.5). 47<br />

Zugleich wurde <strong>die</strong> Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld I (ALG I) auf 12 Monate verkürzt. Arbeitslosen <strong>über</strong> 55<br />

Jahren wurde weiterhin eine verlängerte Bezugsdauer von allerdings zunächst nur 18 Monaten zugestanden,<br />

<strong>die</strong> 2008 wie<strong>der</strong> ausgeweitet wurde und seitdem 15 Monate (für Arbeitslose <strong>über</strong> 50 Jahren) bzw. 24 Monate<br />

(für Arbeitslose <strong>über</strong> 58 Jahren) beträgt. 48 Nach <strong>die</strong>ser Frist erfolgt <strong>der</strong> Übergang zum ALG II, welcher durch<br />

einen zweijährigen Zuschuss abgemil<strong>der</strong>t wurde, <strong>der</strong> jedoch im Jahr 2011 abgeschafft wurde. 49<br />

Auch ohne eine direkte finanzielle Komponente könnten sich <strong>die</strong>se Verän<strong>der</strong>ungen auf <strong>die</strong> Einkommenslage<br />

<strong>der</strong> Betroffenen ausgewirkt haben, etwa durch eine verschlechterte Verhandlungsposition auf dem<br />

Arbeitsmarkt. 50 Beson<strong>der</strong>s dürfte <strong>die</strong>s für <strong>die</strong> modifizierten Zumutbarkeitsregelungen gelten, <strong>die</strong> lediglich<br />

Beschäftigungen mit sittenwidrigen Löhnen als unzumutbar bestimmen. 51 Wie in Abschnitt 4.3 weiter<br />

ausgeführt wird, kann allein aufgrund sinken<strong>der</strong> Arbeitsentgelte jedoch keine unmittelbare Schlussfolgerung<br />

für <strong>die</strong> <strong>Verteilung</strong> <strong>der</strong> Einkommen auf <strong>der</strong> Haushaltsebene gezogen werden, da zugleich ein erheblicher<br />

Beschäftigungszuwachs (insbeson<strong>der</strong>e in Form einer stark steigenden Erwerbsbeteiligung im Bereich <strong>der</strong><br />

Teilzeitbeschäftigung) erfolgte.<br />

Weitere Maßnahmen wie eine Vereinfachung <strong>der</strong> Befristung von Verträgen älterer Arbeitnehmer 52 o<strong>der</strong> das<br />

Wegfallen <strong>der</strong> zeitlichen Befristung von Arbeitnehmer<strong>über</strong>lassung 53 trugen zudem zur Flexibilisierung des<br />

Arbeitsmarktes bei (vgl. hierzu Abschnitt 4.3).<br />

Zur Verbesserung <strong>der</strong> Beschäftigungssituation von bestimmten Problemgruppen wurde neben allgemeinen<br />

Einglie<strong>der</strong>ungszuschüssen v.a. auf verschiedene Kombilohnmodelle zurückgegriffen 54 – entsprechende<br />

42 SVR (2006), Tz.503 ff., S.376 sowie SVR (2008), Tz.501, S.297. Vgl. hierzu auch Kaltenborn et al. (2006) sowie<br />

Caliendo/Steiner (2007).<br />

43 SVR (2003), Tz.229, S.143. Der Vermögensfreibetrag für <strong>die</strong> Arbeitslosenhilfe wurde von 520 Euro auf 200 Euro gesenkt.<br />

44 Im Rahmen <strong>die</strong>ser Reformen wurde auch <strong>die</strong> Erhebung <strong>der</strong> Arbeitslosenzahlen auf das ILO-Konzept umgestellt, wodurch<br />

es zu einem Anstieg <strong>der</strong> (berichteten) Arbeitslosenzahlen kam.<br />

45 Quelle: SVR (2010), Tz.471, S.275.<br />

46 Siehe beispielsweise Krimmer/Raffelhüschen (2007). Vgl. weiter Kapitel 6 für eine detailliertere Analyse <strong>der</strong><br />

Einkommenswirkungen des ALG II.<br />

47 SVR (2006), Tz.514 ff., S.382 f.<br />

48 SVR (2008), Tz.332, S.207.<br />

49 SVR (2003), Tz.233, S.144.<br />

50 Vgl. Arent/Nagl (2011).<br />

51 SVR (2004), Tz.250, S.227. Als Richtwert gelten dabei 70% des ortsüblichen Lohns.<br />

52 SVR (2006), Tz.506, S.378.<br />

53 SVR (2006), Tz.505, S.377.<br />

54 SVR (2007), Tz.521, S.346 f. Vgl. hierzu beispielsweise Steiner (2007).

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