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Das komplette Antragspaket - GEW

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gen, insbesondere daran, dass Schulen angeboten<br />

werden, die den Zugang zum Abitur möglichst<br />

lange offenhalten.<br />

Vielfach nimmt die Kommunalpolitik dieses Interesse<br />

ihrer BürgerInnen auf und sucht nach<br />

Wegen, das Bildungsangebot in der Kommune<br />

zu verbessern. Es ist die Tendenz zu verzeichnen,<br />

dass Kommunen, bzw. Kommunale<br />

Spitzenverbände, elaborierte Anforderungen<br />

an die Landespolitik im Bereich der Finanz-,<br />

Schul- und Bildungspolitik formulieren. In der<br />

Zusammenarbeit von <strong>GEW</strong>-Landesverbänden<br />

mit den Kommunalen Spitzenverbänden kann<br />

es gelingen, feste Kooperationen und politische<br />

Bündnisse zu entwickeln, die sich auf die Finanzierung<br />

der Bildung, aber auch auf die Ausgestaltung<br />

der Bestimmungen im Landesrecht beziehen<br />

können. Dies kann die Bedeutung der<br />

Bildung in der Landespolitik und den Einfluss<br />

der <strong>GEW</strong> stärken.<br />

Verhältnis von Kommunen und Ländern in der<br />

Bildungspolitik<br />

In den Aussagen von Kommunalen Spitzenverbänden<br />

zur Bildungspolitik geht es vor allem<br />

um eine stärkeres Gewicht der kommunalen<br />

Schulträger in der Schul- und Bildungspolitik<br />

der Länder. Kommunale Spitzenverbände treten<br />

für die Erhöhung dezentraler Entscheidungskompetenzen<br />

bei der Gestaltung<br />

des Schul- und Bildungsangebots im Bereich<br />

der Kommune ein. Diese erweiterten Entscheidungskompetenzen<br />

werden damit begründet,<br />

dass in den Kommunen das Bildungsangebot<br />

verbessert und Schulen und andere<br />

Bildungseinrichtungen auf der Grundlage einer<br />

kommunalen Bildungsplanung systematisch kooperieren<br />

sollen.<br />

Wenn man von den Stadtstaaten und einigen<br />

Städten in Bayern absieht, besteht im<br />

Schulbereich die Trennung zwischen dem<br />

Schulträger, der für die Errichtung, den Unterhalt<br />

(Bau und Unterhalt von Gebäuden,<br />

Gebäude sowie die Errichtung und Schließung<br />

von Schulen im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung)<br />

zuständig ist, und dem Land,<br />

dass per Gesetz und untergesetzlichen Regelungen<br />

die pädagogische Arbeit der Schulen<br />

steuert sowie das Personal einstellt. Insbesondere<br />

die Schulformen, die die Kommunen<br />

errichten und unterhalten dürfen, werden<br />

durch Landesrecht geregelt. Der Grad der Zen-<br />

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