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Das komplette Antragspaket - GEW

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Begründung<br />

Zuschnitt der politischen Aufgabenbereiche<br />

des Geschäftsführenden Vorstandes<br />

Mit dem Satzungsvorschlag zu einer geänderten<br />

Struktur des Geschäftsführenden<br />

Bundesvorstandes wird der Versuch unternommen,<br />

die teils intensiven Diskussionen der letzten<br />

10 Jahre aufzugreifen und in einem Vorschlag,<br />

der sich in den Debatten als am meisten<br />

zustimmungsfähig gezeigt hat, zusammenzufassen.<br />

Mit der neuen Struktur soll vor allem ein Zeichen<br />

für eine Gesamtverantwortung des Geschäftsführenden<br />

Vorstandes für die Politik in<br />

und für die <strong>GEW</strong> zwischen den Gewerkschaftstagen<br />

gesetzt und damit u.a. der vielfach<br />

beklagten "Versäulung" innerhalb der GV-<br />

Struktur entgegengewirkt werden. Dies soll insbesondere<br />

dadurch erreicht werden, dass neben<br />

der bzw. dem Vorsitzenden an die Stelle<br />

der bisherigen Statusunterschiede zwischen<br />

den GV-Mitgliedern (Mitglieder für Arbeitsbereiche,<br />

Mitglieder für Organisationsbereiche,<br />

ein Mitglied mit der Zusatzfunktion der/des<br />

stellvertretenden Vorsitzenden) eine solche Anzahl<br />

gleichberechtigter stellvertretender Vorsitzender<br />

treten soll, die für die Erfüllung der<br />

politischen Aufgaben auf der Bundesebene<br />

erforderlich sind.<br />

Über die erforderliche Anzahl der stellvertretenden<br />

Vorsitzenden bestehen hinsichtlich der<br />

auf der Bundesebene zwingend zu erfüllenden<br />

politischen Kernaufgaben durchaus unterschiedliche<br />

Auffassungen. Die Spannbreite<br />

reicht dabei etwa von drei bis zu sieben weiteren<br />

GV-Mitgliedern neben der/dem Vorsitzenden.<br />

Der vorliegende Vorschlag positioniert<br />

sich mit fünf weiteren GV-Mitgliedern in der<br />

Mitte dieser Spannbreite. Dabei spielten insbesondere<br />

Überlegungen eine Rolle, die die Darstellung<br />

der <strong>GEW</strong> als Tarif- und als Bildungsorganisation<br />

nach außen gegenüber anderen<br />

Akteuren auf der Bundesebene im Blick haben.<br />

Im Hinblick auf die für die <strong>GEW</strong> besonders<br />

bedeutsame Geschlechterverteilung im Geschäftsführenden<br />

Vorstand soll die Satzung die<br />

Forderung beinhalten, dass mindestens die<br />

Hälfte der GV-Mitglieder Frauen sein sollen.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass<br />

es neben den in der Satzung zugewiesenen<br />

zentralen Arbeitsschwerpunkten selbstverständlich<br />

eine Fülle weiterer Aufgaben gibt, die<br />

von den Mitgliedern des GV im Interesse der<br />

50<br />

55<br />

60<br />

65<br />

70<br />

75<br />

80<br />

85<br />

90<br />

95<br />

100<br />

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