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Das komplette Antragspaket - GEW

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3.39 Weiterentwicklung der gymnasialen<br />

Oberstufe an Gymnasien und<br />

Gesamtschulen<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Erledigt bei Annahme des Antrags 3.38<br />

Antragsteller: BFGA Gesamtschulen<br />

Die <strong>GEW</strong> setzt sich für die Weiterentwicklung<br />

der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und<br />

Gesamtschulen ein:<br />

1. Die Verweildauer an gymnasialen Oberstufen<br />

der Gymnasien und Gesamtschulen muss<br />

flexibilisiert werden. SchülerInnen sollen während<br />

ihres Besuchs an gymnasialen Oberstufen<br />

entscheiden können, ob sie die gymnasiale<br />

Oberstufe in zwei, drei oder vier Jahren<br />

durchlaufen wollen.<br />

2. Die Schwerpunktsetzung im individuellen<br />

Curriculum soll über zwei mindestens fünfstündige<br />

Leistungskurse mit hoher Gewichtung in<br />

der Gesamtqualifikation sowie dreistündige<br />

Grundkurse ermöglicht werden.<br />

3. Die Leistungskurse können frei innerhalb der<br />

Aufgabenfelder gewählt werden.<br />

4. Die gymnasiale Oberstufe beginnt nach Abschluss<br />

der Sekundarstufe I in Jahrgang 11.<br />

1<br />

5<br />

10<br />

15<br />

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