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Das komplette Antragspaket - GEW

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gestellt und für Beamte um 0,03 Prozentpunkte,<br />

b) die Ruhestandsbeiträge nach der Nr. 3 der<br />

Beitragsordnung der Pensionsempfänger um<br />

0,02 Prozentpunkte. Die hierdurch entstehenden<br />

Beitragsanteile werden nach Abzuge des<br />

an den DGB abzuführenden Beitragsanteils als<br />

"Vorwegabzug" dem Kampffonds unmittelbar<br />

und in voller Höhe zugeführt. Sie steht somit<br />

für keine anderen Aufgaben und Verteilungen<br />

zur Verfügung.<br />

325<br />

330<br />

II. Verstetigung der Projekte zur Mitgliederentwicklung<br />

ohne weitere Mittelentnahme aus<br />

dem Kampffonds<br />

Neben der Höhe der Mitgliedsbeiträge ist die<br />

Mitgliederentwicklung die zweite entscheidende<br />

Größe, um die Handlungsfähigkeit der<br />

<strong>GEW</strong> dauerhaft zu sichern und zu verbessern.<br />

Um die mit den Mitgliederwerbeprojekten in<br />

den zurückliegenden Jahren in den Landesverbänden<br />

erreichten Erfolge und Strukturen zu<br />

verstetigen, sollen die den Ländern dafür<br />

bisher aus den Kampffonds zur Verfügung gestellten<br />

Mittel (1 % des Gesamtbeitragsaufkommens<br />

ca. 550.000 Euro p.a.) durch Einsparungen<br />

bei den Gemeinschaftsaufgaben zur<br />

Verfügung gestellt werden. Dafür sollen die<br />

Mittel:<br />

a) für den gewerkschaftlichen Rechtsschutz<br />

von 5,5 % auf 5,0 %,<br />

335<br />

340<br />

345<br />

350<br />

355<br />

b) für die gewerkschaftliche Bildungsarbeit<br />

von 1,5 % auf 1,2 % und<br />

c) für den Länderfinanzausgleich von 3,3 %<br />

auf 3,1 %<br />

360<br />

reduziert werden.<br />

Durch die um 1% geringer Abführung bei den<br />

Gemeinschaftsaufgaben erhöht sich der im LV<br />

verbleibende Anteil analog. Mittel für die Koordination<br />

beim HV sind nicht vorgesehen.<br />

B. Weitere Vorhaben<br />

365<br />

370<br />

I. Verstetigung der Projekte zur Reduzierung<br />

der Rechtsschutzkosten<br />

357

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