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Das komplette Antragspaket - GEW

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tion. So entsteht der Eindruck, in Schulbüchern<br />

werde Schüler_innen „die Wahrheit“ vermittelt.<br />

Dies ist umso brisanter als in Schulbüchern<br />

auch implizit Normen und Werte vermittelt<br />

werden: Welche Hobbys haben „richtige“ Jungen?<br />

Wer macht die Hausarbeit? Wie sieht eine<br />

Familie aus?<br />

Die Schulbuchforschung zeigt, dass auch heute<br />

in Schulbüchern noch Geschlechterstereotype<br />

reproduziert werden und dass Lesben,<br />

Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter* (LSBTI)<br />

im Vergleich mit der tatsächlichen Vielfalt von<br />

Menschen und Lebensformen völlig unterrepräsentiert<br />

sind. Dies widerspricht dem rechtlichen<br />

Gebot der Gleichstellung, Antidiskriminierung<br />

und Förderung der Entwicklung aller<br />

Schüler_innen.<br />

Nach den rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

liegen der Schutz vor Diskriminierung und die<br />

Durchsetzung tatsächlicher Gleichstellung im<br />

Bildungssystem im Verantwortungsbereich<br />

staatlicher Institutionen. Dies regeln insbesondere<br />

internationale Normen wie die UN-<br />

Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention<br />

on the Elimination of All Forms of Discrimination<br />

against Women), das Grundgesetz (Gleichstellungsauftrag<br />

in § 3) und die Schulgesetze<br />

der Bundesländer. Aus diesen und anderen<br />

Rechtsvorschriften lassen sich Anforderungen<br />

für Schulbücher in Bezug auf den Abbau von<br />

Geschlechterstereotypen und Diskriminierung<br />

wegen der sexuellen Orientierung/Identität<br />

und die Darstellung vielfältiger Menschen und<br />

Lebensformen ableiten.<br />

Im Zwischenbericht Band II des Runden Tisches<br />

Sexueller Kindesmissbrauch vom 01.12.2010<br />

wird u.a. gefordert, dass "die schulische und<br />

außerschulische Sexualerziehung erheblich<br />

dazu beiträgt, dass Kinder und Jugendliche ihre<br />

eigene Sexualität entwickeln können. Dazu<br />

gehören ein realistisches Selbstkonzept, eine<br />

realistische Wahrnehmung der Selbstwirksamkeit<br />

sowie ein eigenes Selbstwertgefühl".<br />

Kinder und Jugendliche "haben ein Recht auf<br />

die Entwicklung ihrer eigenen Sexualität, auf<br />

Zugang zu Ansprechpersonen und –organisation,<br />

denen sie sich anvertrauen können." Im<br />

Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten<br />

Nationen für Menschenrechte an den Menschenrechtsrat<br />

vom 17. November 2011 heißt<br />

es: "Der Menschenrechtsausschuss, der Aus-<br />

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