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Aktualisierung der Berichterstattung über die Verteilung

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Endbericht: <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> <strong>Berichterstattung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Verteilung</strong> von Einkommen und Vermögen<br />

xxxvi<br />

A8.3.2 Modifizierter Vermögensbegriff: das frei verfügbare Haushaltsvermögen<br />

A8.3.2.1<br />

Überblick<br />

Im Fall des Vermögens soll <strong>die</strong> Vergleichbarkeit <strong>über</strong> verschiedene soziale Stellungen hinweg verbessert<br />

werden, indem <strong>die</strong> Vermögensgröße im Fall von noch aktiven o<strong>der</strong> ehemals aktiven Selbständigen um das so<br />

genannte „fiktiv gebundene Altersvorsorgevermögen“ gekürzt wird. Bei <strong>der</strong> Modifizierung des<br />

Haushaltsnettovermögens entsteht das so genannte frei verfügbare Haushaltsvermögen (siehe Tabelle A8.3.3).<br />

Tabelle A8.3.3: Schema <strong>der</strong> Modifizierung <strong>der</strong> Vermögen<br />

Haushaltsbruttovermögen<br />

- Schulden (ohne Girokonto - Schulden)<br />

= Haushaltsnettovermögen<br />

- fiktives gebundenes Altersvorsorgevermögen von aktiven Selbständigen<br />

(akkumulierte Altersvorsorgeaufwendungen von Selbständigen ohne Ansprüche an öffentliche<br />

Alterssicherungssysteme bei Selbständigen, <strong>die</strong> aktuell entsprechende Beiträge zahlen)<br />

- fiktiv gebundenes restliches Altersvorsorgevermögen von ehemals Selbständigen im Alter<br />

= frei verfügbares Haushaltsvermögen<br />

Quelle: Eigene Darstellung.<br />

Ausgangspunkt <strong>der</strong> Vermögensmodifizierung ist <strong>der</strong> Standardbegriff des Haushaltsnettovermögens. Dieser wird<br />

im Fall <strong>der</strong> Selbständigen um fiktive, bereits angehäufte Altersvorsorgevermögen verringert (zu Details siehe<br />

Abschnitt A8.3.2.2). Im Fall <strong>der</strong> ehemals Selbständigen wird das aktive gebundene Altersvorsorgevermögen<br />

abgezogen (siehe hierzu den Abschnitt A8.3.2.3).<br />

A8.3.2.2 Modifikation bei Selbständigen<br />

Im Fall <strong>der</strong> aktiven Selbständigen wird das Vermögen um fiktive Rückstellungen für <strong>die</strong> Altersvorsorge<br />

korrigiert. Da im SOEP keine o<strong>der</strong> nur sehr ungenaue Informationen <strong>über</strong> <strong>die</strong> Altersvorsorge vorliegen, werden<br />

in Analogie zu Grabka et al. (2007) folgende Annahmen <strong>über</strong> <strong>die</strong> Bildung von Rückstellungen von Selbständigen<br />

getroffen:<br />

− Die selbständige Tätigkeit wurde im Alter von 29 Jahren begonnen.<br />

− Der Renteneintritt wird mit 67 Jahren stattfinden.<br />

− Das Rentenniveau soll 48% des letzten Nettoeinkommens betragen.<br />

− Das Einkommen aus selbständiger Arbeit steigt während <strong>der</strong> aktiven Phase jährlich um 3%.<br />

− Die Restlebenszeit beträgt bei Eintritt in <strong>die</strong> Rente noch 14 Jahre.<br />

− Die Rentenanlage kann zu 5% verzinst werden.

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