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Aktualisierung der Berichterstattung über die Verteilung

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Endbericht: <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> <strong>Berichterstattung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Verteilung</strong> von Einkommen und Vermögen<br />

xxii<br />

ANHANG<br />

A6 Anhang zu Kapitel 6<br />

Dieser Anhang beschreibt <strong>die</strong> Details <strong>der</strong> Modellierung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen im Steuer- und Transfersystem in<br />

Kapitel 6. Hierbei ist allgemein zu berücksichtigen, dass aufgrund <strong>der</strong> großen Komplexität des deutschen<br />

Steuer- und Transfersystems und <strong>der</strong> Nichtverfügbarkeit bestimmter Informationen in den Datenquellen<br />

notwendigerweise Kompromisse bei <strong>der</strong> Umsetzung institutioneller Einzelregelungen einzugehen und<br />

Vereinfachungen vorzunehmen sind.<br />

A6.1 Modellierung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen im Transfersystem<br />

Einführung von Arbeitslosengeld II (seit 01.01.2005)<br />

Unser Vorgehen bei <strong>der</strong> Modellierung von Arbeitslosengeld II (ALG II) orientiert sich in vielerlei Aspekten an<br />

Becker/Hauser (2006). Ein wichtiger Unterschied zu <strong>der</strong> Stu<strong>die</strong> von Becker/Hauser (2006) ist, dass wir in <strong>der</strong><br />

kontrafaktischen Situation ALG II auch für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger simulieren (welche unter dem<br />

neuen System Anspruch auf ALG II haben). Becker/Hauser (2006) simulieren ALG II lediglich für frühere<br />

Empfänger von Arbeitslosenhilfe, welche aber in <strong>der</strong> Tat <strong>die</strong> größte Gruppe <strong>der</strong> ALG II Bezieher darstellen. 239<br />

Für nichterwerbsfähige Sozialhilfeempfänger werden keine Simulationen vorgenommen, da sich <strong>die</strong> Regeln für<br />

Sozialhilfe für Personen in Haushalten ohne erwerbsfähige Mitglie<strong>der</strong> im Zuge <strong>der</strong> Einführung von ALG II nur<br />

unwesentlich verän<strong>der</strong>t haben. In weiteren Aspekten unserer Modellierung orientieren wir uns an <strong>der</strong> Stu<strong>die</strong><br />

von Arntz et al. (2007). Im Gegensatz zu Arntz et al. (2007) berücksichtigen wir jedoch keine<br />

Arbeitsangebotsreaktionen auf <strong>die</strong> geän<strong>der</strong>ten institutionellen Gegebenheiten. Arntz et al. kommen zu dem<br />

Schluss, dass es nur zu sehr geringen Arbeitsangebotsreaktionen kommt und sich <strong>die</strong> Ergebnisse mit bzw. ohne<br />

Berücksichtigung von Arbeitsangebotsreaktionen nur unwesentlich unterscheiden.<br />

Bei <strong>der</strong> Berechnung von ALG II-Ansprüchen wird von <strong>der</strong> vereinfachenden Annahme ausgegangen, dass <strong>die</strong><br />

Bedarfsgemeinschaft mit dem Haushalt identisch ist. Dies stimmt etwa in den Fällen nicht mit <strong>der</strong> Wirklichkeit<br />

<strong>über</strong>ein, in denen erwerbsfähige Kin<strong>der</strong> eigene Bedarfsgemeinschaften innerhalb des Haushalts repräsentieren<br />

können (vor 2006 galt <strong>die</strong>s für Kin<strong>der</strong> unter 18 Jahren, ab 2006 nur wenn <strong>die</strong>se <strong>über</strong> 25 Jahre sind). Personen<br />

wurden in den Daten als erwerbsfähig identifiziert, wenn sie zwischen 15 und 64 Jahre alt waren, sich unter 50<br />

Prozent als behin<strong>der</strong>t einstuften und sich nicht in Ausbildung befanden (Arntz et al. (2007)).<br />

ALG II-Ansprüche für <strong>die</strong> im Prinzip berechtigten Personengruppen wurden wie folgt berechnet:<br />

1. Ermittlung des Bruttobedarfs<br />

− Ermittlung <strong>der</strong> Regelsatzsumme anhand <strong>der</strong> Haushaltszusammensetzung<br />

− Ermittlung von Mehrbedarfszuschlägen für Behin<strong>der</strong>te und Alleinerziehende<br />

− Ermittlung <strong>der</strong> Wohnkosten (Miete + Heizung) für Mieter bzw. für Eigentümer (Monatsrate +<br />

Heizkosten). Wohnkosten werden generell auf 60% des Haushaltsnettoeinkommens begrenzt.<br />

2. Anzurechnendes Einkommen<br />

−<br />

−<br />

jede Art von Einkommen<br />

abzüglich nicht anzurechnende Leistungen bei Mutterschaft (Erziehungsgeld, simuliertes Elterngeld)<br />

239 Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen unserer Analyse und <strong>der</strong> von Becker/Hauser (2006) ist, dass wir <strong>die</strong><br />

Verkürzung <strong>der</strong> maximalen Bezugsdauer von ALG I für ältere Arbeitnehmer berücksichtigen.

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