Das komplette Antragspaket - GEW
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liegen uneingeschränkt der Hochschulselbstverwaltung.<br />
B. Zweite Phase/Berufseingangsphase/Mentoring<br />
1. Schwerpunkt Interessenvertretung<br />
Die <strong>GEW</strong> intensiviert in der nächsten Wahlperiode<br />
ihre Aktivitäten in der Interessenvertretung<br />
der Referendar/innen, der Fach- und<br />
Seminarleiter/innen, sowie der schulischen<br />
Mentor/innen. Ziel ist, die Gruppe der Auszubildenden<br />
sowie die an der Ausbildung beteiligten<br />
Beschäftigten verstärkt als Mitglieder<br />
und für die Mitarbeit in der <strong>GEW</strong> zu gewinnen.<br />
2. Forderungen für Referendariat/Vorbereitungsdienst:<br />
• Der Zugang zum Referendariat/Vorbereitungsdienst<br />
soll in allen Bundesländern einheitlich<br />
geregelt sein. 1. Staatsexamen bzw. der<br />
Master Ed. sind von allen anderen Bundesländern<br />
bedingungslos anzuerkennen.<br />
• Die Dauer des Referendariats/Vorbereitungsdienstes<br />
soll in allen Bundesländern und<br />
für alle Lehramtstypen einheitlich mindestens<br />
18 Monate betragen. Praxisphasen während<br />
des Studiums sind darauf nicht anzurechnen.<br />
• Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in<br />
zwei Phasen: Einführungs- und Professionalisierungsphase.<br />
In der Einführungsphase stehen<br />
Hospitationen, kollegiale Fallberatung, Supervision<br />
und begleiteter Unterricht im Vordergrund.<br />
In der Professionalisierungsphase<br />
stehen eigenverantwortlicher Unterricht,<br />
Eltern-/ Schülergespräche und Bewertungsfragen<br />
im Vordergrund.<br />
• Im Rahmen einer vorgegebenen Bandbreite<br />
bestimmen die Referendar/innen den Umfang<br />
des eigenverantwortlichen Unterrichts selbst.<br />
• Organisation und Inhalte des Referendariats/<br />
Vorbereitungsdienstes tragen der Tatsache<br />
Rechnung, dass es sich bei den Referendaren/<br />
Referendarinnen um erwachsene Lerner<br />
handelt. Die Partizipation bei der Gestaltung<br />
der Ausbildung muss für die Referendar/innen<br />
sichergestellt sein. Für die zuständigen Personalvertretungen<br />
ist die Mitbestimmung in allen<br />
Fragen der Ausbildung zu gewährleisten.<br />
• Die personenbezogene Beratung der<br />
Referendare/ Referendarinnen – insbesondere<br />
in Konfliktsituationen und bei unklarer beruflicher<br />
Eignung – sollen überfachliche Ausbilder<br />
oder Externe übernehmen.<br />
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regionale Unterstrukturen notwendig, um den<br />
Teilnehmer_innen lange Anfahrtswege zu ersparen.<br />
Die finanziellen und personellen<br />
Ressourcen sind den gestiegenen Anforderungen<br />
an die Lehrer_innenbildung anzupassen.<br />
• <strong>Das</strong> Programm soll sich inhaltlich an den<br />
aktuellen Entwicklungen und wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung<br />
orientieren und die kritische Auseinandersetzung<br />
mit erziehungswissenschaftlichen,<br />
bildungs- und gesellschaftspolitischen<br />
Fragen ermöglichen. Die Lehrkräfte und ihre<br />
Vertretungen müssen an der Programmentwicklung<br />
beteiligt werden. Die <strong>GEW</strong> entwickelt<br />
eigene Fortbildungsangebote und bietet<br />
den Landesregierungen Kooperationen an.<br />
• Die Fortbildungsangebote müssen auf nachhaltige<br />
Wirksamkeit angelegt sein. Dazu tragen<br />
insbesondere Fortbildungen bei, die sich über<br />
einen längeren Zeitraum mit einem Wechsel<br />
von Praxis- und Reflexionsphasen erstrecken.<br />
Internetbasierte Fortbildungsangebote hält die<br />
<strong>GEW</strong> dann für akzeptabel, wenn zum Erfahrungs-<br />
und Meinungsaustausch auch die<br />
persönliche Begegnung vorgesehen ist.<br />
• Dienstlich angeordnete Fortbildungsmaßnahmen<br />
müssen kostenfrei sein und innerhalb der<br />
Dienstzeit stattfinden. Die Pflicht zur<br />
Fortbildung setzt sinnvolle Angebote in ausreichender<br />
Zahl und Qualität voraus.<br />
Forderungen der <strong>GEW</strong>:<br />
• Geltung des Prinzips „Gleiches Geld für<br />
gleichwertige Arbeit mit gleichwertiger Ausbildung“<br />
auch bei Lehrkräften<br />
• Gleichstellung aller akademisch ausgebildeten<br />
Lehrkräfte mit anderen Akademiker_innen<br />
im öffentlichen Dienst, dass heißt eine einheitliche<br />
Zuordnung aller Lehrämter mit Masterabschluss<br />
(bzw. einem als gleichwertig anerkannten<br />
Abschluss ) und Staatsexamen.<br />
• Gleichwertige materielle Bedingungen während<br />
des Vorbereitungsdienstes unabhängig<br />
vom Lehramt und Beschäftigungsstatus<br />
• Deutliche Erhöhung der Anwärter_innenbezüge.<br />
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