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Aktualisierung der Berichterstattung über die Verteilung

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Endbericht: <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> <strong>Berichterstattung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Verteilung</strong> von Einkommen und Vermögen<br />

xxxvii<br />

A8.3.2.3<br />

Modifikation bei den ehemals Selbständigen<br />

Bei ehemals Selbständigen wird ein fiktives gebundenes restliches Altersvorsorgevermögen vom<br />

Haushaltsvermögen abgezogen. Bei <strong>der</strong> Berechnung des fiktiven Altersvorsorgevermögens wurden <strong>die</strong><br />

folgenden Annahmen unterstellt:<br />

− Das Altersvorsorgevermögen soll im ersten Bezugsjahr eine Rentenzahlung in Höhe <strong>der</strong> Eckrente 247<br />

ermöglichen (siehe Tabelle A8.3.4).<br />

− Das angestrebte Vorsorgeniveau wächst in den Folgejahren um jährlich 3%.<br />

− Die Altersrente wird bis zum 81. Geburtstag ausgezahlt.<br />

− Für Personen, <strong>die</strong> älter als 81 Jahre sind, wird ein Restvermögen in Höhe von 20.000 Euro unterstellt.<br />

Tabelle A8.3.4: Monatliche Eckrenten<br />

Jahre West Ost<br />

2002 1.072 941<br />

2003 1.082 951<br />

2004 1.072 944<br />

2005 1.066 939<br />

2006 1.066 939<br />

2007 1.069 942<br />

2008 1.078 950<br />

2009 1.101 977<br />

Quelle: Gesetzliche Rentenversicherung. Eigene Darstellung.<br />

Die Eckrente wird von <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung jährlich errechnet und veröffentlicht. Hierbei wird<br />

regional zwischen Ost- und Westdeutschland differenziert. Tabelle A8.3.4 zeigt einen deutlichen<br />

Niveauunterschied zwischen den Regionen.<br />

Falls im SOEP Informationen für einzelne Personen <strong>über</strong> Zahlungen aus einer möglicherweise abgeschlossenen<br />

gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen, wurde das fiktiv zu erreichende Mindestversorgungsniveau um<br />

<strong>die</strong>se Zahlungen reduziert (insgesamt nur sehr wenige Fälle). Anschließend wurde ein Altersvorsorgevermögen<br />

errechnet, das notwendig ist, um bei Annahme von 14 Jahren Restlebenszeit <strong>die</strong>ses fiktive Renteneinkommen<br />

zu erzeugen. Daraufhin wurden ggf. mehrere Altersvorsorgevermögen je Haushalt kumuliert und als fiktiv<br />

gebundenes restliches Altersvorsorgevermögen vom Nettovermögen auf Haushaltsebene abgezogen.<br />

Zudem ist zu beachten, dass den Personen, <strong>die</strong> älter als 81 Jahre sind und somit bereits <strong>die</strong> annahmegemäß auf<br />

14 Jahre beschränkte Laufzeit <strong>der</strong> Rentenzahlungen <strong>über</strong>schritten haben, ein fiktives<br />

Restaltersvorsorgevermögen in Höhe von 20.000 Euro zugewiesen wurde.<br />

Die Auswirkungen <strong>der</strong> Modifikationen auf <strong>die</strong> <strong>Verteilung</strong> <strong>der</strong> Vermögen sind im Detail in Abschnitt 8.3.1.2<br />

<strong>die</strong>ses Gutachtens dargestellt.<br />

247 Eckrente, auch Standardrente genannt, ist eine hypothetische Durchschnittsrente, welche eine Person erhalten würde,<br />

wenn Sie 45 Jahre lang das Durchschnittseinkommen des jeweiligen Jahres ver<strong>die</strong>nen würde.

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