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Das komplette Antragspaket - GEW

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Perspektiven:<br />

Mit Blick auf die dargestellten Chancen und<br />

Risiken können "kommunale Bildungslandschaften"<br />

nur fruchtbar genutzt werden,<br />

wenn die Umsetzung den Forderungen entspricht,<br />

die oben genannt wurden. Dabei sind<br />

folgende Stichpunkte hervorzuheben:<br />

• Sicherung der Gesamtverantwortung des<br />

Staates bei der Steuerung der Bildungsprozesse.<br />

Dazu gehört auch die Setzung der<br />

notwendigen Bildungsstandards und "die<br />

Dienstherrneigenschaft“ des Landes für alle<br />

an den Schulen unterrichtenden Lehr- und<br />

sozialpädagogischen Fachkräfte.<br />

• Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse<br />

und entsprechende politische und finanzielle<br />

Steuerung des Bildungsbereichs.<br />

• Ausreichende und gesicherte Finanzausstattung<br />

für die Kommunen, insbesondere<br />

unter dem Blickwinkel deren unterschiedlicher<br />

Finanzkraft.<br />

Angemessene Arbeitsbedingungen und Tarifbindung<br />

für die Beschäftigten in den "kommunalen<br />

Bildungslandschaften.“<br />

Angesichts dieser bildungspolitischen Entwicklung<br />

im kommunalen Bereich ergeben sich für<br />

die <strong>GEW</strong> zwei Aufgaben:<br />

- Zum einen nach innen: Eine Überprüfung,<br />

inwieweit die gegebenen internen Strukturen<br />

der <strong>GEW</strong> eine Mitwirkung in diesen kommunalen<br />

Bildungsprozessen ermöglichen, bzw. den<br />

Aufbau von Strukturen und Kompetenzen, die<br />

zu einem aktiven Mitwirken vor Ort befähigen.<br />

- Zum anderen nach außen: Eine Bewertung<br />

dieser Entwicklung unter dem Blickwinkel der<br />

zentralen <strong>GEW</strong>-Ziele, um diesen Prozess politisch<br />

aktiv mit zu gestalten und auf dieser Basis<br />

nicht nur öffentlich Stellung beziehen zu können.<br />

<strong>Das</strong> gilt vor allen Dingen für die angemessene<br />

Beteiligung der Beschäftigten und ihrer<br />

Gewerkschaft an den Entwicklungsprozessen.<br />

In diesem Sinne verweist die <strong>GEW</strong> auf folgende<br />

Punkte, die in besonderer Weise zu berücksichtigen<br />

sind:<br />

• Sicherung der Gesamtverantwortung des<br />

Staates und Wahrung gleichwertiger<br />

Lebensverhältnisse<br />

210<br />

215<br />

220<br />

225<br />

230<br />

235<br />

240<br />

245<br />

250<br />

255<br />

260<br />

bedarf es einer übergeordneten, staatlichen Instanz<br />

mit ausreichender Steuerungskompetenz.<br />

Die "Dienstherrn- bzw. Arbeitgebereigenschaft"<br />

des Landes für alle Beschäftigten im Schuldienst<br />

muss erhalten bleiben.<br />

<strong>Das</strong> Gebot zur "Herstellung gleichwertiger<br />

Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ nach Artikel<br />

72 II des Grundgesetzes gilt auch für den<br />

Bildungsbereich. Unterschiedliche Entwicklungen<br />

in einzelnen Kommunen, Kreisen bzw.<br />

kreisfreien Städte in Deutschland dürfen nicht<br />

zu unterschiedlichen Bildungsbedingungen für<br />

Kinder und Jugendliche führen. Besondere<br />

Fördermaßnahmen müssen die Wahrung bzw.<br />

Wiederherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse<br />

im gesamten Bildungsbereich gewährleisten.<br />

• Chancen nutzen und Ökonomisierung verhindern<br />

Im Zuge einer engen Kooperation und Vernetzung<br />

unterschiedlicher Bildungsinstitutionen<br />

und Professionen müssen gemeinsame<br />

Konzepte im Sinne ganzheitlicher Bildung erarbeitet<br />

werden. Um Steuerungsmöglichkeiten<br />

z. B von Seiten der Wirtschaft auszuschließen,<br />

muss die Ökonomisierung und Entstaatlichung<br />

des Bildungswesens verhindert werden.<br />

• Sicherung der notwendigen Finanzmittel<br />

Trotz erheblicher Unterschiede und vielerorts<br />

bestehender gravierender Haushaltsnöte müssen<br />

von den Kommunen viele neue Aufgaben<br />

wahrgenommen werden. Umso wichtiger ist<br />

es, bei der Entwicklung von z.B. "kommunalen<br />

Bildungslandschaften“, das Konnexitätsprinzip<br />

strikt zu beachten. Unabhängig von der<br />

Notwendigkeit, die Kommunen bereits heute<br />

besser finanziell auszustatten, muss der Gesetzgeber,<br />

gestützt auf Art. 104a des Grundgesetzes<br />

bzw. auf die entsprechenden Artikel der<br />

Landesverfassungen, für den finanziellen Ausgleich<br />

der von ihm aufgetragenen Aufgaben<br />

sorgen. Darüber hinaus ist es unabdingbar, indikatorengestützt<br />

dort mehr Mittel zur Verfügung<br />

zu stellen, wo eine Politik der Gleichbehandlung<br />

zunehmende Ungleichheit zur Folge<br />

hätte. Um der bestehenden Ungleichheit entgegenzuwirken,<br />

müssen öffentliche Bildungsangebote<br />

prinzipiell gebührenfrei sein.<br />

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