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Das komplette Antragspaket - GEW

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Jede Diskussion um eine Ausweitung regionaler<br />

Gestaltungsmöglichkeiten im Bildungsbereich<br />

muss eingebettet sein in die Gesamtverantwortung<br />

des Staates, unter dessen Aufsicht entsprechend<br />

Artikel 7 I des Grundgesetzes die<br />

Schulen stehen. Denn zur Sicherung landesweit<br />

konzeptioneller Grundlagen einer landesweit<br />

ausgeglichenen Personalversorgung und einer<br />

gleichen Qualität der Bildung bedarf es einer<br />

übergeordneten, staatlichen Instanz mit ausreichender<br />

Steuerungskompetenz.<br />

Artikel 72 II des Grundgesetzes gebietet die<br />

"Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse<br />

im Bundesgebiet“, und dies gilt auch für den<br />

Bildungsbereich. Doch aufgrund der unterschiedlichen<br />

Entwicklung in den einzelnen<br />

Kommunen unterscheiden sich die Kreise bzw.<br />

kreisfreien Städte in Deutschland in ihrer wirtschaftlichen,<br />

demografischen und sozialen Lage<br />

immer stärker voneinander. Ganze Regionen<br />

driften hinsichtlich ihrer Zukunftschancen auseinander,<br />

ein Problem, mit fatalen Auswirkungen<br />

insbesondere auf die Kinder und Jugendlichen<br />

in den risikobelasteten Gebieten. Besondere<br />

Fördermaßnahmen dürfen nicht zu einer<br />

weiteren Zersplitterung führen, sondern<br />

müssen die Wahrung bzw. Wiederherstellung<br />

gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten<br />

Bildungsbereich gewährleisten.<br />

• Chancen nutzen und Ökonomisierung verhindern<br />

Im Zuge einer engen Kooperation und Vernetzung<br />

unterschiedlicher Bildungsinstitutionen<br />

müssen gemeinsame Konzepte im Sinne<br />

ganzheitlicher Bildung erarbeitet werden, mit<br />

denen aus unterschiedlichen Blickwinkeln verschiedener<br />

Professionen angemessene Antworten<br />

auf die besonderen pädagogischen und sozialen<br />

Herausforderungen vor Ort gegeben<br />

werden.<br />

Dadurch können auch die Übergänge zwischen<br />

einzelnen Bildungsgängen und Bildungsinstitutionen<br />

optimiert werden.<br />

Es besteht aber die Gefahr, dass durch das Aufbrechen<br />

bislang klarer tradierter Zuständigkeiten<br />

in unserem Bildungssystem ein Deregulierungsprozess<br />

in Gang gesetzt wird. Wenn mit<br />

Blick auf die dringender werdende Finanznot<br />

der Kommunen verstärkt auf die Unterstützung<br />

265<br />

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315<br />

• Angemessene Arbeitsbedingungen<br />

Mitentscheidend für die Frage, ob die Entwicklung<br />

von z.B, "kommunalen Bildungslandschaften“<br />

gelingt, ist die Sicherung und deutliche<br />

Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle<br />

Beschäftigten in den Bildungseinrichtungen.<br />

Die Arbeitsbedingungen einschließlich der<br />

angemessenen Vergütung müssen tarifvertraglich<br />

geregelt werden. Notwendig sind<br />

außerdem Unterstützungssysteme bei der Projektentwicklung<br />

und die Vertretung bzw. die<br />

Mitbestimmung der Beschäftigten durch Betriebs-<br />

und Personalräte.<br />

Außerdem müssen an dem Prozess der pädagogischen<br />

Weiterentwicklung in den Kommunen<br />

alle Gruppen, insbesondere die Bildungsteilnehmer<br />

und Bildungsteilnehmerinnen und bei<br />

jüngeren Kindern auch deren Eltern sowie die<br />

Beschäftigten und ihre Gewerkschaft angemessen<br />

beteiligt werden.<br />

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