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Das komplette Antragspaket - GEW

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XII. § 23 erhält eine Unterteilung in Ziffern:<br />

• der Satz 1 wird die neue Ziffer 1,<br />

• die Sätze 2 und 3 werden die neue Ziffer 3,<br />

• die Sätze 4 und 5 werden die neue Ziffer 4,<br />

• der Satz 6 wird die neue Ziffer 5.<br />

XIII. In § 23 wird:<br />

in der neuen Ziffer 1 folgender neuer Satz 2<br />

angefügt:<br />

• <strong>Das</strong> Nähere regelt der Hauptvorstand.<br />

• folgende neue Ziffer 2 eingefügt:<br />

2. Die Bundesausschüsse stimmen sich in ihrer<br />

Arbeit mit den jeweils verantwortlichen Mitgliedern<br />

des Geschäftsführenden Vorstandes<br />

ab. Über die Zuordnung beschließt der HV auf<br />

Vorschlag des Geschäftsführenden Vorstandes.<br />

• in der neuen Ziffer 4 im Satz 2 die Worte<br />

-"Die Aufgabe des Koordinierungsausschusses<br />

für Fachgremienarbeit" durch die Worte "Seine<br />

Aufgabe" ersetzt,<br />

• in der neuen Ziffer 5 das Wort "Er" durch die<br />

Worte "Der Koordinierungsausschuss für<br />

Fachgremienarbeit" ersetzt.<br />

105<br />

110<br />

115<br />

120<br />

125<br />

XIV. In § 23 erhält die Ziffer 1 die folgende<br />

Fassung:<br />

1. Die Bundesausschüsse bestehen aus je einer<br />

Vertreterin oder einem Vertreter aus den<br />

Landesverbänden. Diese werden von den<br />

Landesverbänden entsandt. Der Hauptvorstand<br />

kann weitere Mitglieder berufen.<br />

Begründung<br />

Schaffung fehlender Satzungsgrundlagen<br />

Aufgrund der vielfältigen Veränderungen der<br />

Satzung der <strong>GEW</strong> in den letzten Jahrzehnten<br />

besteht keine durchgängige Systematik der<br />

Übertragung von Kompetenzen und Aufgaben<br />

durch den Gewerkschaftstag an den Hauptvorstand<br />

mehr. Dies steht der notwendigen Transparenz<br />

und der Legitimation von Beschlüssen<br />

des Hauptvorstandes entgegen. Bei einer Reihe<br />

von Beschlüssen ist nicht klar, ob eine Legitimation<br />

für den Hauptvorstand gegeben war,<br />

warum manches eine „Ordnung“ und anderes<br />

eine "Richtlinie" ist, warum bestimmte<br />

Sachverhalte geregelt sind und andere,<br />

gleichgelagerte Sachverhalte nicht usw.<br />

So hat der Hauptvorstand u.a. eine Beitragsordnung<br />

und eine Haushalts- und Kassenordnung<br />

130<br />

135<br />

140<br />

145<br />

150<br />

155<br />

326

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