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Das komplette Antragspaket - GEW

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4.4 Satzung: Umbenennung<br />

Arbeitsbereich AuB<br />

Antragsteller: Hauptvorstand<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Siehe Anlage 1 (Hinweise der Antragskommission)<br />

§ 20 Nr. 1 Buchstabe b) der Satzung der <strong>GEW</strong><br />

erhält folgende Fassung:"b) die Mitglieder der<br />

Arbeitsbereiche<br />

- Finanzen<br />

- Frauenpolitik<br />

- Tarif- und Beamtenpolitik"<br />

1<br />

5<br />

Folgeänderungen:<br />

In den Richtlinien für die Durchführung von Tarifverhandlungen<br />

und die Führung von Arbeitskämpfen<br />

wird jeweils "Angestellten- und Beamtenpolitik"<br />

durch "Tarif- und Beamtenpolitik"<br />

ersetzt.<br />

Begründung<br />

Eine Differenzierung der Arbeitsfelder anhand<br />

des Beschäftigungsstatus "Angestellte" und<br />

"Beamte" hatte historisch ihre Berechtigung, ist<br />

aber nicht mehr zeitgemäß. Ein Arbeitsschwerpunkt<br />

der <strong>GEW</strong>, der in den letzten Jahren zunehmend<br />

an Bedeutung gewonnen hat, ist die<br />

Tarifarbeit. Der Begriff "Angestellter" wird in<br />

Tarifverträgen kaum noch verwendet, an seine<br />

Stelle ist der auch europarechtlich maßgebliche<br />

Begriff des "Beschäftigten" getreten. Hinsichtlich<br />

der Interessensvertretung für Beamtinnen<br />

und Beamte bleibt es auf absehbare Zeit an der<br />

Statusorientierung.<br />

10<br />

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