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Aktualisierung der Berichterstattung über die Verteilung

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Endbericht: <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> <strong>Berichterstattung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Verteilung</strong> von Einkommen und Vermögen<br />

xxiii<br />

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−<br />

abzüglich <strong>die</strong> durch ALG II zu ersetzende Arbeitslosenhilfe<br />

abzüglich <strong>die</strong> durch ALG II zu ersetzende Sozialhilfe<br />

abzüglich Wohngeldleistungen<br />

− abzüglich Werbungskostenpauschalen für erwerbstätige Haushaltsmitglie<strong>der</strong> (Becker/Hauser (2006))<br />

− abzüglich Versicherungspauschalen für erwachsene Haushaltsmitglie<strong>der</strong> (Becker/Hauser (2006))<br />

−<br />

abzüglich detaillierte Freibeträge für Erwerbseinkommen pro Haushaltsmitglied (anrechnungsfrei:<br />

erste 100 Euro, 20% <strong>der</strong> Erwerbseinkommens zwischen 200 und 800 Euro, 10% <strong>der</strong><br />

Erwerbseinkommens zwischen 800 und 1200 Euro bzw. 1500 Euro falls min<strong>der</strong>jährige Kin<strong>der</strong> im<br />

Haushalt leben)<br />

3. Nettobedarf des Haushalts = Bruttobedarf – anzurechnendes Einkommen<br />

4. Vermögensanrechnung<br />

− Schätzung des Haushaltsvermögens aus den Einkommen aus Kapital und Vermögen unter Annahme<br />

eines Zinssatzes von 4% (Arntz et al. (2007))<br />

− abzüglich Vermögensfreibetrag für jedes Haushaltsmitglied mit Geburtsjahr ab 1948 in Höhe von 200<br />

Euro pro Lebensjahr, mindestens jedoch 4.100 Euro und höchstens 13.000 Euro<br />

− abzüglich Vermögensfreibetrag für jedes Haushaltsmitglied mit Geburtsjahr vor 1948 in Höhe von 520<br />

Euro pro Lebensjahr, mindestens jedoch 4.100 Euro und höchstens 33.800 Euro<br />

− abzüglich Vermögensfreibetrag 750 Euro pro Haushaltsmitglied für notwendige Anschaffungen<br />

− abzüglich Vermögensfreibetrag 200 Euro pro Lebensjahr für jedes erwachsene Haushalsmitglied zum<br />

Zwecke <strong>der</strong> Altersvorsorge, höchstens jedoch 13.000 Euro (Altersvorsorgevermögen wird aber<br />

aufgrund von Datenbeschränkungen nicht vom sonstigen Vermögen getrennt betrachtet)<br />

− <strong>über</strong>schreitet das anzurechnende Haushaltsvermögen den Nettobedarf, so ist ALG II = 0<br />

− <strong>über</strong>schreitet das Haushaltsvermögen <strong>die</strong> Summe <strong>der</strong> Vermögensfreibeträge, so ist ALG II = 0<br />

− weiterhin ist ALG II = 0, falls <strong>der</strong> Haushalt Einnahmen aus nicht selbstgenutztem Wohneigentum angibt<br />

5. Ermittlung des befristeten Zuschlags bei vorherigem Arbeitslosengeldbezug<br />

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monatsgenaue und jahres<strong>über</strong>greifende Ermittlung <strong>der</strong> Erwerbshistorie<br />

<strong>der</strong> befristete Zuschlag beträgt im ersten Jahr nach Auslaufen von ALG zwei Drittel <strong>der</strong> Differenz<br />

zwischen dem letzten ALG (plus damaliges Wohngeld) minus Nettobedarf <strong>die</strong>ses Jahr<br />

<strong>der</strong> befristete Zuschlag beträgt im zweiten Jahr nach Auslaufen von ALG ein Drittel <strong>der</strong> Differenz<br />

zwischen dem letzten ALG (plus damaliges Wohngeld) minus Nettobedarf <strong>die</strong>ses Jahr<br />

<strong>der</strong> befristete Zuschlag ist jeweils begrenzt auf 160 Euro bzw. 320 Euro für Paare plus 60 Euro pro Kind<br />

6. ALG II = Nettobedarf + befristeter Zuschlag bei vorherigem Arbeitslosengeldbezug<br />

−<br />

Der simulierte ALG II-Monatsbetrag ersetzt kontrafaktisch den zu ersetzenden Bezug von<br />

Arbeitslosenhilfe o<strong>der</strong> Sozialhilfe bei erwerbsfähigen Sozialhilfebeziehern in Monaten, in denen<br />

mindestens eine <strong>die</strong>ser Leistungen bezogen wurde.<br />

Auf <strong>die</strong> Simulation des Kin<strong>der</strong>zuschusses (seit 01.01.2005) für Haushalte, <strong>die</strong> nur aufgrund des Vorhandenseins<br />

von Kin<strong>der</strong>n ALG II beziehen würden, wird verzichtet, da <strong>die</strong>ser extrem kompliziert zu berechnen wäre und da<br />

nur wenige Haushalte in <strong>der</strong> Gesamtpopulation betroffen wären (ca. 125.000). Aufgrund des geringen Anteils<br />

<strong>der</strong> betroffenen Haushalte ist <strong>der</strong> Einfluss <strong>der</strong> Einführung des Kin<strong>der</strong>zuschusses auf <strong>die</strong> Gesamtverteilung<br />

praktisch gleich Null.

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