Das komplette Antragspaket - GEW
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Perspektiven:<br />
Mit Blick auf die dargestellten Chancen und<br />
Risiken können "kommunale Bildungslandschaften"<br />
nur fruchtbar genutzt werden,<br />
wenn die Umsetzung den Forderungen entspricht,<br />
die oben genannt wurden. Dabei sind<br />
folgende Stichpunkte hervorzuheben:<br />
• Sicherung der Gesamtverantwortung des<br />
Staates bei der Steuerung der Bildungsprozesse.<br />
Dazu gehört auch die Setzung der<br />
notwendigen Bildungsstandards und "die<br />
Dienstherrneigenschaft“ des Landes für alle<br />
an den Schulen unterrichtenden Lehr- und<br />
sozialpädagogischen Fachkräfte.<br />
• Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse<br />
und entsprechende politische und finanzielle<br />
Steuerung des Bildungsbereichs.<br />
• Ausreichende und gesicherte Finanzausstattung<br />
für die Kommunen, insbesondere<br />
unter dem Blickwinkel deren unterschiedlicher<br />
Finanzkraft.<br />
Angemessene Arbeitsbedingungen und Tarifbindung<br />
für die Beschäftigten in den "kommunalen<br />
Bildungslandschaften.“<br />
Angesichts dieser bildungspolitischen Entwicklung<br />
im kommunalen Bereich ergeben sich für<br />
die <strong>GEW</strong> zwei Aufgaben:<br />
- Zum einen nach innen: Eine Überprüfung,<br />
inwieweit die gegebenen internen Strukturen<br />
der <strong>GEW</strong> eine Mitwirkung in diesen kommunalen<br />
Bildungsprozessen ermöglichen, bzw. den<br />
Aufbau von Strukturen und Kompetenzen, die<br />
zu einem aktiven Mitwirken vor Ort befähigen.<br />
- Zum anderen nach außen: Eine Bewertung<br />
dieser Entwicklung unter dem Blickwinkel der<br />
zentralen <strong>GEW</strong>-Ziele, um diesen Prozess politisch<br />
aktiv mit zu gestalten und auf dieser Basis<br />
nicht nur öffentlich Stellung beziehen zu können.<br />
<strong>Das</strong> gilt vor allen Dingen für die angemessene<br />
Beteiligung der Beschäftigten und ihrer<br />
Gewerkschaft an den Entwicklungsprozessen.<br />
In diesem Sinne verweist die <strong>GEW</strong> auf folgende<br />
Punkte, die in besonderer Weise zu berücksichtigen<br />
sind:<br />
• Sicherung der Gesamtverantwortung des<br />
Staates und Wahrung gleichwertiger<br />
Lebensverhältnisse<br />
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255<br />
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bedarf es einer übergeordneten, staatlichen Instanz<br />
mit ausreichender Steuerungskompetenz.<br />
Die "Dienstherrn- bzw. Arbeitgebereigenschaft"<br />
des Landes für alle Beschäftigten im Schuldienst<br />
muss erhalten bleiben.<br />
<strong>Das</strong> Gebot zur "Herstellung gleichwertiger<br />
Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ nach Artikel<br />
72 II des Grundgesetzes gilt auch für den<br />
Bildungsbereich. Unterschiedliche Entwicklungen<br />
in einzelnen Kommunen, Kreisen bzw.<br />
kreisfreien Städte in Deutschland dürfen nicht<br />
zu unterschiedlichen Bildungsbedingungen für<br />
Kinder und Jugendliche führen. Besondere<br />
Fördermaßnahmen müssen die Wahrung bzw.<br />
Wiederherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse<br />
im gesamten Bildungsbereich gewährleisten.<br />
• Chancen nutzen und Ökonomisierung verhindern<br />
Im Zuge einer engen Kooperation und Vernetzung<br />
unterschiedlicher Bildungsinstitutionen<br />
und Professionen müssen gemeinsame<br />
Konzepte im Sinne ganzheitlicher Bildung erarbeitet<br />
werden. Um Steuerungsmöglichkeiten<br />
z. B von Seiten der Wirtschaft auszuschließen,<br />
muss die Ökonomisierung und Entstaatlichung<br />
des Bildungswesens verhindert werden.<br />
• Sicherung der notwendigen Finanzmittel<br />
Trotz erheblicher Unterschiede und vielerorts<br />
bestehender gravierender Haushaltsnöte müssen<br />
von den Kommunen viele neue Aufgaben<br />
wahrgenommen werden. Umso wichtiger ist<br />
es, bei der Entwicklung von z.B. "kommunalen<br />
Bildungslandschaften“, das Konnexitätsprinzip<br />
strikt zu beachten. Unabhängig von der<br />
Notwendigkeit, die Kommunen bereits heute<br />
besser finanziell auszustatten, muss der Gesetzgeber,<br />
gestützt auf Art. 104a des Grundgesetzes<br />
bzw. auf die entsprechenden Artikel der<br />
Landesverfassungen, für den finanziellen Ausgleich<br />
der von ihm aufgetragenen Aufgaben<br />
sorgen. Darüber hinaus ist es unabdingbar, indikatorengestützt<br />
dort mehr Mittel zur Verfügung<br />
zu stellen, wo eine Politik der Gleichbehandlung<br />
zunehmende Ungleichheit zur Folge<br />
hätte. Um der bestehenden Ungleichheit entgegenzuwirken,<br />
müssen öffentliche Bildungsangebote<br />
prinzipiell gebührenfrei sein.<br />
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