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Das komplette Antragspaket - GEW

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4.2 Satzungsergänzender Hilfsantrag zum<br />

Antrag der <strong>GEW</strong> Sachsen-Anhalt zu § 20<br />

Geschäftsführender Vorstand<br />

Antragsteller: LV Hamburg<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Siehe Anlage 1 (Hinweise der Antragskommission)<br />

Sollte der Antrag der <strong>GEW</strong> Sachsen-Anhalt zur<br />

Änderung der Satzung der <strong>GEW</strong> zur Abstimmung<br />

kommen, so wäre hierin der Vorschlag<br />

für den neuen § 20 anzupassen:<br />

§ 20 Geschäftsführender Vorstand<br />

1. Dem Geschäftsführenden Vorstand<br />

gehören an:<br />

a) die Vorsitzende oder der Vorsitzende,<br />

b) fünf stellvertretende Vorsitzende mit jeweils<br />

einem der folgenden Arbeitsschwerpunkte:<br />

• Organisation, Service und Finanzen,<br />

• Tarif-, Beamten- und Seniorinnen- und Seniorenpolitik,<br />

• Bildungspolitik im Bereich der Kinder- und<br />

Jugendhilfe,<br />

• Bildungspolitik im Bereich Schule,<br />

• Bildungspolitik im Bereich Hochschule, Forschung<br />

und Erwachsenenbildung.<br />

Begründung<br />

Falls der satzungsändernde Antrag der <strong>GEW</strong><br />

Sachsen-Anhalt behandelt wird bzw. zur Abstimmung<br />

kommt, besteht die Möglichkeit,<br />

dass die Stelle in der Satzung, auf die sich unser<br />

Hauptantrag bezieht, verändert wird. Sachlich<br />

ist wiederum alles beim Alten. Falls weitere Begründung<br />

gewünscht wird, erfolgt diese mündlich.<br />

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