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Das komplette Antragspaket - GEW

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liegen uneingeschränkt der Hochschulselbstverwaltung.<br />

B. Zweite Phase/Berufseingangsphase/Mentoring<br />

1. Schwerpunkt Interessenvertretung<br />

Die <strong>GEW</strong> intensiviert in der nächsten Wahlperiode<br />

ihre Aktivitäten in der Interessenvertretung<br />

der Referendar/innen, der Fach- und<br />

Seminarleiter/innen, sowie der schulischen<br />

Mentor/innen. Ziel ist, die Gruppe der Auszubildenden<br />

sowie die an der Ausbildung beteiligten<br />

Beschäftigten verstärkt als Mitglieder<br />

und für die Mitarbeit in der <strong>GEW</strong> zu gewinnen.<br />

2. Forderungen für Referendariat/Vorbereitungsdienst:<br />

• Der Zugang zum Referendariat/Vorbereitungsdienst<br />

soll in allen Bundesländern einheitlich<br />

geregelt sein. 1. Staatsexamen bzw. der<br />

Master Ed. sind von allen anderen Bundesländern<br />

bedingungslos anzuerkennen.<br />

• Die Dauer des Referendariats/Vorbereitungsdienstes<br />

soll in allen Bundesländern und<br />

für alle Lehramtstypen einheitlich mindestens<br />

18 Monate betragen. Praxisphasen während<br />

des Studiums sind darauf nicht anzurechnen.<br />

• Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in<br />

zwei Phasen: Einführungs- und Professionalisierungsphase.<br />

In der Einführungsphase stehen<br />

Hospitationen, kollegiale Fallberatung, Supervision<br />

und begleiteter Unterricht im Vordergrund.<br />

In der Professionalisierungsphase<br />

stehen eigenverantwortlicher Unterricht,<br />

Eltern-/ Schülergespräche und Bewertungsfragen<br />

im Vordergrund.<br />

• Im Rahmen einer vorgegebenen Bandbreite<br />

bestimmen die Referendar/innen den Umfang<br />

des eigenverantwortlichen Unterrichts selbst.<br />

• Organisation und Inhalte des Referendariats/<br />

Vorbereitungsdienstes tragen der Tatsache<br />

Rechnung, dass es sich bei den Referendaren/<br />

Referendarinnen um erwachsene Lerner<br />

handelt. Die Partizipation bei der Gestaltung<br />

der Ausbildung muss für die Referendar/innen<br />

sichergestellt sein. Für die zuständigen Personalvertretungen<br />

ist die Mitbestimmung in allen<br />

Fragen der Ausbildung zu gewährleisten.<br />

• Die personenbezogene Beratung der<br />

Referendare/ Referendarinnen – insbesondere<br />

in Konfliktsituationen und bei unklarer beruflicher<br />

Eignung – sollen überfachliche Ausbilder<br />

oder Externe übernehmen.<br />

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regionale Unterstrukturen notwendig, um den<br />

Teilnehmer_innen lange Anfahrtswege zu ersparen.<br />

Die finanziellen und personellen<br />

Ressourcen sind den gestiegenen Anforderungen<br />

an die Lehrer_innenbildung anzupassen.<br />

• <strong>Das</strong> Programm soll sich inhaltlich an den<br />

aktuellen Entwicklungen und wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung<br />

orientieren und die kritische Auseinandersetzung<br />

mit erziehungswissenschaftlichen,<br />

bildungs- und gesellschaftspolitischen<br />

Fragen ermöglichen. Die Lehrkräfte und ihre<br />

Vertretungen müssen an der Programmentwicklung<br />

beteiligt werden. Die <strong>GEW</strong> entwickelt<br />

eigene Fortbildungsangebote und bietet<br />

den Landesregierungen Kooperationen an.<br />

• Die Fortbildungsangebote müssen auf nachhaltige<br />

Wirksamkeit angelegt sein. Dazu tragen<br />

insbesondere Fortbildungen bei, die sich über<br />

einen längeren Zeitraum mit einem Wechsel<br />

von Praxis- und Reflexionsphasen erstrecken.<br />

Internetbasierte Fortbildungsangebote hält die<br />

<strong>GEW</strong> dann für akzeptabel, wenn zum Erfahrungs-<br />

und Meinungsaustausch auch die<br />

persönliche Begegnung vorgesehen ist.<br />

• Dienstlich angeordnete Fortbildungsmaßnahmen<br />

müssen kostenfrei sein und innerhalb der<br />

Dienstzeit stattfinden. Die Pflicht zur<br />

Fortbildung setzt sinnvolle Angebote in ausreichender<br />

Zahl und Qualität voraus.<br />

Forderungen der <strong>GEW</strong>:<br />

• Geltung des Prinzips „Gleiches Geld für<br />

gleichwertige Arbeit mit gleichwertiger Ausbildung“<br />

auch bei Lehrkräften<br />

• Gleichstellung aller akademisch ausgebildeten<br />

Lehrkräfte mit anderen Akademiker_innen<br />

im öffentlichen Dienst, dass heißt eine einheitliche<br />

Zuordnung aller Lehrämter mit Masterabschluss<br />

(bzw. einem als gleichwertig anerkannten<br />

Abschluss ) und Staatsexamen.<br />

• Gleichwertige materielle Bedingungen während<br />

des Vorbereitungsdienstes unabhängig<br />

vom Lehramt und Beschäftigungsstatus<br />

• Deutliche Erhöhung der Anwärter_innenbezüge.<br />

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