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Aktualisierung der Berichterstattung über die Verteilung

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Endbericht: <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> <strong>Berichterstattung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Verteilung</strong> von Einkommen und Vermögen 274<br />

Bei den im dritten Teil <strong>der</strong> Tabellen gezeigten durchschnittlichen Beständen <strong>der</strong> jeweiligen Vermögensarten –<br />

wenn allerdings ausschließlich positive Bestände berücksichtigt werden – gibt es zwischen <strong>der</strong> EVS und dem<br />

SOEP eine Reihe von Abweichungen, <strong>die</strong> u.a. darauf zurückzuführen sind, dass sich <strong>die</strong> Anteile <strong>der</strong>jenigen, <strong>die</strong><br />

positive Bestände <strong>der</strong> jeweiligen Vermögensart aufweisen, zwischen SOEP und EVS etwas unterscheiden. Der<br />

durchschnittliche Stand des Geld- und Wertpapiervermögens bei Besitzern <strong>die</strong>ser Vermögensart ist mit ca.<br />

15.000 Euro in SOEP und EVS jeweils sehr ähnlich. Unterschiede gibt es im durchschnittlichen<br />

Betriebsvermögen, welches im SOEP etwas höher liegt sowie im durchschnittlichen Versicherungsvermögen,<br />

welches im SOEP ebenfalls höher liegt. Der durchschnittliche Schuldenstand <strong>der</strong> Personen, <strong>die</strong> Schulden haben,<br />

ist im SOEP auch etwas höher als in <strong>der</strong> EVS.<br />

Die durchschnittlichen Gesamtbestände <strong>der</strong> einzelnen Vermögensarten unter Einschluss <strong>der</strong> Nullbestände<br />

(vierter Teil <strong>der</strong> Tabellen) sind hingegen bei SOEP und EVS sehr ähnlich. Das durchschnittliche<br />

Immobilienvermögen pro Kopf beträgt im SOEP ca. 55.000 Euro in <strong>der</strong> EVS ca. 52.000 Euro. Das Geld- und<br />

Wertpapiermögen ist, wie bereits oben bemerkt, in <strong>der</strong> EVS stärker ausgewiesen als im SOEP, wobei <strong>die</strong><br />

Differenz ca. 5.000 Euro beträgt. Der durchschnittliche Bestand des Betriebsvermögens ist aufgrund <strong>der</strong><br />

Imputation mit ca. 8.000 Euro in beiden Quellen sehr ähnlich. Das Versicherungsvermögen ist, wie bereits oben<br />

vermerkt, mit ca. 7.000 Euro im SOEP stärker vertreten als in <strong>der</strong> EVS, wo <strong>der</strong> durchschnittliche Bestand ca.<br />

2.000 Euro beträgt. Hier vermischen sich vermutlich <strong>die</strong> beiden Vermögensformen Geld- und<br />

Wertpapiervermögen und Versicherungsvermögen in beiden Quellen. Nimmt man beide Vermögensarten<br />

zusammen, so ist <strong>der</strong> durchschnittliche Bestand im SOEP in <strong>der</strong> Tat fast identisch mit dem in <strong>der</strong> EVS. Das<br />

Gesamtnettovermögen pro Kopf beträgt in <strong>der</strong> EVS mit ca. 62.000 Euro insgesamt etwas weniger als im SOEP,<br />

in dem ein durchschnittlicher Stand von ca. 67.000 Euro resultiert. Die Portfoliodifferenzen <strong>der</strong> EVS zwischen<br />

reichen und nicht-reichen Haushalten ergeben qualitativ sehr ähnliche Muster wie im SOEP. Der einzige<br />

Unterschied ist <strong>der</strong>, dass im SOEP <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Geld- und Wertpapiervermögensstände <strong>der</strong> reichen<br />

Teilbevölkerung deutlich angestiegen ist (<strong>der</strong> <strong>der</strong> nicht-reichen Teilbevölkerung aber nicht). In <strong>der</strong> EVS ist <strong>die</strong>s<br />

ebenfalls <strong>der</strong> Fall, aber dort fällt <strong>der</strong> Wert des Immobilienbesitzes um denselben Betrag, so dass in <strong>der</strong> EVS im<br />

Gegensatz zum SOEP <strong>die</strong> reiche Teilbevölkerung ebenfalls keine Verän<strong>der</strong>ung im Gesamtnettovermögen<br />

verzeichnet. Dies war im SOEP an<strong>der</strong>s, wo <strong>die</strong> reiche Teilbevölkerung deutliche Nettovermögensgewinne<br />

verbuchen konnte, nicht aber <strong>die</strong> nicht-reiche Teilbevölkerung.<br />

10.1.2 Abgrenzung nach Einkommensreichtum<br />

Im folgenden Abschnitt wird <strong>die</strong> Analyse <strong>der</strong> Unterschiede in <strong>der</strong> Vermögensstruktur zwischen <strong>der</strong> reichen und<br />

<strong>der</strong> nicht-reichen Teilbevölkerung in <strong>der</strong>selben Weise wie im vorherigen Abschnitt vorgenommen, außer dass<br />

Reichtum nun als Einkommensreichtum im Sinn des mindestens zweifachen Nettoäquivalenzeinkommens des<br />

Median definiert wird.<br />

Wenn statt auf Vermögensreichtum auf Einkommensreichtum abgestellt wird, ergeben sich eine Reihe von<br />

Unterschieden in den Anteilen <strong>der</strong> Besitzer <strong>der</strong> jeweiligen Vermögensart, <strong>die</strong> insgesamt aber wie<strong>der</strong>um<br />

mo<strong>der</strong>at ausfallen. Es wird im Folgenden nur auf <strong>die</strong> Fälle eingegangen, bei denen es Unterschiede gibt. So ist<br />

bei Abgrenzung nach Einkommensreichtum <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> reichen Teilbevölkerung mit selbstgenutztem<br />

Immobilienbesitz mit ca. 71% (statt 94%) deutlich niedriger. Dies erklärt sich damit, dass es offenbar sehr<br />

mobile Hocheinkommensbezieher gibt, <strong>die</strong> (bisher) darauf verzichtet haben, Immobilieneigentum<br />

anzuschaffen. Beim Betriebsvermögen ist interessanterweise <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Besitzer <strong>die</strong>ser Vermögensart unter<br />

<strong>der</strong> einkommensreichen Teilbevölkerung größer als unter <strong>der</strong> vermögensreichen Teilbevölkerung (29% statt<br />

25%). Beim Versicherungsvermögen ist <strong>die</strong>s ebenfalls <strong>der</strong> Fall (80% statt 66%). Auch sind <strong>die</strong><br />

Einkommensreichen im Vergleich zu <strong>der</strong> Abgrenzung nach Vermögensreichtum öfter verschuldet (60% statt<br />

40%). Schließlich zeigt <strong>der</strong> Wert von ca. 96% <strong>der</strong> Einkommensreichen <strong>die</strong> ein positives Nettovermögen besitzen,<br />

dass es offenbar einkommensreiche Personen gibt, <strong>die</strong> <strong>über</strong> kein positives Nettovermögen verfügen. Zur<br />

Einschätzung <strong>der</strong> Unterschiede zwischen Vermögensreichen und Einkommensreichen sei außerdem noch

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